Leserer
Akustik GmbH
Mettenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.426,02 |
11.732,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.170,00 |
4.682,00 |
| II.
Finanzanlagen |
4.256,02 |
7.050,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
315.517,63 |
374.036,73 |
| I.
Vorräte |
228.751,84 |
196.583,88 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
429.358,24 |
113.544,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.322,80 |
176.995,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.442,99 |
457,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.862,69 |
4.199,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
336.806,34 |
389.968,20 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.672,96 |
50.462,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
38.672,96 |
25.462,71 |
| B.
Rückstellungen |
16.900,00 |
17.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
256.233,38 |
322.305,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
336.806,34 |
389.968,20 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Leserer Akustik GmbH hat ihren Sitz in
Mettenheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Traunstein unter 12913 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt ( §§ 265 Abs. 1
S. 2, 262 ff HGB).
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen (§
253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB).
Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von
410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 3 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 4
HGB) angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewenden
(§ 256 S. 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel werden gem. § 253 Abs. 1
HGB zu Nominalwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 2.401,08
(Vorjahr: EUR 1.500,56).
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 25.462,71
einbezogen.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2016:
|
Verbindlichkeiten
gesamt
|
Restlaufzeit bis zu 1
Jahr
|
Restlaufzeit 1 bis 5
Jahre
|
Restlaufzeit mehr als
5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
256.233,38
|
142.559,36
|
84.154,32
|
29.519,70
|
Vorjahr:
|
322.305,49
|
200.898,53
|
100.299,80
|
21.107,16
|
Bei den Verbindlichkeiten sind insgesamt EUR
140.209,89 (Vorjahr: EUR 211.149,44) durch
Buchgrundschuld, Briefgrundschuld und
selbstschuldnerische Bürgschaft der
Geschäftsführer Peter Leserer und Karl-Heinz
Leserer besichert.
In den Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 25.804,53 (Vorjahr: EUR 25.804,53)
enthalten.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB
|
Betrag
|
|
EUR
|
aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
|
86.105,00
|
Summe
|
86.105,00
|
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Als Gründe hierfür sind zu nennen:
Auf Grund der gegenwärtingen Bonität und
des bisherigen Zahlungsverhaltens des Begünstigten ist
mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 5,0.
sonstige Berichtsbestandteile
Mettenheim, den 26.02.2018
Leserer Akustik GmbH
- Geschäftsführung -
.................................................
gez. Herr Peter Leserer
.................................................
gez. Herr Karl-Heinz Leserer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2018 festgestellt.
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