Master Data

Registry
Register court Königstein HRB 2686
Registered
6/5/1986
Industry
Maintenance and repair of motor vehicles with a permissible weight not exceeding 3.5 tons (excl. spraying, painting and washing of motor vehicles)Repair and maintenance of motorcyclesMaintenance and repair of motor vehicles with a permissible weight exceeding 3.5 tons (excl. spraying, painting and washing of motor vehicles)
Purpose
der Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstatt

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Wolf-Pieter Flohr
since 1/31/2020
Managing Director
Werner Flohr
since 12/11/2003
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Am Rosenheck, 65812 Bad Soden
€13,000
50.00%
Sodener Straße 25, 61476 Kronberg
€13,000
50.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Flohr GmbH

Kronberg im Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen



7.195



5.763

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

11.296


14.297

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


45.112


11.745

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


4.919


46.525

C. Rechnungsabgrenzungsposten


5.117


0

Summe Aktiva

73.639


96.861



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital


26.000

II. Kapitalrücklage

4.451

III. Gewinnrücklagen


22.880

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten


20.308

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva


73.639

ANHANG

Der vorliegende Jahresabschluß it nachden §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mbH sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages /der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabeerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefaßt und daher in diesem Anhang gesondert aufgegeliedert und erläutert.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzgl. planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 420,-- werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Sie werden im Anlagenpiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskoten im Einzelnen von mehr als € 150,-- bis € 1.000,-- werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen, wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderunge und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihren Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungenabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Foderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Geschäftsjahr: € 45.112,40, davon mit Restlaufzeit von als einem Jahr: € 8.001,72, Vorjahr: € 26.077,14, davon mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 8.001,72

Das Stammkapital von € 26.000,-- ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen RÜckstellungen für Abschlußkosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Verbindlichkeiten Bilanzjahr: € 20.308,19, davon Restlaufzeit von bis einem Jahr: € 20.308,19, davon Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: € 0,--.

Verbindlichkeiten Vorjahr: € 17.058,60, davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 17.058,60, davon Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: € 0,--.

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nahestehenden Personen von € 6.129,90 (Vorjahr € 5.908,52) enthalten.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Flohr.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses vor.

Die Bilanz zum 31.12.2011 weist einen Jahresfehlbetrag von € 20.273,25 aus. dieser wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet und dann auf neue Rechnung vorgetragen.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angebenpflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Werner Flohr

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.12.2012

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