Master Data

Registry
Register court Traunstein HRB 17285
Previous
KMS Kliniken Mühldorf a. Inn Service GmbHInnKlinikum Energie Service GmbH
Registered
10/19/2006
Industry
Other semi-residential nursing care activitiesOther full-time residential nursing care activitiesRenting and operating of own or leased non-residential real estate
Purpose
Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen, Produktion und Lieferung von Energie für Krankenhäuser und Dritte, Betreiben von Pflegeeinrichtungen gem. § 11 SGB XI, sowie Vermietung von Räumlichkeiten

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Angelique Zinn
since 5/6/2025
Procura
Stefan Blanke
since 3/25/2024
Managing Director
Michael Prostmeier
since 7/20/2022
Managing Director
Heiner Kelbel
since 12/6/2006
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf
Germany
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

InnCare und Service GmbH (vormals: InnKlinikum Energie Service GmbH)

Mühldorf a.Inn (vormals: Altötting)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

1. Prüfungsauftrag

2. Grundsätzliche Feststellungen

2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des gesetzlichen Vertreters

2.2 Sonstige wesentliche Feststellungen

2.2.1 Neufassungen der Satzung der Gesellschaft

2.2.2 Einstellung Servicebetrieb zum 01.04.2022 und

Übertragung vom 17.02.2022

2.2.3 Beendigung Tätigkeit als Einkaufsgesellschaft und Energielieferant sowie vorbereitende Tätigkeit für Kurzzeit- und Tagespflege

2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

4.1.2 Jahresabschluss

4.1.3 Lagebericht

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

5. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags

5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage

5.1.1 Bilanzaufbau

5.1.2 Kapitalflussrechnung

5.2 Darstellung der Ertragslage

(Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeurteilung)

5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

7. Schlussbemerkung

Anlagen

1 Jahresabschluss

1.1 Bilanz zum 31.12.2023

1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 2023

1.3 Anhang

2 Lagebericht

3 Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG

4 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Zur besseren Darstellung werden im Prüfungsbericht geringfügig gerundete Zahlen angegeben. Hierdurch können sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text Rundungsdifferenzen ergeben.

1. Prüfungsauftrag

An die InnCare und Service GmbH

Der Geschäftsführer der InnCare und Service GmbH (vormals: InnKlinikum Energie Service GmbH; im Folgenden Gesellschaft genannt) beauftragte uns mit Schreiben vom 13.12.2023, den Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Gesellschaft zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich zu berichten. Der Auftrag umfasst des Weiteren gemäß § 53 HGrG die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem Auftrag liegt der Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2023 zugrunde.

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen; die Prüfungspflicht ergibt sich aus den Regelungen des Gesellschaftsvertrags i.V.m. Art. 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Landkreisordnung Bayern (LKrO).

Bei unserer Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten.

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde.

Der Bericht enthält unter Abschnitt 2 vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Geschäftsführung, sonstige für das Überwachungsorgan wesentliche Feststellungen sowie Angaben zu wesentlichen Geschäftsvorfällen.

Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten 3 bis 5 im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird in Abschnitt 6 wiedergegeben.

Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1.1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) und dem Anhang (Anlage 1.3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 2) beigefügt.

Für die Durchführung des Auftrags gelten - auch im Verhältnis zu Dritten - die als Anlage 5 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2024.

2. Grundsätzliche Feststellungen

2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des gesetzlichen Vertreters

Der Geschäftsführer hat nach § 289 HGB einen Lagebericht aufgestellt, in welchem er den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft darstellt. Hierbei ist er auch auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Für den Inhalt des Lageberichts ist er als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft verantwortlich.

Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer nachfolgend Stellung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebericht durch den gesetzlichen Vertreter. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehören Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen sowie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Prognoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben.

Der Geschäftsführer macht im Lagebericht folgende für die Beurteilung der Lage des Unternehmens wesentliche Angaben:

"Die relevanten Leistungsdaten betreffen bis März 2023 die eingekauften und weiterverrechneten Kilowattstunden Strom. Die an das InnKlinikum verkaufte Strommenge beträgt 2.323.199 KWh.

Anschließend richtet sich das Geschäftsfeld der Gesellschaft auf die Vorbereitung zum Betreiben einer Kurzzeitpflege- sowie einer Tagespflegeeinrichtung.

In der Finanzlage spiegelt sich die sukzessive Einstellung der Tätigkeitsbereiche Gas und Strom und die Umsetzung des neuen Unternehmenszwecks Kurzzeitpflege wieder.

Daher wurde die Abnahme des Finanzmittelfonds von 628 TEUR auf 334 TEUR allein durch den Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 293 TEUR bewirkt.

Dieser setzt sich aus einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 89 TEUR, einer Zunahme der Rückstellungen in Höhe von 7 TEUR und insbesondere einer Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Aktiva in Höhe von 2.068 TEUR und einer Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Passiva in Höhe von 2.280 TEUR zusammen. (...)"

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage der Gesellschaft einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Geschäftsführung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet wäre.

Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt 5 dieses Prüfungsberichts durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt.

Die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage und der Liquidität ist zudem im Lagebericht dargestellt und erläutert. Aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung einschließlich der Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken durch den Geschäftsführer im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend.

2.2 Sonstige wesentliche Feststellungen

2.2.1 Neufassungen der Satzung der Gesellschaft

Mit inhaltsgleichem Beschluss der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates der Gesellschaft durch den Verwaltungsrat des InnKlinikums vom 16.02.2022 wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrags beschlossen und durch notariell beurkundete Gesellschafterversammlung vom 11.07.2022 insbesondere wie folgt umgesetzt:

die Firma der Gesellschaft wurde geändert und lautet aktuell "Innklinikum Energie Service GmbH" (im Folgenden "IKS")

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen sowie die Produktion und Lieferung von Energie für Krankenhäuser und Dritte

Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

Tragende Gründe für die dargestellte Änderung waren eine Verschlankung der Organstruktur sowie die bereits seit 01.04.2021 durchgeführten Stromlieferungen durch die KMS in Form einer sog. Einkaufsgesellschaft an das InnKlinikum im Rahmen einer energiewirtschaftlichen Optimierung. Ab 01.05.2022 erfolgten neben den Strom- auch Gaslieferungen.

