Fislage Wind GmbH & Co KG

48485 Neuenkirchen, DEU

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Register court Steinfurt HRA 3633
Registered
7/15/2002

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Financial Report

Fislage Wind GmbH & Co KG

Neuenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 313.113,00 382.032,00
I. Sachanlagen 312.953,00 381.872,00
II. Finanzanlagen 160,00 160,00
B. Umlaufvermögen 98.603,72 133.021,65
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.984,68 132.954,53
II. Wertpapiere 45,70 67,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 52.573,34 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.293,72 6.323,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 421.010,44 521.377,21

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 91.826,23 6.049,62
B. Rückstellungen 33.057,13 12.260,07
C. Verbindlichkeiten 296.127,08 503.067,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 421.010,44 521.377,21

Anhang

1. Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288 , 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Es wurde das Fortführungswahlrecht für Vermögensgegenständen, dessen Werte auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a.F., § 253 Abs. 4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. zurückzuführen sind, in Anspruch genommen [Artikel 67 Abs. 4 EGHGB].

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung angegebenen Werte berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).

Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

A. Umlaufvermögen

Forderungen

In den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0 € enthalten.

B. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 291.330 €.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Fislage Wind Verwaltungs-GmbH in Höhe von 25.000 € enthalten.

4. Weitere Angaben

A. Haftungsverhältnisse

Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

B. Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.

C. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Es sind keine Pensions- oder ähnliche Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren.

D. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

E. Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB

Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und auch keine latenten Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben zur Ausschüttungssperre notwendig.

F. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der Fislage Wind Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Neuenkirchen vertreten durch deren Geschäftsführer Dipl. Ing. Josef Fislage und Franz Fislage.

 

Neuenkirchen, 28.10.2016

Dipl. Ing. Josef Fislage

Franz Fislage

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2016 festgestellt.

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