Master Data

Registry
Register court Mainz HRB 42503
Registered
2/2/2010
Industry
Wholesale of motor vehicle parts and accessoriesActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicle parts and accessoriesWholesale of motorcycles, motorcycle parts and accessories
Purpose
Import und Export von Autoersatzteilen, Schmier-, Hilfs- und Betriebsstoffen.

History

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Management

NameRole
Alex Konopelko
since 2/2/2010
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Oleksiy Konopelko
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Oleksiy Konopelko
Rundes Eck 8, 55218 Ingelheim
€25,000
100.00%

Financial Report

Sanfineco GmbH

Ingelheim am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 7.267,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.796,00 0,00
II. Sachanlagen 471,00 0,00
C. Umlaufvermögen 185.880,83 12.588,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 162.590,79 89,36
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.290,04 12.499,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 193.147,83 25.088,78

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 23.296,37 24.058,12
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
III. Verlustvortrag 941,88 0,00
IV. Jahresüberschuss 11.738,25 -941,88
B. Rückstellungen 7.391,93 469,00
C. Verbindlichkeiten 162.459,53 561,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 193.147,83 25.088,78

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Hinsichtlich der Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden keine Kompensationsmöglichkeiten von Kursgewinnen und -verlusten mehr berücksichtigt sowie die Bildung von Bewertungseinheiten geändert.

Diese Änderungen der Bewertungsmethoden führen per Saldo zu keiner wesentlichen Veränderung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sowohl das ausgewiesene Gesamtvermögen als auch die dargestellte Ertragslage haben sich dadurch nicht wesentlich verbessert bzw. verschlechtert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 162.590,79 162.590,79 89,32 89,32

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 1.366,20 ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für zu zahlende Steuerbeträge, sowie die Kosten für Buchhaltung und die Jahresabschlusserstellung.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 162.459,53 162.459,53 561,66 561,66

Latente Steuern

Es bestehen Abweichungen zwischen der Handel- und Steuerbilanz. Nach Saldierung verbleiben aktive Latente Steuern. Eine Rückstellung nach § 249 HGB war daher nicht zu bilden. Es wird von der Erleichterung nach § 274a HGB Gebrauch gemacht und auf den Ausweis der aktiven Latenten Steuern sowie weiterer Erläuterungen nach § 285 HGB verzichtet.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Oleksiy Konopelko

Herr Konopolko ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Ein zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB war nicht zu bilden.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Ingelheim, den 20.12.2011

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.12.2011.

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