Miltenyi Imaging GmbHLiquidated

78315 Radolfzell am Bodensee, DEU

Master Data

Registry
Register court Freiburg HRB 723250
Registered
1/4/2021
Industry
Diagnostic imaging activitiesActivities of holding companiesResearch and experimental development on biotechnology
Purpose
Die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Sensorsystemen sowie alle Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für eigenständige Beratungstätigkeiten.

Financial Overview

History

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Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

Miltenyi Imaging GmbH (vormals: Sensovation AG)

Radolfzell am Bodensee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

- Offenlegungsexemplar -

AKTIVA

31.12.2019
T€
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 37
2. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.695,18 32
14.695,18
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen 99.235,96 61
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 225.152,41 203
3. Anlagen im Bau 0,00 34
324.388,37
339.083,55 367
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 4.108.606,46 3.279
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.389.560,77 3.096
davon gegenüber verbundene Unternehmen €3.222.161,11 (Vj. €2.318.912,84)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.636.881,18 910
10.135.048,41 7.285
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 1
10.474.131,96 7.653

PASSIVA

31.12.2019
T€
A. EIGENKAPITAL
I. Grundkapital 742.848,00 743
II. Kapitalrücklage 9.953.018,36 9.953
III. Bilanzverlust -2.209.864,85 -4.547
8.486.001,51 6.149
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.156.325,30 873
C. VERBINDLICHKEITEN 831.805,15 631
davon gegenüber verbundenen Unternehmen €192.745,81 (Vj. € 28.891,41)
10.474.131,96 7.653

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

- Offenlegungsexemplar -

2019
T€
1. Rohergebnis 10.768.936,99 9.388
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 5.341.796,02 3.572
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, 1.010.250,51 655
davon für Altersversorgung € 57.224,09 (Vj. € 65.384,26)
3. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 213.367,22 314
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.689.211,24 1.089
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung € 95.589,18 (Vj. € 4.013,07) 8.254.624,99 5.630
2.514.312,00 3.758
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 4
0,00 -4
2.514.312,00 3.754
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 177.100,14 320
8. Ergebnis nach Steuern 2.337.211,86 3.434
9. sonstige Steuern 0,00 0
10. Jahresüberschuss 2.337.211,86 3.434
11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 4.547.076,71 7.981
12. Bilanzverlust 2.209.864,85 4.547

Anhang 2020

-Offenlegungsexemplar-

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeines

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

III. Erläuterungen zum Jahresabschluss

IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

V. Sonstige Angaben

VI. Ergebnisverwendungsvorschlag

VII. Anlagespiegel

I. Allgemeines

Die Sensovation AG hat ihren Sitz in Radolfzell. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB Nr. 590406 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt worden (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Soweit wir in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst haben, sind diese - ebenso wie die ergänzenden Angaben - im Folgenden einzeln dargestellt.

Die Angaben im Anhang erfolgen in Tausend Euro sofern nicht anders vermerkt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das handelsbilanzielle Aktivierungswahlrecht nach § 248 II 1 HGB n.F. für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde von der Gesellschaft bis 2017 wahrgenommen. Die Aktivierung erfolgte nicht erst dann, wenn der selbst zu schaffende Vermögensgegenstand fertig gestellt ist, sondern nach § 255 IIa HGB n.F. bereits ab dem Zeitpunkt in der Entwicklungsphase, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Entstehen eines einzeln verwertbaren immateriellen Vermögensgegenstands gegeben ist.

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt nach § 255 IIa HGB n.F. zu Herstellungskosten. Herstellungskosten sind die bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen nach § 255 II HGB n.F. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gemäß § 253 III HGB mit zehn Jahren angenommen.

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Den Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen liegt im Wesentlichen eine Nutzungsdauer von drei bis dreizehn Jahren zugrunde Die Abschreibungen werden nach der linearen und ab 2020 nach der degressiven Methode vorgenommen. Die Zugänge bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern bis € 1.000,00 (Sammelposten) werden bis 2018 linear über 5 Jahre abgeschrieben. Vom steuerlichen Wahlrecht der Sofortabschreibung für Zugänge bis € 800,00 wird seit 2019 Gebrauch gemacht. Bewegliche Gegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis € 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgesetzt. Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zeitanteilig.

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten bewertet. In den Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten auch angemessene Fertigungsgemeinkosten enthalten.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten (sog. Standardpreisen) bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Alle risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, falls wesentlich, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden grundsätzlich auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern des § 274 I 2 HGB wird auf die steuerlichen Verlustvorträge nur soweit in Anspruch genommen, um die passiven latenten Steuern auf die aktivierten Entwicklungskosten nach § 274 I 3 HGB vollständig zu saldieren.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke für Währungsumrechnungen enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen.

