MÄX Textilhandel GmbHLiquidated

16515 Oranienburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Neuruppin HRB 5996
Registered
3/14/2005
Industry
Wholesale of textilesRetail sale of textilesRetail sale of clothing
Purpose
Textilhandel, insbesondere der Handel mit Boutique-Artikeln, Jeans u. ä.

History

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Management

NameRole
Martina Sensenschmidt
since 5/23/2012
Liquidator

Financial Report

MÄX Textilhandel GmbH

Oranienburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Inhaltsverzeichnis

 

Bilanz zum 2011

 

Anhang zur Bilanz 2011

1 Bilanz zum 31.12.201

BILANZ zum 31. Dezember 2011

Sensenschmidt, Martina und Schüler, Pierre 16515 Oranienburg

(vorläufiger Stand: 20.12.2012)

AKTIVA

  31.12.2011
  EUR EUR
A. Anlagevermögen    
Sachanlagen   5,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte   58.521,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   6.969,06
III. Kassenbestand und Bankguthaben   2.631,64
    68.126,78

PASSIVA

   
  31.12.2011
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00
II. Verlustvortrag   48.551,67
III. Jahresfehlbetrag   9.782,94
    -33.334,61
B. Eigenkapital ersetzendes Darlehen   2.005,00
C. Verbindlichkeiten   99.456,39
    68.126,78

Anhang zur Bilanz 2011

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2011

Der Jahresabschluss der Firma MÄX Textilhandel GmbH i.L. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt im Anhang. Im Vorjahr wurde der Anlagenspiegel in die Bilanz integriert.

Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Damit dennoch ein Zeitvergleich bei den betreffenden Posten erfolgen kann, wurden die Vorjahreswerte angepasst.

Fremdwährungsumrechnung

Die Bewertung der Valuta-Forderungen und Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Vermögenswerte und der darauf entfallenden Aufwendungen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs unter Berücksichtigung/ der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben

ANLAGEVERMÖGEN

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt.

Vermögensgegenstände des Sachanlagenvermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben.

Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagegitter nicht fortgeführt und als Abschreibung ausgewiesen.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

 

Oranienburg im Dezember 2011

Martina Sensenschmidt, Liquidatorin

Geschäftsführer/in

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