data2fact GmbHLiquidated

61462 Königstein im Taunus, DEU

Master Data

Registry
Register court Königstein HRB 7261
Previous
Rohrmoser IT Consulting GmbH
Registered
9/29/2008
Industry
Computer consultancy activitiesWholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareOther information technology and computer service activities
Purpose
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Datenbank-Architektur und datenbankgestützter Anwendungen, sowie der Handel mit der entsprechenden Hardund Software.

History

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Management

NameRole
Klaus Rohrmoser
since 4/19/2017
Liquidator

Financial Report

Rohrmoser IT Consulting GmbH

Königstein im Taunus

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

der Rohrmoser IT Consulting GmbH, Königstein im Taunus

Aktiva

    Vorjahr zum Vergleich
T€
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   0,00 0
II. Sachanlagen   19.069,00 26
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. Forderungen gegen Gesellschafter 12.554,74   11
2. Übrige Forderungen 31.771,52   31
    44.326,26 42
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   119.017,18 93
C. Rechnungsabgrenzungsposten   651,97 1
    183.064,41 162

Passiva

     
    Vorjahr zum Vergleich
  T€
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital)   25.000,00 25
II. Gewinnvortrag   19.115,84 16
III. Jahresfehlbetrag (i. V. Jahresüberschuss)   262,56 3
    43.853,28 44
B. Rückstellungen   124.658,00 97
C. Verbindlichkeiten   14.553,13 21
davon aus Steuern € 2.186,57 (i. V. € 2.814,68)      
    183.064,41 162

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

der Rohrmoser IT Consulting GmbH, Königstein im Taunus

I. Grundsätze der Rechnungslegung

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Rohrmoser IT Consulting GmbH, Königstein im Taunus, für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 274 a, 288 und 326 HGB wurde bei der Erstellung des Anhangs Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Bei den Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die planmäßigen Abschreibungen nach Maßgabe der jeweiligen steuerlich zulässigen Höchstsätze und unter Anwendung der degressiven bzw. linearen Abschreibungsmethode ermittelt. Geringwertige Anlagegüter i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, wobei in dem auf den Zugang folgenden Jahr ein Abgang unterstellt wird. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter i. S. d. § 6 Abs. 2a EStG wurde bis 2009 ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden gleichmäßig aufgelöst wird.

Andere Gegenstände des Umlaufvermögens

Die sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in angemessener Höhe auf den Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet, die aktivisch vom Forderungsbestand abgesetzt wurden.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen dem Nominalwert der von dem Abschlussstichtag angefallenen Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Eigenkapital

Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle ungewissen Verbindlichkeiten bzw. drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften abzudecken.

Die den Ansatz und die Bewertung von Pensionsrückstellungen regelnden HGB-Vorschriften in der Fassung des BilMoG sind gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB erstmals auf Abschlüsse für das nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.

Die Rückstellung wurde nach den Richttafeln Heubeck 2005G auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 5,14 % zum 31.12.2011 berechnet. Gleichzeitig wurde unterstellt, dass die Renten monatlich in gleichen Raten mit entsprechenden Anpassungen von 2,0 % geleistet werden.

Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected Uni Credit-Methode) benutzt. Grundlegend für die Bewertung sind die periodengerechte Zuordnung von Versorgungsleistungen während des Dienstverhältnisses und die versicherungsmathematischen Annahmen, mit deren Hilfe der Barwert dieser Leistungen berechnet wird. Die versicherungsmathematischen Annahmen spiegeln den Zeitwert von Zahlungsabflüssen (Rechnungszinsfuß) und die Wahrscheinlichkeit von Zahlungen (Annahmen über Sterblichkeit, Fluktuation und vorzeitige Pensionierung usw.) wider. Bei der Abbildung der Fluktuation wurde die alters- und dienstabhängige Wahrscheinlichkeit zugrunde gelegt.

Die Gesamtzuführung des Unterschiedsbetrags auf Grund BilMoG beträgt zum 31.12.2010 € 22.788,00, davon wurde eine Mindestzuführung in 2011 mit € 1.628,00 vorgenommen. Danach ergibt sich eine in der Bilanz nicht ausgewiesene Rückstellung, die bis spätestens zum 31.12.2024 anzusammeln und im Anhang anzugeben ist in Höhe von € 21.160,00.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

II. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss 2011

Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und beinhalten Beträge für Abschlusskosten und für Urlaubslöhne und -gehälter, für Abschlusskosten, für ausstehende Rechnungen und Tantiemen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind wie folgt fällig:

Bilanzposten Restlaufzeiten Gesamt gesichert Art und Form der Sicherheiten  
bis zu 1 Jahr (im Vorjahr) 1 - 5 Jahre (im Vorjahr) über 5 Jahre (im Vorjahr) (im Vorjahr)  
 
Verbindlichkeiten 14.553,13 0,00 0,00 14.553,13 0,00  
  8.329,17 12.140,59 0,00 20.469,76 0,00  

Gewährte Kredite i. S. d. § 285 Satz 1 Nr. 9c HGB

Kredithöhe (Verrechnungskonto) € 12.554,74
Zinssatz 2 % p.a. über Basiszinssatz
Zinsen 2011 € 235,47
Tilgung Keine Vereinbarung
Laufzeit Keine Angaben
Sicherheiten Keine

Geschäftsführer

Geschäftsführer ist Herr Klaus Rohrmoser.

III. Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 262,71 mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von € 19.115,84 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Königstein im Taunus, im Dezember 2012

Rohrmoser IT Consulting GmbH

gez. Klaus Rohrmoser, Geschäftsführer

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