Master Data

Registry
Register court Kempten HRB 4904
Registered
6/17/1993
Industry
Publishing of journals and periodicalsMedia representationPublishing of newspapers
Purpose
Die Durchführung von Verlagsgeschäften aller Art, die Verlagsvertretung, die Anzeigenverwaltung, die Messe und Ausstellungsplanung und deren Durchführung, ferner die Anzeigenvertretung.

History

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Management

NameRole
Ralf Doeker
since 2/5/2003
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Ralf Doeker
Sonnhaldenstr. 16, 88142 Wasserburg
46300
92.60%

Holdings

NameOwnership
Modul PR GmbHDissolved
100.00%

Financial Report

AVIER Mediengesellschaft mbH

Nonnenhorn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 60.075,00 47.477,00
I. Sachanlagen 35.075,00 22.477,00
II. Finanzanlagen 25.000,00 25.000,00
B. Umlaufvermögen 173.821,89 206.274,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 57.275,49 50.894,78
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 116.546,40 155.380,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.777,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 233.896,89 256.528,93

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 203.856,59 198.677,41
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 -12.782,30
III. eingefordertes Kapital 12.782,29 12.782,29
IV. Bilanzgewinn 191.074,30 185.895,12
B. Rückstellungen 3.708,91 24.945,79
C. Verbindlichkeiten 26.331,39 32.905,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 233.896,89 256.528,93

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010



Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.



Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Die Wertansätze in der Bilanz der AVIER Mediengesellschaft mbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.




Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei


Herrn Ralf Doeker.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.5.2011.

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