III. Erläuterungen zum Jahresabschluss

Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in Anlage 3/9+ (Anlagespiegel) dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 742.848,00 (Vj. € 742.848,00) und ist in 742.848 (Vj. 742.848) Stammaktien in Form nennwertloser Stückaktien eingeteilt.

Kapitalrücklage

2020 2019
01.01=31.12. 9.953.018,36 9.953.018,36

Bilanzverlust

2020 2019
01.01. 4.547.076,71 7.981.142,29
Jahresüberschuss 2.337.211,86 3.434.065,58
31.12. 2.209.864,85 4.547.076,71

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen personalbedingte Rückstellungen, Rückstellungen für Gewährleistungen, ausstehende Rechnungen sowie Abschluss- und Prüfungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben i.H.v. T€ 832 (Vj. T€ 631) eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Verbindlichkeiten i.H.v. T€ 0 (Vj. T€ 0) haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen wurde gemäß Vorsichtsprinzip nur für die Verrechnung in Höhe der passiven latenten Steuern (Aktivierung Entwicklungskosten) in Anspruch genommen.

Ausschüttungssperre

Für die aktivierten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 37). Der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände beträgt zum Bilanzstichtag T€ 0 (Vj. T€ 37).

IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gesamtbetrag innerhalb eines Jahres fällig zwischen einem und fünf Jahren nach über fünf Jahren
T€ T€ T€ T€
Miet-, Leasing- u. Dienstleistungsverträge 1.953 451 1.502 0

Haftungsverhältnisse

Abgesehen von den branchenüblichen Eigentumsvorbehalten der Lieferanten bestanden keine weiteren Eventualverbindlichkeiten und aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse.

V. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2020 Anzahl 2019 Anzahl
Angestellte (ohne Vorstände und Azubis) 89 56

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören am Bilanzstichtag an:

 

Stefan Miltenyi, Dipl.-Physiker, Bergisch Gladbach (Vorsitzender)

 

Nobert Hentschel, Dipl.-Volkswirt, Köln, (stv. Vorsitzender)

 

Michael Teckentrup, Rechtsanwalt, Bergisch Gladbach

Vorstand

Dem Vorstand gehören am Bilanzstichtag an:

 

Frank Jäger, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Rösrath, (Vorstandsvorsitzender)

 

Dr. Matthias Hinzpeter, Dipl.-Chemiker, München

 

Paul Hing, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Owingen

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 wird gemäß § 286 IV HGB verzichtet, da nur ein Geschäftsführer Bezüge der Gesellschaft erhält.

Für die Sensovation AG besteht eine Konzernzugehörigkeit zur Muttergesellschaft Miltenyi Biotec B.V. & Co. KG bzw. zur Obergesellschaft Miltenyi GmbH, beide Ber- gisch-Gladbach. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Muttergesellschaft erhältlich.

Nachtragsberichterstattung

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 02. Dezember 2020 wurde beschlossen:

Die Gesellschaft im Wege des Formwechsels in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln.

Dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Firma Miltenyi Imaging GmbH führt und der Sitz in Radolfzell unverändert bleibt.

Dass das Grundkapital der Gesellschaft zum Stammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die bisherige Alleinaktionärin alleinige Gesellschafterin wird.

Der Formwechsel wurde mit der Eintragung ins Handelsregister am 04. Januar 2021 wirksam.

Zu Geschäftsführern der Miltenyi Imaging GmbH wurden bestellt:

 

Stefan Miltenyi, Dipl.-Physiker, Bergisch Gladbach (ab 04. Januar 2021)

 

Nobert Hentschel, Dipl.-Volkswirt, Köln, (ab 04. Januar 2021)

 

Dr. Heinrich Spiecker, Dipl.-Physiker, Bielefeld (ab 04. Januar 2021)

VI. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresüberschuss beträgt € 2.337.211,86 (Vj. € 3.434.065,58). Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von € 4.547.076,71 (Vj. € 7.981.142,29) ergibt sich ein Bilanzverlust von € 2.209.864,85 (Vj. € 4.547.076,71). Der Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzverlust von € 2.209.864,85 (Vj. € 4.547.076,71) auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Radolfzell, im März 2021

gez. Stefan Miltenyi, Geschäftsführer der Miltenyi Imaging GmbH (Vorsitzender), seit 04. Januar 2021

gez. Norbert Hentschel, Geschäftsführer der Miltenyi Imaging GmbH, seit 04. Januar 2021

gez. Dr. Heinrich Spiecker, Geschäftsführer der Miltenyi Imaging GmbH, seit 04. Januar 2021

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.04.2021.

