ADVERT
Werbeagentur GmbH
Ansbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.033,50 |
1.335,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
65,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.033,00 |
1.270,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.924,74 |
17.514,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.076,21 |
13.245,01 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.848,53 |
4.269,38 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
32.224,74 |
42.655,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.182,98 |
61.505,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Bilanzverlust |
58.300,63 |
68.731,73 |
| davon
Verlustvortrag |
68.731,73 |
66.954,85 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
32.224,74 |
42.655,84 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.182,98 |
60.505,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.794,62 |
9.607,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.182,98 |
61.505,23 |
Anhang
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes
nicht angepasst.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare und degressive Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden
mit dem Nennwert und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in
Anspruch genommen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5
Jahre bestehen in Höhe von 40.388,36 €.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Rainer Seeger
(Geschäftsführer) geführt. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB lagen zum 31.12.2009 keine vor.
Ansbach, den 04. November 2011
Geschäftsführer: Seeger, Rainer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 40.388,36 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 50.897,33 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2011 festgestellt.
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