ACOPA GmbHLiquidated

42115 Wuppertal, DEU

Master Data

Registry
Register court Wuppertal HRB 27029
Registered
12/28/2015
Industry
Business and other management consultancy activitiesComputer consultancy activitiesConsulting architectural activities in building construction
Purpose
Die Unternehmensberatung.

History

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Management

NameRole
Patrick Hochfeld
since 12/28/2015
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

€12,500
50.00%
Heiko Ziegele
€12,500
50.00%

Financial Report

ACOPA GmbH

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 25.902,00 28.361,00
I. Sachanlagen 5.902,00 8.361,00
II. Finanzanlagen 20.000,00 20.000,00
B. Umlaufvermögen 908.711,35 524.135,34
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 753.998,94 390.509,97
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 154.712,41 133.625,37
Bilanzsumme, Summe Aktiva 934.613,35 552.496,34

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 163.266,80 178.601,89
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 68.715,89 86.161,17
III. Jahresüberschuss 69.550,91 67.440,72
B. Rückstellungen 154.418,46 135.250,21
C. Verbindlichkeiten 616.928,09 238.644,24
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 616.928,09 238.644,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 934.613,35 552.496,34

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (HGB und GmbHG) erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.
 
I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251 HGB)

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
 
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
 
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
 
4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
 
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
   
II. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256 HGB)
 
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
 
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
 
Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
 
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
 
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
 
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
 
Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden, soweit steuerlich zulässig, genutzt.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 (2) EStG wurde Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
 
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 (2) S. 2 HGB mit den gemäß R 33 EStR einzubeziehenden Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 (2) S. 3 und 4 HGB.

5. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
 
6. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
 
7. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
 
8. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
 
B.   Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
  
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
 
Herr Patrick Hochfeld
Herrn Heiko Ziegeler   

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2020 festgestellt.

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