Master Data

Registry
Register court Wittlich HRB 5070
Registered
6/6/2005
Industry
Development of building projects for other buildings and constructionsEngineering activities for construction project management of civil engineering constructions and transportation infrastructureEngineering activities for technical building equipment
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Projektentwicklung und Planung von Projekten im Bauwesen sowie alle damit verbundenen Nebengeschäfte.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Wilhelm Winkler
since 2/4/2025
Liquidator
Thomas Monz
since 2/4/2025
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

Identified persons (6)

NameOwnership
18.89%
A*** W******
18.89%
5.00%

Unresolved chains (1)

Shareholders
Beta

Name
Location
Share
INTERPLAN Ingenieure Becker GmbH
Germany
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

IPC GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 2,00
I. Sachanlagen 2,00 2,00
B. Umlaufvermögen 324.480,19 252.523,49
I. Vorräte 306.558,00 230.149,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.420,04 21.872,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 502,15 502,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.934,00 6.656,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 832,58  
Aktiva 332.248,77 259.181,49

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 47.461,15
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 198.000,00  
III. Bilanzverlust 223.832,58 -22.461,15
davon Gewinnvortrag 22.461,15 19.774,85
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 832,58  
B. Rückstellungen 47.789,86 39.884,34
C. Verbindlichkeiten 284.458,91 171.836,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 219.458,91 126.836,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 65.000,00 45.000,00
Passiva 332.248,77 259.181,49

Anhang

ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größen-abhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederst-wertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten  sowie  Abschreibungen  entsprechend  berücksichtigt  (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).

In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die unterlassenen Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).

SONSTIGE ANGABEN

§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
Herr Thomas Monz, Dipl.-Ing.
Herr Wilhelm Winkler, Dipl.-Ing.
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Trier, den 06.02.2024

gez. Thomas Monz

gez. Wilhelm Winkler


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2024 festgestellt.

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