Master Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Dennis Koch-Beier since 7/27/2021 | Managing Director |
Marion Koch since 6/25/2019 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
RKV GmbH RäucherkerzenvertriebRottenburg am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang Zur Bilanz vom 31.12.2011RKV GmbH Räucherkerzenvertrieb1. Rechtliche Verhältnisse
Allgemeine Angaben: Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Gesellschaft nach § 267 HGB. Von den Erleichterungen nach §288 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Bilanz ist gemäß § 266 und §275 HGB gegliedert. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 (1) HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen, soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, Die Wertansätze des Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Anlagevermögen Die Zugänge wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um nachträgliche Nachlässe, Skonti und Rabatte, bewertet. Die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden nach §253 HGB i.V. mit § 7 EStG planmäßig linear oder degressiv abgeschrieben. Von der Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung voll abzuschreiben, wurde mangels Anschaffung kein Gebrauch gemacht. Es wurden keine steuerrechtliche Sonderabschreibungen vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht nach dem Niederstwertprinzip eine niedrigere Bewertung notwendig war. Die Forderungen wurden zum Nennbetrag bewertet. Rückstellungen / Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Allen am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen Rechnung getragen, welche nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt wurden. Gutachten. Kapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Ausleihungen bzw. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag nicht. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keine gewinnmindernde steuerfreie Rücklage eingestellt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Verbindlichkeiten nach §285 Nr.1b HGB (Sicherung durch Pfand- oder ähnliche Rechte) waren am Bilanzstichtag im branchenüblichen Umfang besichert. Grundpfandrechtliche Absicherungen bestehen nicht. Haftungsverhältnisse: Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB für fremde Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag nicht. Ebenso bestanden keine Wechsel- oder sonstige Bürgschaften. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2012 festgestellt. |
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