Dementsprechend umfasste das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft 2022 einerseits die Dienstleistungen im Bereich "Hauswirtschaft" und "Küche" und andererseits die Tätigkeit als Stromeinkaufsgesellschaft.

Der Verwaltungsrat des InnKliniukum gKU Altötting und Mühldorf hatte bereits im Jahr 2022 eine weitere Ausweitung des Unternehmensgegenstands auf das Betreiben von Pflegeeinrichtungen gemäß § 11 SGB XI genehmigt und im Geschäftsjahr 2023 um die Vermietung von Räumlichkeiten erweitert.

In der notariell beurkundeten Gesellschafterversammlung vom 05.03.2024 wurde die Satzungsänderung folgendermaßen umgesetzt:

Der Name der Gesellschaft wurde geändert von "InnKlinikum Energie Service GmbH" in "InnCare und Service GmbH"

Der Sitz der Gesellschaft wurde von Altötting nach Mühldorf verlegt.

Der ursprüngliche Gegenstand des Unternehmens (Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen und die Produktion und Lieferung von Energie für Krankenhäuser und Dritte) wurde erweitert um das Betreiben von Pflegeeinrichtungen gemäß § 11 SGB XI und um die Vermietung von Räumlichkeiten.

Die Eintragung der Satzungsänderung erfolgte am 25. März 2024.

2.2.2 Einstellung Servicebetrieb zum 01.04.2022 und Übertragungsvertrag vom 17.02.2022

Beim Zusammenschluss der Kreiskliniken Altötting-Burghausen und Kreiskliniken Mühldorf a. Inn wurde neben dem Betriebsübernahmevertrag Mühldorf der Vertrag zur Regelung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Personalüberleitungsvertrag) abgeschlossen.

Im Personalüberleitungsvertrag verpflichtete sich das InnKlinkum, den Arbeitnehmern der KMS spätestens mit Wirkung zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Zusammenschluss (01.04.2022, Stichtag), die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit dem InnKlinikum anzubieten (Übertrittsangebot). Demgemäß wurde zum 01.04.2022 der Servicebetrieb der IKS (bestehend aus Küche und Reinigung, Näherei, Bettenzentrale, Hol- und Bringdienst, Entsorgung sowie Servicekräfte) vollständig auf das InnKlinikum übertragen.

Mit separatem Übertragungsvertrag vom 17.02.2022 wurde die Übertragung der dem Servicebetrieb zuzuordnenden operativen Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse (ausgenommen Energie) geregelt. Mit Wirkung zum Stichtag 01.04.2022 wurden die dem Servicebetrieb zuzuordnenden Aktiva an das InnKlinikum verkauft sowie die dem Servicebetrieb zuzuordnenden Passiva vom InnKlinikum übernommen. Als Erwerbspreis wurde der Buchwert der übernommenen Vermögensgegenstände bzw. Rechtsverhältnisse festgelegt. Als Kaufpreis wurden 102.566,85 € ermittelt.

2.2.3 Beendigung der Tätigkeit als Einkaufsgesellschaft und Energielieferant sowie Vorbereitung der Inbetriebnahme der Kurzzeit- und Tagespflege

Die Gasversorgung wurde bereits zum 31.12.2022 eingestellt.

Die Tätigkeit als Stromversorger wurde zum 31.03.2023 eingestellt.

Im Berichtsjahr wurde die Konzeption der Kurzzeitpflege festgelegt. Weiterhin wurde eine externe Beratungsfirma mit der Konzeptionierung, Umsetzung, Etablierung und Betreuung der Kurzzeit- und Tagespflege beauftragt.

2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle

Die Gesellschaft erzielte bis zum 31.03.2023 Umsatzerlöse auf Basis ihrer Tätigkeit als Stromeinkaufs- und Liefergesellschaft in Höhe von insgesamt 447.803,03 €. Damit korrespondierten Materialaufwendungen in identischer Höhe.

Daneben wurden 53.271,50 € für die externe Beratungsfirma aufgewendet.

Im Berichtjahr wurde erstmals die Schwelle hin zu einer Kleinstgesellschaft überschritten.

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Die Prüfung erfolgte gemäß §§ 316 ff. HGB sowie § 53 Abs. 1 HGrG.

Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2022, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung, der Lagebericht sowie gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG erfolgt im Prüfungsbericht darüber hinaus die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den gesetzlichen Vorschriften und die dazu eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung; dies gilt auch für die uns gemachten Angaben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags beachtet worden sind.

Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind.

Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrages.

Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die vom IDW festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, hätten erkennen müssen.

Gemäß § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich die Prüfung nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.

Der Prüfung liegt ein risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz zugrunde.

Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verschafft, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Dazu haben wir den Gesellschaftsvertrag sowie wichtige Verträge und Sitzungsprotokolle eingesehen. Prüfungsrelevante Informationen haben wir bei Prüfungsbeginn angefordert. Soweit erforderlich, haben wir die Informationen bei der Prüfungsplanung berücksichtigt.

Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Organisation des Rechnungswesens haben wir eine prüffeldbezogene Risikobeurteilung vorgenommen sowie den Umfang analytischer und einzelfallorientierter Prüfungshandlungen festgelegt. Bei den Einzelfallprüfungen haben wir das Verfahren der bewussten Auswahl zu Grunde gelegt.

