Maintenance and repair of motor vehicles with a permissible weight not exceeding 3.5 tons (excl. spraying, painting and washing of motor vehicles)
ESBO GmbH
Erbsengasse 28, 69469 Weinheim, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Dominik Selke since 8/2/2021 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
ESBO - Edelstahl Rohre und Verbindungsteile GmbHWeinheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der ESBO-Edelstahl GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Gesellschaft hat das Merkmal "Umsatzerlöse von 9.680.000 EUR in den 12 Monaten vor dem Abschlußstichtag" und das Merkmal "im Jahresdurchschnitt nicht mehr als fünfzig Arbeitnehmer" an den Abschlußstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschritten. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Für einen Darstellungswechsel insbesondere wegen dem Erforderniss einer klaren und übersichtlichen Gliederung, der Darstellung der Ausweiswahlrechte oder etwa wegen Platzproblemen in der Bilanz und GuV, gab es keine Veranlassung. Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst. Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Sofern von dem Wahlrecht, geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 410,00 EUR im Wirtschaftsjahr voll abzuschreiben, kein Gebrauch gemacht wurde, wurden bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 im Jahr des Zugangs voll als Aufwand berücksichtigt. Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 wurden aktiviert und planmäßig auf die Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt. Dabei wurde unterstellt, dass die steuerrechtliche Sammelpostenbewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit im Einklang steht. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Sofern Pensionszusagen erteilt waren, wurden Rückstellungen zum 31.12.2010 abweichend von den steuerrechtlichen Wertansätzen gebildet. Eine Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte letztmals zum 31.12.2009 nach den steuerrechtlichen Vorschriften. Das Deckungskapital - soweit vorhanden - wurde unter Berücksichtigung des Saldierungsgebots auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Im Falle abweichender Jahresergebnisse nach Handels- und Steuerrecht wurden Steuerlatenzen nach § 274 HGB auf Postenebene ermittelt, aktive und passive Überhänge wurden saldiert und entsprechend nach der Nettomethode unter Ausübung des Aktivierungswahlrechts für aktive latente Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss abgebildet. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Pensionsrückstellungen Eine bestimmte versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht vorgeschrieben. Neben einem modifizierten Teilwertverfahren konnte auch die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) verwendet werden. Bei der PUC-Methode wird zu jedem Bilanzstichtag nur der Teil der Verpflichtung bewertet, der bereits erdient ist. Für diesen Teil der Verpflichtung wird der Anwartschaftsbarwert unter Berücksichtigung von Trendannahmen (Gehalt/Rente/Fluktuation) angesetzt. Bei der Teilwertmethode wird von einer während der gesamten Dienstzeit gleichmäßigen Aufwandsverteilung ausgegangen. Hiernach wird vom Anwartschaftsbarwert der vollen Verpflichtung der Barwert gleich bleibender fiktiver Prämie (Nettoprämie) abgezogen. Es wird hierbei unterstellt, dass die Zusage, so wie diese am Bilanzstichtag vorliegt bereits ab Eintritt in das Unternehmen bestanden hat. Erhöhungen der Zusage haben somit auch Auswirkungen auf die Prämien in der Vergangenheit. Die PUC-Methode führt regelmäßig zu niedrigeren Rückstellungswerten im Vergleich zum Teilwertverfahren. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die PUC-Methode angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre angesammelt; die Überdeckung beträgt zum 31.12.2010 Euro 20.322€. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Namen der Geschäftsführer zu gesetzlichen Vertretung waren befugt: Hans Joachim Raffel und Edith Raffel Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2011 festgestellt. |
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