Yellow Cab Service GmbHLiquidated

65936 Frankfurt am Main, DEU

Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 27312
Previous
Yellow Cab Taxi Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Registered
2/2/1987
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicle parts and accessoriesOn-demand passenger transport service activities by vehicle with driver
Purpose
a) Betrieb von Taxen im Rahmen von Taxi-Konzessionen und Verkehr mit Mietwagen gemäß § 49 Personenbeförderungsgesetz; b) Groß- und Einzelhandel mit Bedarfsartikeln für Kraftfahrzeuge und Ausführung von Reparaturen in betriebseigener Werkstatt; c) Gestaltung, Herstellung und Herausgabe von Publikationen (Druckerzeugnisse und andere Medien); d) Abwicklung von Werbeaufträgen aller Art.

Financial Overview

History

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Balance Sheet Accounts

Financial Report

Yellow Cab Service GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktivseite

31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 3.488,48
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 0,00 8.209,20
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.856,98 5.856,98
SUMME AKTIVA 5.856,98 17.554,66

Passivseite

31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.565,49 25.565,49
II. Verlustvortrag -31.422,47 -36.279,42
III. Jahresüberschuss 0,00 4.856,95
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.856,98 5.856,98
B. Rückstellungen 1.300,00 1.300,00
C. Verbindlichkeiten 4.556,98 16.254,66
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 4.556,98 (16.254,66)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in EUR: 0,00 (9.571,81)
SUMME PASSIVA 5.856,98 17.554,66

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

 

Frankfurt am Main, den 28.04.2022

Michael Linke, Geschäftsführer

Festgestellt am 29.04.2022

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