Schwerpunkte unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes waren die Umsatzerlöse.

Von der zutreffenden Bilanzierung insbesondere der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wir uns durch Abstimmung des verbundinternen Rechnungswesens bzw. alternativer Prüfungshandlungen überzeugt. Bankbestätigungen haben wir zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen von Kreditinstituten eingeholt. Darüber hinaus haben wir zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses u.a. Handelsregisterauszüge und Jahresabschlüsse eingesehen. Im Hinblick auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten haben wir Rechtsanwaltsbestätigungen erbeten. Eine Steuerberaterbestätigung wurde ebenfalls erbeten.

An der Inventur des Vorratsvermögens haben wir aus Gründen der Art und Wesentlichkeit bzw. mangels Bestand nicht teilgenommen.

Art, Umfang und Ergebnis der einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den Prüfungsstandard des IDW (IDW PS 720) beachtet.

Ausgangspunkt unserer Prüfung war der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss (Prüfungsbericht vom 17.11.2023).

Die benötigten Prüfungsunterlagen für die laufende Prüfung waren vorbereitet und standen uns uneingeschränkt zur Verfügung. Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Geschäftsführung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden. Die Vollständigkeitserklärung der Geschäftsführung vom 02.09.2024 haben wir zu unseren Prüfungsunterlagen genommen.

Die Prüfungsarbeiten wurden vom 24.07.2023 bis 02.09.2024 (mit Unterbrechungen) durch Frau Dr. Judith Hager durchgeführt.

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.

Die Bücher werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung unter Zuhilfenahme des EDV-Systems Amondis der Firma UHB Consulting AG ordnungsgemäß geführt. Das von der Gesellschaft eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang noch angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.

Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß geführt.

Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem, Kostenrechnung und Planungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine wesentliche Beanstandung.

4.1.2 Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs. 2 HGB. Gemäß Art. 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LKrO ist der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen.

Der Jahresabschluss 2023 besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Er ist unserem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Gliederung entspricht den §§ 266 und 275 HGB.

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet; die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.

Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 485.988,73 € und einem Jahresfehlbetrag von 89.005,94 €.

In dem von der Gesellschaft aufgestellten Anhang (Anlage 1.3) sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. Von § 286 Abs. 4 HGB wurde zulässigerweise Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages). Die Prüfung ergab im Wesentlichen keine Beanstandungen.

4.1.3 Lagebericht

Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens. Die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung wurden zutreffend dargestellt. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften.

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).

Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Anhang (Anlage 1.3). Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beibehalten. Einseitig ausgeübte Ermessensspielräume und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen wurden uns nicht bekannt.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben wir in Abschnitt 5 dargestellt. Einflüsse, die das Jahresergebnis sowie die finanzwirtschaftliche Lage nicht unwesentlich beeinflusst haben, sind bei diesen Analysen im Einzelnen aufgeführt und erläutert.

5. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags

Über das Ergebnis von Erweiterungen des Prüfungsauftrags, die sich aus dem § 53 HGrG ergeben und sich unmittelbar auf den Jahresabschluss oder Lagebericht beziehen, berichten wir in diesem Berichtsabschnitt.

Gemäß § 53 HGrG wurde der Gegenstand der Prüfung um die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie um die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert.

Zur analytischen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten - insbesondere aufgrund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt.

5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage

5.1.1 Bilanzaufbau

In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31.12.2023 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31.12.2022 gegenübergestellt.

Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem mittel- und kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet.

Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuordnung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. mittel- und kurzfristiger Verfügbarkeit erfolgt.

Bilanzaufbau 31.12.2023 31.12.2022
T€ % T€ %
Aktivseite
Langfristig
Anlagevermögen 0 0 0 0
Langfristige Forderungen 0 0 0 0
0 0 0 0
Kurzfristig
Forderungen 152 31 2.220 78
Flüssige Mittel 334 69 628 22
Vorräte 0 0 0 0
486 100 2.848 100
Summe 486 100 2.848 100
Passivseite
Langfristig
Eigenkapital 450 93 539 19
langfristige Rückstellungen 0 0 0 0
450 93 539 19
Kurzfristig
Verbindlichkeiten 9 2 2.289 80
Rückstellungen 27 5 20 1
36 7 2.309 81
Summe 486 100 2.848 100

Die Bilanzsumme verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um 2.362 T€ auf 486 T€. Dies entspricht einem Rückgang von knapp 83 %.

Die Aktivseite wird von den Forderungen und Flüssigen Mitteln bestimmt.

Die Forderungen spiegeln die Einstellung der Tätigkeit als Einkaufs- und Stromliefergesellschaft wider und sind um 93 % von 2.220 T€ im Vorjahr auf 152 T€ im Berichtsjahr gesunken. Inhaltlich betreffen die Forderungen aufgrund zu viel bezahlter Stromsteuer und Körperschaft- sowie Gewerbesteuer.

Die Flüssigen Mittel belaufen sich auf 334 T€ oder 69 % der Bilanzsumme.

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital um 89 T€ verringert. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 93 % nach 19 % im Vorjahr.

Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten ist im Vergleich zum Vorjahr um 99 % gesunken; dies entspricht einer Verminderung von 2.362 T€.

Die kurzfristigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für den Jahresabschluss.

5.1.2 Kapitalflussrechnung

Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) erstellt.

Kapitalflussrechnung 2023 2022
T€ T€
Periodenergebnis 89 8
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 0 9
Zu-/Abnahme der Rückstellungen: 7 - 117
Buchgewinn/Buchverlust aus dem Abgang von Gegenständen des AV 0 0
Zu-/Abnahme der Vorräte 0 46
Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögensgegenstände 2.068 - 2.122
Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Verbindlichkeiten - 2.280 2.230
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -294 38
Erlöse aus Anlagenabgängen 0 202
Auszahlungen für Investitionen in das AV 0 0
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 0 202
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 0 0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -294 240
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 628 388
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 334 628

Auch in der Finanzlage spiegeln sich die sukzessive Einstellung der Tätigkeitsbereiche Gas und Strom und die Umsetzung des neuen Unternehmenszwecks Kurzzeitpflege wider.

