Barollo C. Textilhandels-GmbHLiquidated

41352 Korschenbroich, DEU

Master Data

Registry
Register court Neuss HRB 10433
Registered
4/25/2002
Industry
Wholesale of textilesRetail sale of textilesWholesale of clothing
Purpose
Groß- und Einzelhandel mit Textilien und Accessoires.

History

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Management

NameRole
Petra Radauer
since 1/12/2016
Liquidator

Financial Report

Barollo C. Textilhandels-GmbH

Korschenbroich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
A. ANLAGEVERMÖGEN      
I. Sachanlagen   19.603,00 25.203,00
B. UMLAUFVERMÖGEN      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   3.324,74 3.313,54
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   3.469,13 15.111,01
C. RECHNUNGSABGRENZUNSPOSTEN   56,00 56,00
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG   92.668,62 90.746,18
    119.121,49 134.429,73

PASSIVA

     
    Geschäftsjahr Vorjahr
 
A. EIGENKAPITAL      
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,18   51.129,18
II. Bilanzverlust 143.797,80   141.875,36
Nicht gedeckter Jahresfehlbetrag 92.668,62 0,00 90.746,18
B. RÜCKSTELLUNGEN   2.000,00 2.000,00
C. VERBINDLICHKEITEN   117.121,49 132.429,73
    119.121,49 134.429,73

 

Korschenbroich, den 15.06.2015

gez. Petra Radauer

Der Jahresabschluss wurde festgestellt und genehmigt am 15.06.2015.

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

- Offenzulegende Fassung gem. § 326 HGB -

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Für die Bilanz und den Anhang werden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt, waren nicht zu verzeichnen (§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da entsprechende Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafterin abgegeben wurden, die zu einer positiven Fortführungsprognose führen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert. Einzelrisiken bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

Die flüssigen Mittel valutieren ausschließlich in EURO und wurden mit den Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen bewertet.

III. Angaben zur Bilanz

Die Abschreibungen auf Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 6.270,49 € (Vorjahr: 3.366,50 €).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, wie im Vorjahr, sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Der Verlustvortrag betrug im laufenden Geschäftsjahr 141.875,36 € (Vorjahr: 153.023,05 €).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren, oder solche, die durch Pfandrechte gesichert sind, bestanden im Geschäftsjahr nicht.

Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführerin, Frau Petra Radauer, Verbindlichkeiten i.H.v. 59.987,21 € (Vorjahr: 71.120,71 €). Diese bestehen aus einem Darlehen, mit einem Zinssatz von 3 %. Auf die Vereinbarung fester Tilgungsraten wurde verzichtet.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB wurden nicht eingegangen.

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführerin im Berichtszeitraum war Frau Petra Radauer, von Beruf Kauffrau.

Angaben über den Gewinnverwendungsvorschlag unterbleiben, da dieser gemäß § 326 i.V.m. § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht Teil des Anhangs ist.

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