AKC
GmbH
Kleinostheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
17.904,25 |
15.394,44 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
392,82 |
392,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.904,25 |
18.394,44 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.071,52 |
15.198,50 |
| B.
Rückstellungen |
989,27 |
589,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.843,46 |
2.606,67 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
2.804,19 |
1.277,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.843,46 |
2.606,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.904,25 |
18.394,44 |
sonstige Berichtsbestandteile
Grundlagen des Jahresabschlusses
Buchführung und Inventar, erteilte
Auskünfte
Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde auf meinen EDV-Systemen
erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV eG erfüllt nach
einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom
28.02.2015 die Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Finanzbuchführung und
Entwicklung des Jahresabschlusses.
Die Anlagenbuchführung wurde auf meinen
EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Anlagenbuchführung pro der DATEV eG erfüllt im
Zusammenhang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young
GmbH vom 28.02.2015 zur Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Programms
Kanzlei-Rechnungswesen pro die Voraussetzungen für
eine ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Die auf den 31. Dezember 2015 durchgeführte
Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls
nicht vorgenommen.
Auskünfte erteilte die
Geschäftsführung.
Festlegungen über die Ausübung von
Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die
Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen)
gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses.
Ich habe meinen Auftraggeber jedoch über die
Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in
Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben meines
Auftragsgebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der
Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der
gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für
Kleinstkapitalgesellschaften.
Ich habe meinen Auftraggeber darüber hinaus
über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung
und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
Feststellungen zu den Grundlagen des
Jahresabschlusses
Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von
mir gemäß Auftrag nicht geprüft.
Der Jahresabschluss wurde auf meinen EDV-Systemen
erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV eG in Nürnberg
erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young
GmbH vom 28.02.2015 die Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Finanzbuchführung und
Entwicklung des Jahresabschlusses.
Soweit sich im Rahmen meiner
Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, habe ich diese
mit der Geschäftsführung meines Auftraggebers
abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss
meiner Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266, 275 und 267a HGB. Das Anlagevermögen
ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil
ausführlich dargestellt.
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Rechtliche Verhältnisse
Firma: AKC GmbH
Rechtsform: GmbH
Gründung am: 26.09.2008
Sitz: Kleinostheim
Anschrift: Bruchtannenstraße 7
63801 Kleinostheim
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Aschaffenburg
Registergerichts Nummer: 10514
Gesellschaftsvertrag: Gültig in der Fassung vom
26.09.2008
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung an anderen
Gesellschaften
Gezeichnetes Kapital: 50000,00
Gesellschafter/-in: Anne Keller
Entlastung Geschäftsführung für
Vorjahr: wurde einstimmig erteilt
Wesentliche Änderungen der rechtlichen
Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: lagen
nicht vor
Steuerliche Verhältnisse
Zuständiges Finanzamt: Aschaffenburg
Steuernummer: 204/121/52205
Steuerfestsetzung: 2014
Steuererklärungen/-bescheide: 2014
Die Gesellschaft unterliegt der Regelbesteuerung des
Umsatzsteuergesetzes. Die Voraussetzungen des § 20
UStG liegen vor. Dem Unternehmer wurde durch das Finanzamt
gestattet, die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten
vorzunehmen.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen
Ausführungen zu den vorgelegten Belegen,
Büchern und Bestandsnachweisen
Beim erteilten Auftrag zur Erstellung ohne
Beurteilungen sind Ausführungen zu den von mir
geführten Büchern und den mir darüber hinaus
vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen nicht
erforderlich, weil keine Besonderheiten festgestellt
wurden.
Anne Keller Geschäftsführerin
gez. Anne Keller
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.02.2017 festgestellt.
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