ENERTRAG Windfeld Weenermoor GmbH & Co. KG
Same addressProduction of electricity from renewable sources for distribution
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Hannah König since 5/20/2026 | Procura |
Anne Dr. Bendzulla since 1/15/2025 | Board Member |
Javier Arroyo Garcia since 7/4/2024 | Procura |
Tobias Dr. Ing. Bischof-Niemz since 4/15/2024 | Board Member |
Christoph Sowa since 10/5/2022 | Procura |
Gunar Dr. Hering since 7/14/2022 | Board Chair |
Bjoern Simon Hagedorn since 1/6/2022 | Board Member |
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
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Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
ENERTRAG SEDauerthal, Gemeinde SchenkenbergJahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Lageberichtder ENERTRAG SEfür das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 1. Grundlagen der Gesellschaft ENERTRAG SE (nachfolgend ENERTRAG) ist ein internationaler Energieerzeuger, welcher durch selbst entwickelte Projekte seinen Bestand an Energieanlagen kontinuierlich ausbaut und über seine Tochterunternehmen Dienstleistungen wie Betriebsführung, Instandhaltung und Ausrüstung für Erneuerbare Energien-Projekte anbietet. Das Unternehmensziel von ENERTRAG ist die bedarfsgerechte Erzeugung, Speicherung und Vermarktung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Form von Strom, H2 und Wärme. ENERTRAG hat hierfür zusätzlich zum historischen Fokus auf Windenergieerzeugung an Land die Solar-, Wasserstoff- und Speicheraktivitäten ausgebaut. ENERTRAG ist aktuell in 9 Ländern auf 4 Kontinenten aktiv: Ausgehend von den europäischen Kernmärkten Deutschland, Frankreich und Polen ergänzen Entwicklungsaktivitäten in Spanien, Südafrika, Namibia, Ghana, Vietnam sowie im lateinamerikanischen Raum das Portfolio. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Entwicklung der erneuerbaren Energien Das Jahr 2023 war ein Rekordjahr für erneuerbare Energien mit Neuinstallationen von 510 GW - ein Anstieg von fast 50 % im Vergleich zum Vorjahr. Es war auch ein historisches Jahr für Windkraftanlagen, da weltweit 106 GW an Onshore-Windkraft und 10,8 GW an Offshore-Windkraft hinzukamen.1 Durch diesen Zuwachs konnte der symbolische Meilenstein von 1 TW installierter Leistung weltweit überschritten werden.2 Trotz dieses erheblichen Wachstums hat die Branche dennoch mit vielen Herausforderungen im Bereich Genehmigung, Netzverfügbarkeit und einem unbeständigen makroökonomisches Umfeld zu kämpfen. Umso wichtiger war es, dass sich auf der COP28 fast 200 Regierungen auf die Notwendigkeit einigten, die weltweite Kapazität an erneuerbaren Energien zu verdreifachen und die Energieeffizienz bis 2030 zu verdoppeln, um so die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Windenergie wurde als eine Schlüsseltechnologie zur Eindämmung des Klimawandels anerkannt, die zunehmend kosteneffizienter wird.3 Der Wandel hin zu mehr Dringlichkeit ist äußerst positiv zu bewerten. Gleichzeitig sieht sich die Welt mit zunehmenden wirtschaftlichen Unbeständigkeiten und einer Rückkehr zu militärischen Konfrontationen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund spielen insbesondere folgende Faktoren für die Erreichung des Ziels, die erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen, eine entscheidende Rolle: • Ein stabiles und ehrgeiziges politisches Umfeld, das angemessene Investitionsrenditen bietet • Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigung von Windkraftprojekten • Zusammenarbeit beim