Master Data

Registry
Register court Fürth HRB 3299
Registered
1/20/1987
Industry
Agents involved in the sale of building materials, paints and varnishesAgents involved in the sale of toolsAgents involved in the sale of furniture
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und der Verkauf von Baumaterialien und Baustoffen, die Übernahme und Durchführung von Vertretungen in diesem Bereich sowie die Durchführung ähnlicher Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienen.

History

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Management

NameRole
Josef Lenz
since 11/12/2002
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
60.00%
Elfriede Lenz
40.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Stettiner Weg 4, Höchstadt/A.
30000
60.00%
Elfriede Lenz
Stettiner Weg 4, Höchstadt/A.
20000
40.00%

Financial Report

Lenz GmbH

Höchstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 51.256,50 2.668,00
I. Sachanlagen 51.256,50 2.668,00
B. Umlaufvermögen 49.131,75 79.732,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.476,13 11.026,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.655,62 68.706,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 100.388,25 82.400,51

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 58.691,08 47.930,30
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 22.365,71 16.552,74
III. Jahresüberschuss 10.760,78 5.812,97
B. Rückstellungen 34.691,11 30.764,39
C. Verbindlichkeiten 7.006,06 3.705,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 100.388,25 82.400,51

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 3.839,46 € ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen und Tantiemen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Josef Lenz.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Höchstadt, den

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.1.2013.

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