Roll-Lock
GmbH
Bad
Wörishofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.546,00 |
24.480,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.546,00 |
24.480,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.196,42 |
32.370,94 |
| I.
Vorräte |
11.890,31 |
17.173,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.841,99 |
12.589,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.464,12 |
2.608,48 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
17.759,81 |
12.026,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
57.502,23 |
68.877,53 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
42.759,81 |
37.026,59 |
| B.
Rückstellungen |
950,00 |
2.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.552,23 |
66.677,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
57.502,23 |
68.877,53 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und der steuerlichen
Vorschriften zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der
Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
(§ 265 Absatz 1 Satz 2 HGB)
Gegenüber dem Vorjahr weicht die Form der
Darstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
nicht ab, daher erübrigen sich weitere Angaben.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung (§ 265 Abs. 2 HGB)
Die Vergleichbarkeit der Vorjahreswerte zu den Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist ohne
Ausnahmen gegeben.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Absatz 3 Satz
1 HGB)
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden fallen nicht
unter mehrere Posten der Bilanz, daher sind keine
Mitzugehörigkeitsvermerke notwendig.
Besonderheiten in der Gliederung des Jahresabschlusses
durch verschiedene Geschäftszweige (§ 265
Absatz 4 HGB)
Verschiedene Geschäftszweige sind nicht
vorhanden. Besonderheiten in der Gliederung des
Jahresabschlusses sind damit nicht gegeben.
Erläuterungen zu zusammengefassten Posten in der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 265
Absatz 7 Ziffer 2 HGB)
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßige Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zu der linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben
oder nach § 6 Absatz 2 EStG abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen mussten im Berichtsjahr
nicht gebildet werden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Die Bewertung des Vorratsvermögens unter
Berücksichtigung von Bewertungsvereinfachungen ergab
keine wesentliche Abweichung zwischen der Bewertung auf der
Grundlage des letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten
Börsen- oder Marktpreis ermittelten Wertes.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen für die Ingangsetzung des
Geschäftsbetriebs
Die Entwicklung der Aufwendungen für die
Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes ergibt sich aus
dem Anlagenspiegel.
Aufwendung für die Erweiterung des
Geschäftsbetriebs
Die Entwicklung der Aufwendungen für die
Erweiterung des Geschäftsbetriebs ergibt sich aus dem
Anlagenspiegel.
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung der Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Gesellschafter-Geschäftsführer Herr
Dietrich Waiblinger wurde auf die sonstigen
Verbindlichkeiten gegenüber Herrn Betz und Herrn
Waiblinger in Höhe von Euro 54.837,08 hingewiesen.
Eine Rangrücktrittsvereinbarung liegt in Höhe des
zur Beseitigung der Überschuldung erforderlichen
Teilbetrags vor.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer Herr Dietrich Waiblinger
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