DASQ Management & Consulting GmbH
Same addressManagement activities of other holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Qics Group Tussenholding B.V. | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Quotec GmbHRatingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2023QuoTec GmbH Entwicklung und Vertrieb von Software, Allscheidt 9, 40883 RatingenI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Der Jahresabschluss der QuoTec GmbH wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie den einschlägigen Vorschriften GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich. Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz). Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und pro rata temporis vorgenommen. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von Euro 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse (halbfertige Arbeiten) werden zu Herstellungskosten, entsprechend dem Fertigstellungsgrad, gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Das strenge Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens wird beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Abschlussstichtag, bewertet. Alle Positionen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer als einem Jahr bestehen nicht. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >5 Jahre Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 703.125,00 (Vorjahr: EUR 750.000,00). Weitere Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. III Sonstige Pflichtangaben Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB beträgt T€ 100 und beinhaltet ausschließlich Miet- bzw. Leasingverträge mit einer Laufzeit von längstens 4 Jahren. IV. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne Geschäftsführer (§ 267 Abs. 5 HGB) beträgt 15. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Unterschrift der Geschäftsführung
Düsseldorf, 04. März 2024 gez. Isa Said Datum der Feststellung gemäß § 328 Absatz 1a Satz 1 HGB Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses lautet: 05. März 2024 sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2024 festgestellt. |
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