Master Data

Registry
Register court Arnsberg HRB 8226
Registered
4/29/2008
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateRenting and operating of own or leased non-residential real estateRenting and operating of own or leased residential real estate
Purpose
Erwerb, der Verkauf und die Nutzung von Grundbesitz und Immobilien aller Art sowie deren Vermietung und Verpachtung. Ausgeschlossen ist die Vermittlung von Immobilien.

History

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Management

NameRole
Managing Director
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Uropes Holding B.V.NLD
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Uropes Holding B.V.
Netherlands
€25,000
100.00%

Financial Report

Uropes GmbH

Sundern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 4.808.030,79 4.896.009,79
I. Sachanlagen 4.808.030,79 4.896.009,79
B. Umlaufvermögen 104.839,25 178.883,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.679,23 31.211,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 68.160,02 147.672,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.912.870,04 5.074.893,30

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 975.954,49 1.072.516,78
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.175.000,00 1.175.000,00
III. Verlustvortrag 127.483,22 139.368,50
IV. Jahresfehlbetrag 96.562,29 -11.885,28
B. Rückstellungen 11.000,00 7.000,00
C. Verbindlichkeiten 3.925.915,55 3.995.376,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.912.870,04 5.074.893,30

Anhang


 
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses


Die Uropes GmbH, Sundern ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


Anlagevermögen

Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe von € 79.154,07 (Vorjahr: € 91.686,73) innerhalb eines Jahres fällig. Ein Gesamtbetrag in Höhe von
€ 3.619.972,02 (Vorjahr: € 3.678.675,89) hat eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von € 1.043.493,31 (Vorjahr: € 1.044.209,13) enthalten.

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von € 2.497.442,49 (Vorjahr: € 2.566.360,95) durch Grundschulden gesichert.

 

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung


Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Zinsen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von € 19.284,18 (Vorjahr: € 24.355,00).

Sonstige Angaben


Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung sind bestellt:  Machiel Boswinkel Alouisius Antonius in het Veld


Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
 

Sundern, den 28. Oktober 2015



gez. Machiel Boswinkel                   gez. Alouisius Antonius in het Veld


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.11.2015 festgestellt.

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