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020

- Offenlegungsexemplar -

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2020 Zugänge Abgänge Umgliederung 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.224.820,00 0,00 0,00 0,00 1.224.820,00
2. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 583.600,49 10.442,51 0,00 0,00 594.043,00
1.808.420,49 10.442,51 0,00 0,00 1.818.863,00
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen 208.101,63 30.213,39 0,00 34.277,54 272.592,56
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 924.673,72 144.313,96 0,00 0,00 1.068.987,68
3. Anlagen im Bau 34.277,54 0,00 0,00 -34.277,54 0,00
1.167.052,89 174.527,35 0,00 0,00 1.341.580,24
2.975.473,38 184.969,86 0,00 0,00 3.160.443,24
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.187.213,34 37.606,66 0,00 1.224.820,00
2. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 551.888,66 27.459,16 0,00 579.347,82
1.739.102,00 65.065,82 0,00 1.804.167,82
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen 147.464,96 25.891,64 0,00 173.356,60
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 721.425,51 122.409,76 0,00 843.835,27
3. Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
868.890,47 148.301,40 0,00 1.017.191,87
2.607.992,47 213.367,22 0,00 2.821.359,69
Buchwerte
31.12.2020 31.12.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 37.606,66
2. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.695,18 31.711,83
14.695,18 69.318,49
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen 99.235,96 60.636,67
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 225.152,41 203.248,21
3. Anlagen im Bau 0,00 34.277,54
324.388,37 298.162,42
339.083,55 367.480,91

Lagebericht 2020

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Sensovation AG ist ein hochwertiger Anbieter innovativer Life Science-Instrumente, um komplexe Systeme, die aus modernster Optik, Fluidik, Mechanik, Elektronik und Software bestehen, zuverlässig und flexibel zu konstruieren, zu entwickeln und herzustellen. Unser Ziel ist es, leistungsstarke und zuverlässige und dennoch erschwingliche Detektionsinstrumente für Life Science und diagnostische Anwendungen bereitzustellen, mit dem Fokus auf dem schnell wachsenden Markt der Multiplexanalyse und der digitalen Pathologie. Unsere Lösungen findet man in vielen Laboren auf der ganzen Welt - entweder als eigenständige Produkte oder als OEM-Komponenten, die in größere Systeme integriert sind, die von unseren Partnern entwickelt wurden.

Seit 2017 gehört die Sensovation AG zur Unternehmensgruppe der Miltenyi Biotec BV & Co. KG, ein innovatives Biotechnologieunternehmen mit Sitz in Bergisch Gladbach. Für die Unternehmensgruppe entwickelt und produziert die Sensovation AG entsprechende hochkomplexe Produkte für die Biotechnologie.

Die Fertigungsprozesse unterliegen strengen Qualitätsanforderungen von Seiten der Kunden der Sensovation AG. Zertifizierungen nach ISO 9001 und ISO 13 485 liegen vor. Die Beschaffung aller Einzelteile und Baugruppen wird mit dem ERP-System von SAP gesteuert. In der Regel werden Zweitlieferanten für die wesentlichen Komponenten qualifiziert. Die Materialwirtschaft zeichnet sich durch ständige Optimierungen von Verfügbarkeiten und Preisen bei hohen Qualitätsanforderungen aus.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Märkte der Medizintechnik, Diagnostik und Biotechnologie sind feste Bestandteile der weltweiten Gesundheitsvorsorge und werden sich mittelfristig weiter positiv entwickeln. Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen in diesen Bereichen wird sich auf Grund der demographischen Entwicklung und der Forderung nach automatisierten Systemlösungen weiter erhöhen.

2. Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf des Berichtsjahres ist durch eine erneute Steigerung der Gesamtleistung von 31 % auf T€ 17.577 und aufgrund des Produkt- und Dienstleistungsmix resultierende Erhöhung des Materialaufwandes um T€ 2.794 auf T€ 6.850 geprägt.

Im Zuge der vergrößerten Organisationsstruktur erhöhte sich auch der betriebliche Aufwand um T€ 2.355 (42 %) auf T€ 7.962.

Daraus ergibt sich ein positives Betriebsergebnis von T€ 2.765 und nach Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses von -T€ 251, des Finanzergebnisses von T€ 0 und der Ertragssteuern von T€ 177 ein Jahresüberschuss von T€ 2.337. Dies wirkt sich entsprechend positiv auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft aus.

