Master Data

Registry
Register court Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 41935
Registered
3/8/1990
Industry
Manufacture of metal forming machineryManufacture of machine tools for working other hard materialsManufacture of hand tools
Purpose
Die industrielle Herstellung von Einzel- und Serienteilen für die Automobil- und andere Industrien einschließlich Entwicklung, Planung, Handel und Vertrieb.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Peter Helwig
since 11/14/2017
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Fischer Verwaltungs-GmbH
100.00%

Shareholders

Data for minority natural-person shareholders is only accessible to registered users.

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

Fischer CNC-Technik GmbH

Neustadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

336.662,36

245.006,96

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

552,00

1.023

II. Sachanlagen

335.960,36

243.833,96

III. Finanzanlagen

150,00

150,00

B. Umlaufvermögen

1.771.617,28

1.609.150,63

I. Vorräte

502.527,35

471.962,30

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.268.415,75

1.136.659,44

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

674,18

528,89

C. Rechnungsabgrenzungsposten

20.002,03

4.451,43

Summe Aktiva

2.128.281,67

1.858.609,02



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

764.895,73

764.895,73

I. Gezeichnetes Kapital

160.002,00

160.002,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

604.893,73

604.893,73

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0,00

0,00

B. Rückstellungen

185.761,00

217.308

C. Verbindlichkeiten

1.177.624,94

876.405,29

Summe Passiva

2.128.281,67

1.858.609,02

ANHANG

A) Allgemeine Angaben

Die Fischer CNC-Technik GmbH hat ihren Sitz in Neustadt an der Weinstraße und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen unter HRB 41935.

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft Fischer Verwaltungs-GmbH, Neustadt an der Weinstraße.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich der Entwicklung des Anlagevermögens). Die Gewinn und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/ Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfol­genden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

I. Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf die Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (Nutzungsdauer 3 Jahre) abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.

Die Bewertung des Sachanlagenvermögens erfolgte zu den Anschaffungs-/ Herstellungskosten vermindert um die kumulierten planmäßigen und außer-planmäßigen Abschreibungen (Nutzungsdauer 3 - 21 Jahre).

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.

Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Unverzinsliche Ausleihungen sind immer mit ihrem Barwert angesetzt.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Unfertige Erzeugnisse sind entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch die aktivierungspflichtigen Gemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Das Wahlrecht des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wird genutzt.

Fertige Erzeugnisse und Waren sind mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch die aktivierungspflichtigen Gemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Das Wahlrecht des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wird genutzt. Für schwer verwertbare Erzeugnisse werden Abschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 500 (im Vorjahr: TEUR 719) davon mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr TEUR 500. Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe des Nennwerts angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nennwerten angesetzt und in den folgenden Perioden zeitanteilig aufgelöst.

Auf die Berechnung der latenten Steuern wird nach § 274a HGB verzichtet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Höhe der Rückstellungen richtet sich also nach den Aufwendungen, die im Zeitpunkt der Erfüllung voraussichtlich entstehen werden. Das heißt, dass künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Bewertung der Rückstellungen einzubeziehen sind. Die künftigen Preis- und Kostensteigerungen wurden geschätzt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 334 (im Vorjahr: TEUR 0).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 367 durch Pfandrechte gesichert.

II. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus privater KFZ-Nutzung mit TEUR 11, Verkaufserlös von Sachanlagen mit TEUR 3, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 5 und Schadenersatz in Höhe von 4 TEUR enthalten.

C) Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen & Haftungsverhältnisse

Für fremde Verbindlichkeiten bestehen Mithaftungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 888, davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 888. Derzeit gehen wir nicht von einer Inanspruchnahme aus.

Neben den Haftungsverhältnissen bestehen in Höhe von TEUR 717 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Davon bestehen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 628.

Mitglieder der Geschäftsführung waren in 2023:

Herr Peter Helwig

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 50 (Vorjahr: 50) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 1 gewerblicher Auszubildender.

Ergebnisverwendung

Der handelsrechtliche Jahresüberschuss in Höhe von 229.715,56 EUR wurde an die Muttergesellschaft abgeführt.

Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Fischer CNC-Technik GmbH wird in den Konzernabschluss der Hör Technologie GmbH, Weiden, einbezogen (größter Kreis) und wird im Bundesanzeiger offengelegt.

Die Fischer Verwaltungs-GmbH ist gemäß § 293 HGB davon befreit einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis aufzustellen.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

Neustadt, den 27. März 2024

Peter Helwig

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

1. Umsatzerlöse

6.071.400,30

5.536.499,61

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

-7.360,00

-86.160,00

3. andere aktivierte Eigenleistungen

37.180,00

51.220,00

4. sonstige betriebliche Erträge

25.198,79

17.464,20

5. Materialaufwand:

-1.250.897,09

-1.270.966,75

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

-905.919,24

-975.952,77

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

-344.977,85

-295.013,98

6. Personalaufwand:

-3.307.031,66

-3.099.135,33

a) Löhne und Gehälter

-2.745.549,39

-2.563.779,81

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung 7.200,00 EUR

-561.482,27

-535.355,52

7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

-78.196,93

-105.555,46

8. sonstige betriebliche Aufwendungen

-1.246.994,92

-1.240.511,16

9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen 20.447,98 EUR

20.755,73

30.820,42

10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen 0,00 EUR

-33.269,67

-25.885,10

11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-0,99

-0,99

12. Ergebnis nach Steuern

230.783,56

-192.210,56

13. sonstige Steuern

-1.068

-1.084,00

14. Erträge aus Verlustübernahme / abgeführte Gewinne

-229.715,56

193.294,56

15. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0,00

0,00

 

Neustadt, den 27. März 2024

gez. Peter Helwig

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. Juli 2024

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