L.A.-Solution GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.788,00 |
108.290,00 |
| I.
Sachanlagen |
85.788,00 |
108.290,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
838.735,25 |
1.183.237,85 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
106.933,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
761.230,13 |
908.390,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
63.256,32 |
62.016,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
87.766,24 |
90.830,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
77.505,12 |
167.913,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.885,84 |
11.385,24 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
79.561,33 |
|
| Aktiva |
1.014.970,42 |
1.302.913,09 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
97.220,64 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
72.220,64 |
94.920,62 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
176.781,97 |
22.699,98 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
79.561,33 |
|
| B.
Rückstellungen |
9.089,60 |
12.585,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.005.880,82 |
1.193.107,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
956.405,00 |
1.090.278,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
49.475,82 |
102.828,36 |
| Passiva |
1.014.970,42 |
1.302.913,09 |
Anhang
GLIEDERUNG
1. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
2. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz
3. sonstige Pflichtangaben
1. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma
L.A.-Solution GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die Gesellschaft wurde in das Registergericht unter
HRB 714789 im Amtsgericht Freiburg aufgenommen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt somit ihre Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung nach diesen Vorschriften
auf. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmoder-nisierungsgesetzes (MilMoG) aufgestellt.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Abweichungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen
nicht vor.
2. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, höchstens aber zum
beizulegenden Zeitwert, bewertet. Die
Abschreibungszeiträume wurden entsprechend der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer auf Grundlage der
Einschätzung der Geschäftsführung
festgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen grundsätzlich linear pro rata temporis
über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Das
Anlagevermögen ist im Anhang dieser Bilanz
ersichtlich.
Die gültigen Bestimmungen bezüglich der
Behandlung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern
wurden angewendet, d.h. bewegliche eigenständige
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von bis zu
€ 400,00 wurden zum Zugangszeitpunkt komplett
abgeschrieben.
Bei den
Vorräten erfolgte die Ermittlung der
Anschaffungskosten grundsätzlich auf der Basis der
Einkaufspreis. Zum Wirtschaftsjahresende war ein
Inventurwert von T€ 0 (Vj. 107) aus sich in Bewegung
befindlicher Ware anzusetzen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert bewertet. Die Risiken im Forderungsbestand
sind angemessen und durch die Realisierung im Folgejahr
nicht wertberichtigt. Ebenso sind die
Steuererstattungsansprüche durch Zahlungen im
Folgejahr zu 100% werthaltig.
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen
Forderungen gegenüber Gesellschafter zum Jahresende in
Höhe von T€ 585 (Vj. 516).
Die
liquiden Mittel setzten sich im Berichtsjahr aus dem
Bankkonto zusammen und sind zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten € 400,00
übersteigt.
Das
gezeichnete Kapital wurde vollständig
eingezahlt und zum Nennbetrag angesetzt.
Im Berichtsjahr besteht ein
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von
T€ 80. Der Gesellschafter-Geschäftsführer
legte innerhalb der bestehenden Frist eine positive
Unternehmensfortführungsprognose vor.
Die
sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind ebenfalls
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 l 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
T€ 1.046 (Vj. 1.206) haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr T€ 907.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresfehlbetrages.
Die Gewinn- und Verlustrechnung enhält keine
aperiodische Aufwendungen und Erträge.
3. Sonstige Pflichtangaben
Es bestehen keine in der Bilanz nicht ausgewiesene
oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sein
könnten.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war Herr Dr. Josef-A. Turturici als
Geschäftsführer der Berichtsfirma bestellt.
Das Geschäftsjahr schloss mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von € 176.781,97 ab. Es
wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung
vorzutragen.
Freiburg, 23. November
2023
...............................................................
L.A.-Solution GmbH
Geschäftsführer Dr. Josef-A. Turturici
sonstige Berichtsbestandteile
Freiburg, den 23.11.2023
gez.
Dr. Josef-A. Turturici,
Gesellschafter-Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2023
festgestellt.
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