3. VFE-Lage: Darstellung, Analyse und Beurteilung

Die Lage des Unternehmens ist in 2020 geprägt durch den Ausbau der Entwicklungs- und Fertigungskapazitäten, aufgrund des gestiegenen Anteils der Produktions- und Entwicklungsauftragsarbeiten an verbundene Unternehmen. Die Sensovation AG hat sich mittlerweile zu einem wichtigen Entwicklungs- und Produktionsstandort für die Miltenyi-Unternehmensgruppe im Bereich der Miltenyi Imaging-Produkte etabliert.

Im Gegensatz dazu konnten sich die Produktlinien SensoScope und SensoSpot im laufenden Jahr nicht wie geplant weiter entwickeln.

Die Erhöhung der Mitarbeiter führt gleichzeitig auch zu einer vergrößerten Organisations- und Infrastruktur.

a. Ertragslage

Die Gesamtumsatzerlöse sind um 24% auf T€ 16.404 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dabei stiegen die kundenfinanzierten Entwicklungsumsätze um 6% und betragen ca. 48% vom Gesamtumsatz. Die Produktumsätze stiegen dabei um 47% gegenüber dem Vorjahr und betragen ca. 52% vom Gesamtumsatz.

Die Ertragslage ist durch das um 56% gestiegene Umsatzwachstum mit dem verbundenen Unternehmen Miltenyi gekennzeichnet. Der Umsatzanteil an verbundene Unternehmen liegt nunmehr bei T€ 12.622 (77%).

Durch die gestiegenen Produktumsatzerlöse ist in der Folge der Materialaufwand um T€ 2.794 (69%) überproportional auf T€ 6.850 gestiegen. Die Materialeinsatzquote erhöhte sich durch den Produktmix von 30 % auf 39 %.

Die Personalaufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 50 % auf T€ 6.352. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich ebenfalls um 31 % auf T€ 1.397.

Das Ergebnis vor Steuern liegt 33% unter dem Vorjahr und beträgt T€ 2.514.

b. Vermögenslage

Der Buchwert des Anlagevermögens verringerte sich im Berichtsjahr per Saldo um T€ 28 auf T€ 339.

Die Vorräte erhöhten sich um T€ 830 auf T€ 4.109. Die Erhöhung resultiert in erster Linie aus der Erhöhung der unfertigen Erzeugnisse.

Die Erhöhung der kurzfristigen Forderungen per Saldo um T€ 1.293 auf insgesamt T€ 4.389 ist überwiegend auf den Anstieg der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen mit T€ 903 zurückzuführen.

Die flüssigen Mittel erhöhten sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 auf T€ 1.637 (Vj. T€ 911).

Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresüberschusses 2020 von T€ 2.337 auf nun mehr T€ 8.486 (81% vom Gesamtkapital) erhöht.

Die Verbindlichkeiten sind alle kurzfristig und haben sich um T€ 479 auf T€ 1.978 erhöht, was im Wesentlich auf die Erhöhung um T€ 351 der sonstigen Rückstellung für Personal- und Gewährleistungskosten zurückzuführen ist.

Der Bilanzverlust konnte somit weiter reduziert werden und liegt nun bei T€ 2.209.

c. Finanzlage

Die Liquiditäts- und Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit ausreichend.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit bewegt sich mit T€ 911 (Vj. T€ 856) auf dem positiven Vorjahresniveau. Nach dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von -T€ 185 ergibt sich in dieser Folge eine zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes von T€ 726. Die Liquiditätslage hat sich damit weiter deutlich verbessert.

Die Sensovation AG verfügt über ein effizientes Mahnwesen. Wesentliche Forderungsausfälle waren nicht zu verzeichnen. Verbindlichkeiten werden in der Regel innerhalb vereinbarter Zahlungsfristen und unter der Ausnutzung von Skonto gezahlt.

Darüber hinaus steht dem Unternehmen ein Darlehen von verbundenen Unternehmen von T€ 2.000 zur Verfügung.

d. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die wesentlichen Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:

2020 2019
Umsatzerlöse T€ 16.404 13.254
Umsatz je Mitarbeiter T€ 169 189
Materialaufwand T€ 6.850 4.056
Personalaufwand T€ 6.352 4.227
EBIT T€ 2.765 3.751
EBITDA T€ 2.978 4.064
Jahresergebnis T€ 2.337 3.434
Cashflow 1 vom Umsatz T€ 2.555 3.747
Eigenkapital T€ 8.486 6.149
vom Gesamtkapital % 81 80

III. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2021 planen wir mit einem Umsatz von rd. T€ 21.169 und mit einem sich daraus ergebenden Jahresüberschuss von rd. T€ 1.821. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich durch den geplanten laufenden Geschäftsbetrieb. Die Corona-Pandemie sollte auf das Gesamtergebnis 2021 keinen wesentlichen Einfluss haben. Weitere Entwicklungen werden durch Plananpassungen berücksichtigt und ggf. entsprechend notwendige Maßnahmen eingeleitet.