Aufbau einer sicheren globalen Lieferkette mit gesundem, kontrolliertem Wettbewerb Neben China und den USA waren die wichtigsten Onshore-Windmärkte Brasilien (4,8 GW), Deutschland (2,4 GW) und Indien (2,8 GW).4 Auch das Wachstum im Bereich der Solarenergie ist deutlich zu spüren. Im Jahr 2023 wurden weltweit knapp 400 Gigawatt an PV-Leistung installiert. Davon entfielen ca. 250 Gigawatt auf China, welches damit für mehr als 60 % des globalen Solarwachstums verantwortlich ist.5 2.2. Deutschland In Deutschland wurden 2023 die Ausschreibungsmengen für Erneuerbare Energien von der Bundesregierung deutlich angehoben und darüber hinaus die Zeiten für Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzt und vereinfacht.6 Im Ergebnis konnten im Vergleich zum Vorjahr bereits 50% mehr Windkraftanlagen in Betrieb genommen werden, entsprechend 826 neue Anlagen mit einer Leistung von 3,6 GW in 2023. Die kumulierte Gesamtleistung für Onshore Windkraftanlagen stieg dadurch auf 61 GW. Erstmals konnten über 50% des verbrauchten Stroms durch erneuerbare Energieträger gedeckt werden. Als Ziel wurde ein Anstieg dieses Anteils auf mindestens 80% bis 2030 festgelegt. Pro Jahr müssten hierfür Windkraftanlagen mit 10 GW Leistung in Betrieb gehen. In 2023 wurden rund 1.500 Anlagen mit einer Leistung von 8 GW genehmigt und somit fast doppelt so viele im Vergleich zu beiden Vorjahren. Deutschland hat von den Onshore Neuinstallationen in 2023 weltweit einen Anteil von 3% und bezüglich der kumulierten weltweiten Gesamtleistung von 945,5 GW einen Anteil in Höhe von 7%.7 Die Ausbaugeschwindigkeit bei Solaranlagen konnte in 2023 enorm gesteigert werden: Das Ausbauziel für 2023 von 9 GW wurde bereits Ende August erreicht. Insgesamt wurden über eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installiert, fast doppelt so viel wie 2022 und mehr als im bisherigen Rekordjahr 2012.8 Die installierte Gesamtleistung aller Solaranlagen stieg um 14,6 GW auf 82,2 GW bis Ende 2023. Mit dieser Entwicklung scheint das Zwischenziel von 88 GW zum Ende des Jahres 2024 realistisch erreichbar. Die mittleren Großhandelsstrompreise fielen nach den kriegsbedingten 2022-Höchstpreisen in 2023 auf unter 110 €/MWh zurück, sodass Marktmehrerlöse von auktionsvergüteten Wind- und Solarenergieanlagen nicht mehr regelmäßig auftreten oder erwartet werden.9 Bezüglich Wasserstofftechnologie hat das Bundeskabinett die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS 2023) beschlossen und plant hierbei einen Anstieg des Wasserstoffbedarfs in Deutschland bis 2030 auf 95 bis 130 Terawattstunden (TWh) von derzeit rund 55 TWh jährlich. Gemäß einer Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird der Bedarf an Wasserstoff zwischen 2030 und 2045 mit über 350 TWh gegenüber 55 TWh heute noch einmal erheblich größer.10 Dabei werden den für 2030 prognostizierten Bedarf rund 50 bis 70 Prozent (45 bis 90 TWh) durch Importe aus dem Ausland (in Form von Wasserstoff und Wasserstoff-Derivaten) gedeckt werden11. Der Importanteil zur Deckung des Wasserstoffbedarfs wird in den Jahren nach 2030 also weiter ansteigen. 