Master Data

Registry
Register court Mainz HRB 3249
Registered
3/12/1986
Industry
Activities of holding companiesPublishing of newspapersManagement activities of other holding companies
Purpose
Das Herstellen von Druckerzeugnissen, Beratung, Satz, Grafik und alle in Verbindung mit Druckerzeugnissen stehenden Leistungen, Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks nützlich oder notwendig erscheinen. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder andere Unternehmen zu erwerben.

History

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Management

NameRole
Doris Henn
since 3/1/2019
Managing Director

Beneficial Owners

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Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Mainz, Draiser Str. 136 c
49500
99.00%

Financial Report

Manfred Henn GmbH Graphischer Betrieb

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14.965,00 25.476,00
I. Sachanlagen 13.215,00 23.726,00
II. Finanzanlagen 1.750,00 1.750,00
B. Umlaufvermögen 26.883,66 55.288,57
I. Vorräte 350,00 400,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.819,04 45.774,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.714,62 9.113,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.938,29 2.981,76
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 120.603,93 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 165.390,88 83.746,33

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 12.384,80
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 13.179,79 -71.349,09
III. Jahresfehlbetrag 132.988,73 84.528,88
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 120.603,93 0,00
B. Rückstellungen 103.457,96 30.530,10
C. Verbindlichkeiten 61.932,92 40.831,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 165.390,88 83.746,33

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Beteiligungen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Erfüllungsbetrag nach der PUC-Methode bewertet.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag (Unterdeckung) 85.718,04 €.

Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von 393.076,00 € mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von 570.682,00 € verrechnet. Ebenfalls verrechnet wurden Aufwendungen und Erträge aus solchen Vermögensgegenständen und Schulden in Höhe von 72.610,75 €. Als Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005G von Dr. Klaus Heubeck verwendet.

Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 15.000,00 € ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Manfred Henn.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein zur Ausschüttung gesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.11.2011.

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