Jachmann GmbHLiquidated
73326 Deggingen, DEUMaster Data
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Jachmann GmbHDeggingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGAnwendung der Rechnungslegungsvorschriften Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den Größenmerkmalen des § 264a Abs. 1 i.V. mit § 267 Abs. 1 HGB ist unsere Gesellschaft im Hinblick auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapitalgesellschaft und Co. Auf die Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Co. wurde verzichtet. Die in § 247 Abs. 1 und §§ 264c, 266 HGB bezeichneten Posten der Bilanz wurden gesondert in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewendet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs.2 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert waren. Die angewandten Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der betriebgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten angesetzt. Das Ausfallwagnis wurde durch die Bildung einer Einzelwertberichtigung in ausreichendem Umfang berücksichtigt. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
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