2.3. Frankreich Ende 2023 waren in Frankreich Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von insgesamt 23,5 GW installiert, davon 22 GW an Land und 1,5 GW auf See12. Der Gesamtzubau in 2023 betrug 2,2 GW und lag dabei für Windkraft an Land mit 1,2 GW deutlich unter dem Zubau des Vorjahres. Insgesamt beträgt der Anteil des aus Windkraft produzierten Stroms am Gesamtverbrauch 11,4 % (50,6 TWh), was einem Anstieg von +34% entspricht. Dieser Anstieg ist neben dem Ausbau der Windkraftkapazität vor allem den guten Windbedingungen des Jahres 2023 zuzuschreiben. Des Weiteren befinden sich insgesamt 14,9 GW im Genehmigungsverfahren (davon 11,8 GW an Land und 3,1 GW auf See). Das vergangene Jahr war zum einen durch eine hohe Inflation gekennzeichnet, was zu einem sichtbaren Rückgang im Stromverbrauch führte (-3,2%)13. Zum anderen fanden die Großhandelsstrompreise nach einem signifikanten Anstieg in Folge des Ukraine-Kriegs in 2023 wieder zu einem historischem Mittel zurück14, was unter anderem auf eine verbesserte Stromproduktion der Atomkraftwerke als auch der Wasserkraftwerke sowie sinkende Gaspreise zurückzuführen ist. Präsident Macron verfolgt weiterhin mit Nachdruck eine Energiepolitik, die sich zwar für Erneuerbare Energien einsetzt, in erster Linie aber auf den Ausbau der Atomkraft setzt. Die Erneuerbare Energien werden vor diesem Hintergrund weiterhin gefördert, der politische Wille fokussiert sich allerdings auf Photovoltaikanlagen und Windenergie auf See als Technologien, welcher derzeit noch größere Akzeptanz bei der Bevölkerung als Wind an Land genießen. Nach zwei erfolgreichen Ausschreibungen in 2023 ist auch für 2024 ein Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land von 1,8 GW geplant.15 Aus planungsrechtlicher Sicht steigen die Anforderungen weiter. Insbesondere die Umsetzung der sogenannten "Vorranggebiete" erweist sich als schwerfälliger und zäher Planungsprozess sowohl für die Projektträger als auch für die Gemeinden. Darüber hinaus verabschiedet die Regierung nur zögerlich wichtige Ausführungsdekrete, die wesentliche Elemente des Gesetzes zur Beschleunigung der Erneuerbaren Energien präzisieren sollen. Der Kompetenz- und Fachkräftemangel auf Seiten der Behörden besteht nach wie vor, was zu längeren Bearbeitungsdauern von Genehmigungsanträgen führen kann. Im Bereich Photovoltaik konnte in 2023 eine Gesamtkapazität von 3,2 GW neu installiert werden (gegenüber 2,7 GW im Vorjahr)16. Damit stiegt die installierte Gesamtkapazität auf 20 GW, wobei nur 37% der neuinstallierten Anlagen größer als 250kW waren. Der von Photovoltaikanlagen in 2023 produzierte Strom stieg auf 22,7 TWh an (+19 % gegenüber Vorjahr) und betrug 4,9%. Der Anteil am Gesamtstromverbrauch lag damit bei 4,9%. Die Perspektiven aufgrund der im Gesetz zur Beschleunigung von Erneuerbaren Energien festgelegten Richtlinien für den Photovoltaikbereich17 können weiterhin als positiv bewertet werden. Nichtsdestotrotz ist ein Teil der erwarteten Ausführungsdekrete noch offen, u.a. für Agri PV-Projekte. 2.4. Polen Das Jahr 2023 hat Polen wiederholt einen nationalen Rekord bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen beschert. Nach ersten Schätzungen des Branchenportals WysokieNapiecie.pl wurden deutlich mehr als 40 TWh Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, was einem Anteil von 27 % an der gesamten Stromerzeugung des Landes entspricht. Gleichzeitig ist der Anteil der Kohle an der Stromerzeugung auf einen historischen Tiefstand gesunken.18 Nach acht Jahren an der Macht verlor die nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PIS) Jahr 2023 gegen die konservativ-liberale Opposition. Die neue Regierung von Donald Tusk demonstriert dabei einen klaren politischen Willen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und Energieerzeugung durch Erneuerbare Energien zu fördern. Der neue polnische Energie- und Klimaplan für 2030 sieht vor, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung mindestens 50 Prozent und am Endenergieverbrauch 30 Prozent betragen soll.19 2.5. Südafrika Südafrika hat in 2023 mehr als 80% seines Stroms aus fossilen Brennstoffen (fast ausschließlich aus Kohle) gewonnen.20 Der kohlenstoffarme Strom stammt zu ca. 7% aus Solar-, 5% aus Wind- und 3,5% aus Kernenergie. Für den notwendigen Umstieg von der Kohle-Stromerzeugung stellt unter anderem die Bundesregierung über die weitere Finanzmittel in Höhe von 0,5 Milliarden Euro im Rahmen eines Reformprogramms bereit.21 Die Mittel sind ein weiterer Beitrag zur Just Energy Transition Partnership (JET-P), die Südafrika mit Deutschland, drei weiteren Ländern und der EU auf der UN-Klimakonferenz 2021 in Glasgow vereinbart hat, um den Kohleausstieg Südafrikas zu unterstützen und Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. Investitionshemmend ist die fehlende Reform des Elektrizitätsregulierungsgesetz von 2006, die Privatanbietern die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien ins Stromnetz erleichtern würde. Ohne einer ausdrücklichen, politischen Willensbildung weitere Reformen voranzutreiben, steht der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Südafrika vor großen Herausforderungen. 2.6. Vietnam Nach einem für die Windenergie schwierigen Jahr 2022 gab es in Vietnam in 2023 positive Entwicklungen. Durch eine neue Preisobergrenze für Übergangsprojekte (mit PPA aber verpasster FIT-Frist im Oktober 2021) konnten bis zum Jahresende 2023 insgesamt 822 MW an Onshore-Projekten in Betrieb genommen werden.22 Im Mai 2024 veröffentlichte die Regierung außerdem den lang erwarteten Power Development Plan VIII (PDP 8). Der PDP 8 legt die Energiestrategie des Landes für den Zeitraum 2021-2030 mit einer Vision bis 2050 fest. Er enthält ein Ziel für die Onshore-Windenergie von 21,8 GW bis 2030. Das Ziel für die Offshore-Windenergie liegt bei 6 GW bis 2030 (wobei derzeit noch keine Anlagen installiert sind) und soll auf 91 GW bis 2050 ansteigen. Diese ehrgeizigen Ziele für die Windenergie spiegeln die Verpflichtung Vietnams wider, bis 2050 den Übergang zu einem Netto-Null-Energieverbrauch zu vollziehen. Der nächste Schritt ist ein PDP-8-Umsetzungsplan und ein detaillierter Rechtsrahmen, um diese Ziele in die Tat umzusetzen. 3. Geschäftsverlauf Neben den finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und Jahresüberschuss orientiert sich ENERTRAG maßgeblich an den Meilensteinen der Projektentwicklung. Diese geben einen Aufschluss über den Verlauf des Geschäftsjahres. 3.1. Projektentwicklungsportfolio ENERTRAG hat zum Geschäftsjahresende ein Entwicklungsportfolio von 18,2 GW in Planung und Entwicklung, davon ca. 6,3 GW in Deutschland, 1,6 GW in Frankreich, 7,8 GW in Südafrika, ca. 1 GW in Polen und 1,6 GW in weiteren Märkten. Seit Geschäftsjahresbeginn stieg damit die Entwicklungspipeline netto um ca. 3,4 GW. 3.2. Baugenehmigungen Im Laufe des aktuellen Geschäftsjahres wurden Projekte mit insgesamt 1,04 GW genehmigt, davon 211 MW in Deutschland, 44 MW in Frankreich und 780 MW in Südafrika. Im Vorjahr betrug die Anzahl der genehmigten Leistung 2,15 GW. Der Plan sah Genehmigungen in Höhe von 4,2 GW vor. Die Abweichung geht zum ganz überwiegenden Teil auf Projekte in Südafrika zurück. 3.3 Inbetriebnahmen Im aktuellen Geschäftsjahr konnten 92 MW Leistung in Betrieb genommen werden. Im direkten Vergleich zum Vorjahr (55 MW) entspricht dies einer Steigerung von knapp 70%, gleichzeitig liegt es im langjährigen historischen Mittel. 