IV. Chancen und Risikobericht

1. Chancenbericht

Die Märkte der Medizintechnik, Diagnostik und Biotechnologie sind feste Bestandteile der weltweiten Gesundheitsvorsorge und werden sich mittelfristig weiter positiv entwickeln. Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen in diesen Bereichen werden sich auf Grund der demographischen Entwicklung und der Forderung nach automatisierten Systemlösungen weiter erhöhen.

2. Risikobericht

a. Branchenspezifische Risiken

Um die Risiken, denen die Sensovation AG ausgesetzt ist zu kontrollieren, bedient sich die Sensovation AG eines Planungs- und Berichtswesens, welches monatlich aktualisiert und verglichen wird. Abweichungen und Trends werden analysiert und es werden entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.

b. Ertragsorientierte Risiken

Grundsätzlich werden die Aufträge, trotz internationaler Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten, in Euro und teilweise in US-Dollar abgeschlossen und fakturiert.

Die Gesellschaft erzielt im Berichtsjahr 2020 ca. 77 % Ihrer Umsätze mit der Unternehmensgruppe der Miltenyi Biotec (verbundene Unternehmen). In den Produktlinien SensoScope und SensoSpot wird durch einen fokussierten OEM Ansatz die Kundenbasis weiter verstärkt.

Der Aufbau von Zweitlieferanten für Schlüsselkomponenten reduziert Beschaffungsrisiken. Es sind keine Emissionen oder umweltbelastende Verfahren bekannt.

c. Finanzwirtschaftliche Risiken

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt, der permanent an aktuelle Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient.

In 2021 gehen wir dabei von einer Finanzierung der Gesellschaft ausschließlich durch den geplanten laufenden Geschäftsbetrieb aus. Das dem Unternehmen zusätzlich zur Verfügung stehende Darlehen von verbundenen Unternehmen sollte nicht in Anspruch genommen werden müssen. Wir sehen die Sensovation somit als überdurchschnittlich finanziert an.

V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden.

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement.

Lieferantenverbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt, in der Regel unter Ausnutzung von Skonto.

VI. Angaben nach § 289 II HGB

Zur Entwicklung von neuen Produkten unterhält die Sensovation AG eine eigene Entwicklungsabteilung. Die Gesellschaft treibt verschiedene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben voran und wendet hierfür erhebliche Mittel auf.

Zweigniederlassungen bestehen nicht.

SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Die Sensovation AG gehört zum Konzernkreis der Miltenyi Biotec B.V. & Co. KG, Bergisch Gladbach, und gilt nach § 17 AktG als abhängiges Unternehmen.

Wir erklären, dass die Sensovation AG bei dem im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat.

Andere Maßnahmen, die auf Veranlassung oder im Interesse der Miltenyi Biotec B.V. & Co. KG getroffen oder unterlassen wurden, mit denen ein Nachteil hätte entstehen können, liegen nicht vor.

 

Radolfzell, im März 2021

gez. Stefan Miltenyi, Geschäftsführer der Miltenyi Imaging GmbH (Vorsitzender), seit 04. Januar 2021

gez. Norbert Hentschel, Geschäftsführer der Miltenyi Imaging GmbH, seit 04. Januar 2021

gez. Dr. Heinrich Spiecker, Geschäftsführer der Miltenyi Imaging GmbH, seit 04. Januar 2021

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Hinweis nach § 328 Abs. 1a HGB:

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sensovation AG, Radolfzell

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sensovation AG, Radolfzell - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sensovation AG, Radolfzell, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidliches Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Überlingen am Bodensee, den 31. März 2021

BODENSEE TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Böttinger, Wirtschaftsprüfer

Dr. Altmann, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ließ sich durch die Geschäftsführung über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über die wesentlichen Geschäftsvorfälle regelmäßig unterrichten.

Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2020 und der Lagebericht der Sensovation AG sind durch die zum Abschlussprüfer bestellte BODENSEE TREUHAND GmbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Nach eigener Prüfung hat der Aufsichtsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen und keine Einwendungen erhoben.

Er billigt gem. § 171 Abs. 2 AktG den Jahresabschluss der Sensovation AG.

 

Radolfzell, im März 2021

Für den Aufsichtsrat

gez. Stefan Miltenyi, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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