Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 139331
Previous
I.H.B. Industrie- und Hausbau GmbH
Registered
8/11/2011
Industry
Development of building projects for other buildings and constructionsDevelopment of building projects for residential buildingsManufacture of plaster products for construction purposes
Purpose
(a) Der Trockenbau, (b) die Durchführung von Abbrucharbeiten, (c) der Einbau von genormten Baufertigteilen, (d) das Makeln und der Handel mit Non-Food-Artikeln, insbesondere auch mit nicht gefährlichen Kunststoffen.

History

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Management

NameRole
Gerald Andreas Wendt
since 7/8/2025
Managing Director

Beneficial Owners

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Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Claudia Octavia Sarasan
Seligenstadt
€11,250
45.00%

Financial Report

I.H.B. Industrie- und Hausbau GmbH

Kelkheim (Taunus)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen   1,00   1,00
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   274,60   465,38
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   1002,77   1191,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten   17671,52   10152,17
Summe Aktiva   18949,89   11810,10

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25000,00   25000,00
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -35152,17   -35139,04
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   -7519,35   -13,13
B. Rückstellungen   1000,00   600,00
C. Verbindlichkeiten   17949,89   11210,10
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   18949,89   11810,10

Anhang

. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der I.H.B. Industrie und Hausbau GmbH zum 31.12.2014 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

1.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

Frankfurt am Main, den 29. Dezember 2015

gez. Sarasan

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2015

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