ATC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Alt-Kaulsdorf 57A, 12621 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 133645
Previous
VIALEGIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registered
4/15/2011
Industry
Activities of law offices and notaries publicActivities of patent lawyers' officesOther legal activities
Purpose
Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten.

History

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Management

NameRole
Ole Gromann
since 4/15/2011
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Monbijouplatz 3, 10178 Berlin
€25,000
100.00%

Financial Report

ATC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

(vormals: VIALEGIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.03.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 9.000,00
B. Umlaufvermögen 13.851,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.537,63
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 313,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 521,63
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.372,65

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 23.240,05
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 1.759,95
B. Rückstellungen 132,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.372,65

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.537,63 0,00 entfällt entfällt

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 13.300,00 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten entfällt entfällt entfällt
Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

Es besteht kein Anteilsbesitz von mindestens 20 %.

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Gromann, Ole Rechtsanwalt

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.1.2013.

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