43 MW der diesjährig in Betrieb genommenen Leistung stammen aus Deutschland (Vorjahr 7 MW), 16 MW aus Frankreich (Vorjahr 48 MW) und 32 MW aus Polen (keine Inbetriebnahme im Vorjahr). Die Abweichung gegenüber Plan (107 MW) geht maßgeblich auf ein einzelnes Projekt in Deutschland zurück. 3.4. Finanzierung Im Laufe des Geschäftsjahres wurden 11 Projektgesellschaften bei der Beschaffung der langfristigen Fremdkapitalfinanzierung unterstützt. Das Fremdfinanzierungsvolumen dieser Gesellschaften beträgt insgesamt 173 M€. ENERTRAG SE hat sich bis Ende des Geschäftsjahres mit 11,5 M€ an Eigenkapital an den eingangs erwähnter Projekte beteiligt. ENERTRAG hat darüber hinaus zwei Anleihen mit einem Volumen von 10 M€ und 5 M€ und einer Laufzeit bis Ende 2030 respektive Ende 2033 emittiert. Zum Geschäftsjahresabschluss waren diese zu 48% respektive 97% gezeichnet. Die Frist endet im November 2024. 3.5. Personal Zum 31.3.2024 zählt das Unternehmen 679 Beschäftigte gegenüber 528 zum Vorjahresstichtag. Im Jahresmittel beläuft sich die Anzahl auf 627 (Vorjahr 492). Der Anstieg geht zu über 80% auf den Aufbau der Projektentwicklung zurück. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 14 Mitarbeiter ausgebildet. In Frankreich sind zum Stichtag 112 Beschäftigte angestellt (Vorjahr 97). Die Entwicklung entspricht weitestgehend dem Plan. 4. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage 4.1. Ertragslage Der Umsatz beläuft sich auf 114 M€ (Vorjahr 208,7 M€, Plan 104,1 M€). Davon gehen 93,7 M€ auf die Umsetzung von Projekten zurück (Vorjahr 171,5 M€; Plan 76,2 M€), 6,5 M€ entsprechen Erlösen aus Stromverkäufen (Vorjahr 8,7 M€; Plan 7,5 M€). Der Saldo in Höhe von 13,8 M€ ergibt sich aus Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Geschäftsführungstätigkeiten sowie aus Erlösen aus Projektentwicklung (Vorjahr 28,4 M€; Plan 20,4 M€) Die Abweichung im Umsatz im Bereich Projekte geht auf die Anzahl der umgesetzten Projekte zurück. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Erlöse aus der Umsetzung von Projekten mit einer Nennleistung von insgesamt 92 MW erzielt und damit 37 MW mehr als im Vorjahr. Der Rückgang der MW-Leistung schlüsselfertig errichteter Projekte in Frankreich von 48 MW im Vorjahr auf 16 MW in diesem Geschäftsjahr wird dabei von der Leistung in Deutschland 43 MW (Vorjahr 7 MW) überkompensiert. Hinzu kommen ein einzelnes Projekt in Polen mit einer Nennleistung von 32 MW. Die Abweichung gegenüber Plan (73 MW) geht maßgeblich auf ein einzelnes Projekt in Deutschland zurück. Der Umsatz sinkt somit trotz einer höheren technischen Leistung an schlüsselfertigen MW, was sich dadurch erklärt, dass 72 M€ im Vorjahr mit Generalübernehmer-Verträgen erzielt wurden, deren technische Abnahme bereits im Geschäftsjahr 21/22 stattfand. Letztere finden somit keinen Eingang in die Kennzahlen der errichteten Projekte ("Inbetriebnahmen"). Die im Saldo aufgezeigte Bestandsveränderung in Höhe von +6,1 M€ (Vorjahr -29,6 M€) geht auf den (Netto-)Aufbau von Unfertigen Erzeugnissen zurück, die im direkten Zusammenhang mit der Umsetzung von Projekten stehen. Sonstige betriebliche Erträge belaufen sich auf 23 M€ (Vorjahr 40,2 M€; Plan 3,1 M€) und gehen, wie im Vorjahr, maßgeblich auf den Verkauf von Anteilen an Projektgesellschaften zurück. Hinzu kommen ungeplante Wertaufholungen an Beteiligungen, die in der Vergangenheit im Rahmen eines Impairment tests wertberichtigt worden sind. Die Materialaufwandsquote (unter Einbeziehung der Bestandsveränderung und sonstigen betrieblichen Erlösen) beläuft sich mit 64% und steigt