Im Jahr 2023 war der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (-293 T€) negativ.

Die Abnahme des Finanzmittelfonds von 628 TEUR auf 334 TEUR wurde allein durch den Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 293 TEUR bewirkt. Dieser setzt sich aus einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 89 TEUR, einer Zunahme der Rückstellungen in Höhe von 7 TEUR und insbesondere einer Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Aktiva in Höhe von 2.068 TEUR und einer Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Passiva in Höhe von 2.280 TEUR zusammen.

Die Finanzlage der Gesellschaft entspricht der aktuellen Entwicklung.

5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeurteilung)

Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnung der beiden Geschäftsjahre 2023 und 2022 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen:

2023 2022 Entwicklung 2023 2022
T€ T€ 2022 = 100 % der Aufw.
Personalaufwand 0 927 0 0 19
Sachaufwand 545 3.834 14 100 80
Abschreibungen 0 9 0 0 1
Betriebliche Aufwendungen 545 4.770 11 100 100
Umsatzerlöse 455 4.744 9 83 99
Sonstige betriebliche Erträge 1 18 6 0 0
Betriebserträge 456 4.762 10 83 99
Betriebs-/Jahresfehlbetrag - 89 - 8

Die betrieblichen Aufwendungen verringerten sich 2023 um 4.225 T€ auf 545 T€.

Hierbei entfallen 448 T€ auf die Ausgaben für den Strombezug (Vorjahr: 3.473 T€).

Die Betriebserträge werden von den Umsatzerlösen geprägt und betragen ebenfalls 448 T€.

Das Verhältnis Stromerlöse zu Stromaufwand spiegelt die auslaufende Stellung der Gesellschaft als Einkaufsgesellschaft wider.

Bei Gegenüberstellung der betrieblichen Aufwendungen von 545 € und der Betriebserträge von 456 T€, ergibt sich ein Betriebsfehlbetrag von 89 T€ (Vorjahr: Fehlbetrag in Höhe von 8 T€).

5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 "Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG" beachtet.

Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht in der Anlage 4 dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Ein geeignetes Risikofrüherkennungssystem ist eingerichtet.

6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht der InnCare und Service GmbH in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassung haben wir am 13.09.2024 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS:

An die InnCare und Service GmbH

(vormals "InnKlinikum Energie Service GmbH")

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InnCare und Service GmbH, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InnCare und Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

München, 13.09.2024

BKWP Wiedemann & Baumann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Baumann, Wirtschaftsprüfer

7. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt.

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen.

 

München, 13.09.2024

BKWP Wiedemann & Baumann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Baumann, Wirtschaftsprüfer

Jahresbilanz zum

AKTIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. entgeltich erworbene Konzessionen, gewrebliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 0,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
II. Sachanlagen:
1. Technische Anlagen 0,00 0,00
2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 0,00
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 0,00 0,00
3. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1.303.371,15
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 715.847,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00)
3. sonstige Vermögensgegenstände 151.584,38 200.672,50
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (0,00) 151.584,38 (0,00) 2.219.890,86
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 334.404,35 627.786,22
D. Rechnungsabgrenzungsposten
1. andere Abgrenzungsposten 0,00 0,00
SUMME AKTIVSEITE 485.988,73 2.847.677,08

PASSIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital:
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. Kapitalrücklage 0,00 0,00
3. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 513.691,80 522.121,97
3. Jahresüberschuss/Fehlbetrag -89.005,94 -8.430,17
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 449.685,86 0,00 538.691,80
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens:
1. Sonderposten für Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00
C. Rückstellungen:
1. Steuerrückstellung 0,00 0,00
2. sonstige Rückstellungen 27.000,00 27.000,00 19.900,00 19.900,00
D. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (0,00) (0,00)
von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.302,87 1.496.437,59
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (9.302,87) (1.496.437,59)
von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00)
3. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen 0,00 790.982,56
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (0,00) (790.982,56)
von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00)
4. sonstige Verbindlichkeiten 0,00 1.665,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (0,00) (1.665,13)
von mehr als einem Jahr (0,00) 9.302,87 (0,00) 2.289.085,28
SUMME PASSIVSEITE 485.988,73 2.847.677,08

Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresbilanz zum 31.12.2023 31.12.2022
1 Umsatzerlöse 491.654,09 4.992.026,91
abzgl. Stromsteuer -36.657,18 454.996,91 -247.805,00 4.744.221,91
2 sonstige betriebliche Erträge 1.262,00 1.262,00 17.733,60 17.733,60
3 Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 447.803,03 3.710.427,66
Aufwendungen für bezogene Leistungen 53.837,38 501.640,41 19.686,94 3.730.114,60
4 Personalaufwand
Löhne und Gehälter 0,00 775.993,63
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 0,00 0,00 151.754,08 927.747,71
5 Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 0,00 8.582,00
6 sonstige betriebliche Aufwendungen 37.486,09 37.486,09 103.833,90 112.415,90
7 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00
8 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 8,19
9 Steuern 6.138,35 99,28
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag -89.005,94 -8.430,17

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr ihren Sitz in Altötting und ist beim Amtsgericht Traunstein unter der Nummer HRB 17285 eingetragen. Die letzte Eintragung datiert vom 25. März 2024.

Die InnKlinikum Energie Service GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei Aufstellung des Jahresabschlusses waren jedoch gemäß Art. 82 Abs. 1 Nr. 2 BayLKrO die Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Zweck des Unternehmens ist die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen sowie die Produktion und Lieferung von Energie für Krankenhäuser und Dritte.

Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Erläuterungen zur Bilanz

a) Aktiva

Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über kein immaterielles oder materielles Anlagevermögen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht zu bilden.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten wird zu Nominalbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

b) Passiva

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wurde in voller Höhe mit EUR 25.000,00 eingezahlt und ist mit dem Nennwert angesetzt. Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag EUR 449.685,86 (Vorjahr EUR 538.691,80).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen betragen insgesamt EUR 27.000,00 (Vorjahr EUR 19.900,00). Sie bestehen für interne und externe Jahresabschlusskosten.

Die Rückstellungen werden im nachfolgenden Rückstellungsspiegel dargestellt:

01.01.2023 Verbrauch und Auflösung Zuführung 31.12.2023
Steuern 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Überstunden 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Urlaub 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Altersteilzeit 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Ausstehende Rechnungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Jahresabschlusskosten 19.900,00 € 19.900,00 € 27.000,00 € 19.900,00 €
Jubiläum 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
übrige 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Rückstellungen gesamt 19.000,00 € 19.900,00 € 27.000,00 € 27.000,00 €

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Lieferantenverpflichtungen.

Stand 31.12.2023 Restlaufzeit bis zu einem 1 Jahr Restlaufzeit größer 1 Jahr Restlaufzeit davon größer 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.302,87 9.302,87 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00
9.302,87 9.302,87 0,00 0,00

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

3. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus der Leistungsverrechnung mit dem InnKlinikum. Sie beinhalten Erträge aus der Strombelieferung bis zum 31.03.2023.

Die Aufwendungen setzen sich zusammen aus Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Aufwendungen für bezogene Leistungen, und sonstige betriebliche Aufwendungen.

4. Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen (§ 265 Abs. 2 HGB)

Die Vorjahresbeträge der Bilanz und GuV sind mit denen des Geschäftsjahres nur eingeschränkt vergleichbar, da eine sukzessive Einstellung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche bzw. Geschäftsfelder stattgefunden hat. Zum 31.03.2022 wurden die dem Dienstleistungsbetrieb zuzuordnenden operativen Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse auf das InnKlinikum gKU überführt. In diesem Zuge erfolgte auch die Übertragung des gesamten Anlagevermögens auf das InnKlinikum gKU. Die Gasversorgung wurde bereits zum 31.12.2022 eingestellt. Außerdem wurde die bestehende Tätigkeitsfeld der Stromversorung zum 31.03.2023 eingestellt.

5. Sonstige Angaben

a) Angaben wesentlicher Geschäfte mit nahestehenden Personen

(§ 285 Nr. 21 HGB)

Nach Auffassung der Geschäftsleitung wurden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt.

b) Angaben zu den Gesellschaftsorganen

Die InnKlinikum Energie Service GmbH, Mühldorf a. Inn ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen des "InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf" mit Sitz in Altötting.

Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung:

Geschäftsführung:

Geschäftsführer ist Herr Dipl. Kaufm. Michael Prostmeier.

Mit Gesellschafterversammlung vom 07. Dezember 2023 wurde die Geschäftsführung beautragt, die Berufung von Herrn Stefan Blanke als weiteren Geschäftsführer im Handelsregister mit Wirkung zum 01. Januar 2024 zu veranlassen.

Gesellschafterversammlung:

InnKlinikum Altötting und Mühldorf gKU vertreten durch den Vorstand des Kommunalunternehmens.

c) Gesamtbezüge der Geschäfsführer

Es wurde keine Vergütung an die Organe der Gesellschaft gezahlt.

d) Honorar für Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17 HGB)

Als Gesamthonorar für den Abschlussprüfer wurde im Jahr 2023 mit EUR 9.000 kalkuliert.

e) Anzahl der Beschäftigten

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023 keine Arbeitnehmer.

f) Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 89.005,94. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Die Gesellschafterversammlung vom 05. März 2024 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma), 1 Abs. 2 (Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Dies umfasst Folgendes:

Der Name der Gesellschaft wird geändert von "InnKlinikum Energie Service GmbH" in "Inn- Care und Service GmbH"

Der Sitz der Gesellschaft wird von Altötting nach Mühldorf verlegt.

Der ursprüngliche Gegenstand des Unternehmens (Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen und die Produktion und Lieferung von Energie für Krankenhäuser und Dritte) wird erweitert um das Betreiben von Pflegeeinrichtungen gemäß § 11 SGB XI und um die Vermietung von Räumlichkeiten.

Die Eintragung der Satzungsänderung erfolgte am 25. März 2024.

Die Umsetzung des neuen Unternehmenszwecks betrifft die Errichtung einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in den Stanorten Haag und Burghausen und einer Tagespflege am Standort Haag und soll planmäßig im zweiten Halbjahr 2024 erfolgen.

 

Mühldorf a. Inn, den 13. August 2024

Michael Prostmeier, Geschäftsführer

Stefan Blanke, Geschäftsführer

Bezeichnung AHK Anfangsstand Zugang Umbuchungen Abgang AHK Endstand
Anlagenspiegel KHBV
Bilanzposten: B.I. Immaterielles Vermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00
Bilanzposten: B.II. Sachanlagen
2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken
2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken
2.3 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
2.3.1 Bauten auf fremden Grundstücken
2.4 Technische Anlagen
2.5 Einrichtungen und Ausstattungen 0,00 0,00
2.6 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Summe 0,00 0,00
Gesamtsumme 0,00 0,00
Bezeichnung AfA Anfangsstand Abschreibungen des GJ Umbuchungen Entnahme für Abgänge AfA Endstand
Anlagenspiegel KHBV
Bilanzposten: B.I. Immaterielles Vermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00 0,00
Bilanzposten: B.II. Sachanlagen
2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken
2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken
2.3 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
2.3.1 Bauten auf fremden Grundstücken
2.4 Technische Anlagen
2.5 Einrichtungen und Ausstattungen 0,00 0,00 0,00
2.6 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Summe 0,00 0,00 0,00
Gesamtsumme 0,00 0,00 0,00
Bezeichnung Buchwerte Anfangsstand Restbuchwerte
Anlagenspiegel KHBV
Bilanzposten: B.I. Immaterielles Vermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00
Bilanzposten: B.II. Sachanlagen
2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken
2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken
2.3 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
2.3.1 Bauten auf fremden Grundstücken
2.4 Technische Anlagen
2.5 Einrichtungen und Ausstattungen 0,00 0,00
2.6 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Summe 0,00 0,00
Gesamtsumme 0,00 0,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen der Gesellschaft

a) Struktur und Geschäftstätigkeit des Unternehmens

Die InnKlinikum Energie Service GmbH (kurz IKS) ist eine 100%ige Tochter InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf, Altötting und arbeitet auf Gebieten, die nicht zu den Kernaufgaben des InnKlinikums Altötting und Mühldorf gehören, mit der Muttergesellschaft zusammen. Im Geschäftsjahr bestand der Geschäftszweck im Wesentlichen aus der Stromeinkaufsgesellschaft für das gesamte InnKlinikum Altötting und Mühldorf. Dieser Geschäftszweck wurde zum 31.03.2023 eingestellt. Anschließend wurde die gesellschaftsrechtliche Umsetzung zum Betreiben einer Pflegeeinrichtung gem. §111 SGB XI in die Wege geleitet. Mit einer Inbetriebnahme wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 gerechnet.

b) Ziele und Strategien

Durch die Änderung der Geschäftstätigkeit der IKS im Jahr 2023 haben sich auch Ziele und Strategien grundlegend verändert. Ziel der IKS ist das Betreiben von Pflegeeinrichtungen.

2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen hat durch die reduzierte Verweildauer in den Krankenhäusern kontinuierlich zugenommen. Durch den erhöhten Bedarf der pflegerischen Nachversorgung ist in vielen Fällen eine Entlassung in die eigene Häuslichkeit nicht möglich. Des Weiteren benötigen Familien mit pflegebedürftigen Personen, die durch Angehörige gepflegt werden, ein Entlastungsangebot.

Die Zielsetzung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach dem SGB XI besteht darin,

die häusliche Pflegesituation zu stabilisieren

einen vorzeitigen Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden

die pflegenden An-und Zugehörigen in ihrer Funktion als Pflegepersonen zu entlasten und zu stärken.

Der Bedarf der Kurzzeitpflege ergibt sich aus der Studie IGES-Institut - Kurzzeitpflege in Bayern. "In Bayern gibt es zu wenig Kurzzeitpflegeplätze. Pflegebedürftige und ihre Familien, aber auch Einrichtungen selbst spüren die belastenden Folgen dieses Mangels täglich. Dabei steigt der Bedarf aufgrund des demographischen Wandels weiter. Prognosen zeigen, dass im Freistaat in zehn Jahren zwischen 4.200 und 5.400 Kurzzeitpflegeplätze benötigt werden, darunter bis zu 4.100 zweckgebundene, nur für Kurzzeitpflege vorgesehene Plätze. Das ist mehr als das Fünffache des aktuellen Platzangebots an fixen Kurzzeitpflegeplätzen."

Um den künftig notwendigen Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen zu fördern, raten die IGES-Experten unter anderem dazu, vor allem mehr Einrichtungen zu schaffen, die ausschließlich Kurzzeitpflege anbieten, so genannte solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit entsprechend qualifiziertem Fachpersonal. Die Handlungsempfehlung dieser Studie besagt, dass die Landesregierung darauf hinwirken soll, dass in jeder Region eine näher zu bestimmende Anzahl solitärer Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung steht.

3. Geschäftsverlauf

Leistungsentwicklung:

Die relevanten Leistungsdaten betreffen bis März 2023 die eingekauften und weiterverrechneten Kilowattstunden Strom. Die an das InnKlinikum verkaufte Strommenge beträgt 2.323.199 KWh.

Anschließend richtet sich das Geschäftsfeld der Gesellschaft auf die Vorbereitung zum betreiben einer Kurzzeitpflege- sowie einer Tagespflegeeinrichtung.

4. Ertragslage

Die Gesellschaft erzielte im Wirtschaftsjahr insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 455 (Vorjahr TEUR 4.744). Hierbei entfallen TEUR 448 auf Erlöse aus der Energiebelieferung, TEUR 6 auf Erlöse für Zentrale Dienstleistungen sowie periodenfremde Erlöse in Höhe von TEUR 1.

Die gesamten Materialaufwendungen für die einzelnen Aufgabengebiete und die damit im Zusammenhang stehenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen der IKS werden durch diese selbst getätigt. Sie betragen im Wirtschaftsjahr 2023 TEUR 539 (Vorjahr TEUR 3.843). Hierbei entfallen auf den Energiebezug TEUR 448 (Vorjahr TEUR 3.473). Außerdem entfallen TEUR 91 auf Managementleistungen zur Umsetzung des neuen Unternehmenszwecks, Beratungsleistungen und andere sonstige Aufwendungen.

Personalkosten sind im Geschäftsjahr nicht angefallen (Vorjahr TEUR 928).

Durch die Ausgliederung aller Dienstleistungsbereiche zum 01. April 2022 in das InnKlinikum gKU sind Vorjahresvergleiche nur bedingt möglich. Dasselbe gilt für Vergleiche im Bereich der Energieversorgung. Der Bezug für KWh Strom erfolgte für das Geschäftsjahr bis 31. März. Der Bezug für KWh Gas wurde am 31. Dezember 2022 eingestellt.

5. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich auf TEUR 486 (Vorjahr TEUR 2.848). Im Rahmen der Überleitung der Dienstleistungsbereiche Küche und Reinigung wurden nahezu alle damit im Zusammenhang stehenden Aktiva und Passiva zum 31. März 2022 in das InnKlinikum überführt. Somit wurde auch das Anlagevermögen vollständig übergeben. Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 152 (Vorjahr TEUR 2.220) und betreffen Forderung gegenüber dem Finanzamt und dem Hauptzollamt. Der Kassenbestand beträgt TEUR 334 (Vorjahr TEUR 628). Die Entwicklung des Eigenkapitals wurde durch den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von TEUR 89.005,94 auf TEUR 449.685,86 vermindert (Vorjahr TEUR 539).

Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr TEUR 2.289) resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Prüfungskosten TEUR 27 (Vorjahr TEUR 20).

6. Finanzlage

In der Finanzlage zeigt spiegeln sich die sukzessive Einstellung der Tätigkeitsbereiche Gas und Strom und die Umsetzung des neuen Unternehmenszwecks Kurzzeitpflege wieder.

Daher wurde die Abnahme des Finanzmittelfonds von 628 TEUR auf 334 TEUR allein durch den Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 293 TEUR bewirkt.

Dieser setzt sich aus einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 89 TEUR, einer Zunahme der Rückstellungen in Höhe von 7 TEUR und insbesondere einer Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Aktiva in Höhe von 2.068 TEUR und einer Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Passiva in Höhe von 2.280 TEUR zusammen.

7. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Da die erhofften Einsparpotientiale aus der Lieferung von Energie nicht in dem erhofften Umfang eingetreten sind, wurde das Geschäftsfeld der Stromversorgung für das InnKlinikum gKU zum 31. März 2023 beendet.

Mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07. Dezember 2023 wurde entschieden in den Räumlichkeiten der ehemaligen Kliniken Haag i. OB und Burghausen eine Pflegeeinrichtung gem. §111 SGB XI einzurichten. Hier steht die Kurzzeit- und Tagespflege im Mittelpunkt. Für Burghausen ist derzeit nur die Inbetriebnahme einer Kurzzeitpflegeeinrichtung geplant. Alle dafür notwendige Maßnahmen wurden im Laufe des ersten Halbjahres 2024 durchgeführt, damit in einem ersten Schritt die Kurzzeit- und anschließend eine Tagespflegeeinheit in Betrieb genommen werden kann. Die dafür notwendige Genehmigung der Kostenträger noch aus. Diese wird in Kürze erwartet. Insofern ist auf Grund der Anschubfinanzierung im Jahr 2024 mit einem weiteren Jahresfehlbetrag zu rechnen.

 

Mühldorf a. Inn, den 13. August 2024

Michael Prostmeier, Geschäftsführer

Stefan Blanke, Geschäftsführer

Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation

Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?

Die Zuständigkeiten der Organe sind im Gesellschaftsvertrag geregelt. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens. Seit 2021 gilt ein neuer Gesellschaftsvertrag. Im Jahr 2024 wurde der Unternehmensgegenstand erweitert sowie Firma und Sitz geändert.

b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?

Die Gesellschafterversammlung hat im Berichtsjahr 3-mal getagt.

c) In welchen Aufsichtsraten und anderen Kontrollgremien i.S. des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Herr Prostmeier war in keinem der vorgenannten Gremien tätig.

d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Es wurde keine Vergütung an die Organe der Gesellschaft gezahlt.

Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums

Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?

Aus dem Gesellschaftsvertrag sind die Zuständigkeiten ersichtlich. Im Übrigen ist die Organisation dem InnKlinikum gKU angegliedert.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?

Es fanden sich keine Anhaltspunkte, dass nicht nach diesen Vorgaben verfahren wurde.

c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?

Korruptionsprävention erfolgt durch die Trennung von Anweisung und Vollzug, die Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips sowie durch weitere geeignete Maßnahmen. Eine Dokumentation gezielter Vorkehrungen zur Korruptionsprävention liegt nicht vor.

d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?

Richtlinien gibt der Gesellschaftsvertrag vor. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach diesen Anweisungen verfahren wird.

e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?

Verträge werden ordnungsgemäß dokumentiert.

Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling

a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens?

Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens.

b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?

Planabweichungen wurden lt. Auskunft unterjährig untersucht und bei der Gesamtbetrachtung entsprechend berücksichtigt.

c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?

Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens. Eine Kostenrechnung ist nicht eingerichtet.

d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?

Die Gesellschaft führt eine laufende Liquiditäts- und Kreditüberwachung durch.

e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?

Ein zentrales Cash-Management gehört aufgrund der Größe des Unternehmens nicht zum Finanzmanagement.

f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?

Forderungen bestehen hauptsächlich gegenüber dem InnKlinikum gKU. Das verbundinterne Rechnungswesen wird abgestimmt. Ausstehende Forderungen werden überwacht.

Zum 31.12.2023 bestehen auskunftsgemäß keine verbundinternen Forderungen oder Verbindlichkeiten.

g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?

Die Gesellschaft verfügt aufgrund ihrer Größe nicht über ein institutionalisiertes Controlling. Controlling-Aufgaben werden durch den Geschäftsführer wahrgenommen.

h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?

Es bestehen weder Tochterunternehmen noch Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?

Die eingesetzten Instrumente der Planungsrechnung sowie zur Geschäftsabwicklung und zum Berichtswesen bieten der Geschäftsführung die Möglichkeit, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Weiter erfolgt eine laufende Liquiditätskontrolle.

b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?

Die Maßnahmen entsprechen der Tätigkeit der Gesellschaft und sind nach unserem Ermessen als ausreichend zu beurteilen.

c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?

Die Dokumentation der Maßnahmen ist ausreichend.

d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?

Abstimmung und Anpassung werden durch den Geschäftsführer wahrgenommen

Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate

Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigen- und Selbstfinanzierung grundsätzlich nur die Kreditfinanzierung in Frage. Daher wurde auf eine Beantwortung dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6).

Fragenkreis 6: Interne Revision

Aufgrund der Größe des Unternehmens ist keine eigenständige Interne Revision eingerichtet. Daher wurde auf eine Beantwortung dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6).

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit

Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans

a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?

Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen in Übereinstimmung mit Gesetz, Gesellschaftsvertrag und den bindenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung geführt worden sind.

b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?

Es wurden keine solchen zustimmungsbedürftigen Kreditgewährungen vorgenommen.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben, dass solche Maßnahmen durchgeführt wurden.

d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir folgendes festgestellt:

Über den Jahresabschluss 2022 wurde bis zum Ende der Prüfung noch nicht entschieden; der erfolgte Verlustvortrag erfolgte daher ohne Beschluss des zuständigen Organs. Wir empfehlen zeitnah über die Ergebnisverwendung zu entscheiden.

Eine Verrechnung der Personalkostengestellung (bisher Managementvereinbarung) erfolgte im Berichtsjahr nicht. Steuern und Nebenleistungen sind fristgerecht zu zahlen.

Wir weisen darauf hin, dass bei der Aufgabe und Neueinführung eines Geschäftsmodells eine Analyse des rechtlichen Umfelds, eine Überprüfung des künftig anzuwendenden Kontenrahmens sowie eine steuerliche Abklärung empfehlenswert sind.

Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen

a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?

Die Investitionen werden angemessen geplant; wesentliche Investitionen werden vor Realisierung auf Rentabilität, Finanzierbarkeit und Risiko geprüft. Die Investitionen wurden vorab genehmigt.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?

Es ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass die Unterlagen nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen.

c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?

Laut Auskunft findet eine laufende Überwachung der Investitionen statt.

d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

Eine Budgetierung der Investitionen im Wirtschaftsplan ist nicht erfolgt.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?

Solche Anhaltspunkte ergaben sich nicht.

Fragenkreis 9: Vergaberegelungen

a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, UVgO, EU-Regelungen) ergeben?

Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.

b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?

Bei der Anschaffung von Vermögensgegenständen und der Durchführung von Investitionen werden grundsätzlich Vergleichsangebote eingeholt.

Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan

a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?

Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat.

Eine Berichterstattung erfolgt an den Gesellschafter.

b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?

Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat.

c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?

Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Hinweise auf solcherlei Vorgänge.

d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?

entfällt

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?

Nein.

f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?

In der D&O-Versicherung des InnKlinikums gKU sind die Tochtergesellschaften inkludiert.

g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen gelegt worden?

Es wurden keine Interessenkonflikte gemeldet.

Vermögens- und Finanzlage

Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?

Aktuell besitzt das Unternehmen kein Anlagevermögen.

b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Nein.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?

Es haben sich keine Anhaltspunkte über eine solche Beeinflussung ergeben.

Fragenkreis 12: Finanzierung

a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschluss-Stichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?

Die Kapitalstruktur entspricht der geplanten Änderung des Gesellschaftsgegenstand und der im Vorjahr durchgeführten Teilausgliederung ins Innklinikum

Zum 31.03.2023 wurde die Stromversorgung eingestellt. Daher zeigt die Kapitalstruktur ein deutliches Überwiegen des Kassenbestandes und Eigenkapitals.

Im Berichtsjahr war die Gesellschaft auf keine Geldmittel (bspw. Darlehen) angewiesen.

b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Es liegt kein Konzern vor

c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Die Gesellschaft hat keine Finanz-/Fördermittel der öffentlichen Hand erhalten.

Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?

Die Eigenkapitalquote beträgt aktuell nahezu 93 % (Vorjahr: 19 %), ist aber vor dem Hintergrund der Einstellung der Tätigkeit als Einkaufsgesellschaft und Aufnahme der neuen Tätigkeit als Betreiber von Pflegeeinrichtungen zu betrachten. Anlaufverluste können nicht ausgeschlossen werden.

b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?

Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 89.005,94 € mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 513.691,80 € zu verrechnen.

Ertragslage

Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit

a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?

Ein Unternehmen mit Segmenten oder ein Konzern liegt nicht vor.

Im Übrigen wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 89.005,94 € erwirtschaftet.

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

Zum 31.12.2022 wurde die Tätigkeit als Gaseinkaufs- und Liefergesellschaft beendet. Zum 31.03.2023 wurde die Tätigkeit als Stromeinkaufs- und Liefergesellschaft beendet. Dies wirkt sich in den Umsatzerlösen und im Materialaufwand aus.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?

Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Hinweise darauf.

d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Einkaufsgesellschaft (bis 31.03.2023). Ein eigenes Leitungsnetz wird nicht unterhalten.

Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Im Berichtsjahr wurden Ausgaben für einen Managementvertrag zur Umsetzung des neuen Gesellschaftsgegenstands (Kurzzeitpflege) getätigt. Umsatzerlöse sind erst im Folgejahr zu erwarten.

b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?

siehe a)

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage

a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?

Die Ursachen sind Ausgaben, um den neuen Gesellschaftsgegenstand umzusetzen sowie anderweitig notwendige Betriebsaufwendungen; Umsatzerlöse konnten diesbezüglich im Berichtsjahr keine erwirtschaftet werden.

b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?

Durch Hinzuziehung sachkundiger Dienstleister durch die Managementvereinbarung sollten gute Voraussetzungen für den Beginn der neuen Geschäftstätigkeit geschaffen werden.

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