gegenüber dem Vorjahr (51%) stark an, entspricht aber weitestgehend dem Plan (66%). Der Aufwand orientiert sich dabei maßgeblich an der Anzahl der errichteten Energieanlagen. Das Rohergebnis (unter Einbeziehung der Bestandsveränderung und sonstigen betrieblichen Erträgen) beläuft sich auf 51,3 M€ (Plan 46,4 M€) und liegt somit 55,1 M€ unter Vorjahr. Diese Entwicklung geht vor allem auf die eingangs erwähnte Höhe der realisierten Projekte zurück. Der Personalaufwand steigt von 39,6 M€ im Vorjahr auf 47,9 M€ im aktuellen Geschäftsjahr. Darin enthalten sind Tantiemen in Höhe von 4,9 M€. Der Anstieg geht einher mit der Einstellung neuer Mitarbeiter vor allem im Bereich der Projektentwicklung sowie allgemeinen Gehaltserhöhungen in allen Bereichen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 34,4 M€ (Vorjahr 22,3 M€, Plan 24,2 M€). Hierbei steigen die Aufwendungen für Miet- und Raumkosten, Spenden und Versicherungen, Bürobedarf aber auch Reise- und Kfz-Kosten in Summe um 2,2 M€ gegenüber dem Vorjahr (1,2 M€ gegenüber Plan) anstiegen. Zum anderen steigen die verschiedenen betrieblichen Kosten auf 23,9 M€ (Vorjahr 14,3 M€) durch insbesondere erhöhte Factoringgebühren (1,9 M€ gegenüber Plan), höhere Aufwendungen für Fremdleistung (2,7 M€ gegenüber Plan und 2,1 M€ gegenüber Vorjahr). Im Berichtszeitraum wurde deweiteren eine signifikante Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen festgestellt, die im Vergleich zum Vorjahr und Plan eine unerwartete Differenz aufweist. Diese Abweichung in Höhe von knapp 4 M€ ist auf die Ausbuchung einer nicht werthaltigen Anzahlung zurückzuführen. Die Abschreibungen belaufen sich auf 5 M€ (Plan 3,6 M€) und gehen neben Abschreibungen von geringwertigen Gütern und Fahrzeugen auf Abschreibungen des Anlage- und Umlaufvermögens zurück. Im vorherigen Geschäftsjahr beliefen sich die Abschreibungen auf 2,8 M€. Maßgeblich für die Abweichung gegenüber Vorjahr als auch Plan ist eine Abschreibung auf Forderungen gegenüber einer ENERTRAG Konzern-Gesellschaft. Das Finanzergebnis beläuft sich auf 48,7 M€ (Vorjahr 20,3 M€). Die Erträge aus Beteiligungen, anderen Wertpapieren und Zinsen sowie sonstige Erträge belaufen sich auf 52,2 M€ gegenüber 26,4 M€ im Vorjahr. Die Abweichung geht unter anderem auf Ausschüttungen von Betreibergesellschaften zurück, an denen ENERTRAG SE beteiligt ist und die stark vom zwischenzeitlichen Anstieg der Energiepreise in Folge des Angriffs auf die Ukraine profitieren konnten. Der Plan (36,8 M€) sah diese Ausschüttungen nur teilweise voraus. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf 1,3 M€ gegenüber 3,1 M€ im Vorjahr und beziehen sich zum großen Teil auf diverse Beteiligungen an Betreibergesellschaften Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 19,1 M€ (Vorjahr 56,9 M€, Plan 1,6 M€). Die Abweichung gegenüber Vorjahr erklärt sich vor allem im Rückgang des Rohergebnisses (-55 M€) begründet durch den Rückgang realisierter Projekte. Die eingangs erläuterten Erhöhungen im Personalaufwand und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden durch das starke Finanzergebnis überkompensiert.Maßgeblich für die Verbesserung gegenüber Plan sind neben einem leicht verbesserten Rohergebnis, das auf Projektverkäufe zurückgeht, vor allem Abweichungen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die durch ein sehr gutes Finanzergebnis überkompensiert werden können. Der Vorstand ist mit der Entwicklung insgesamt zufrieden. 4.2. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme beläuft sich auf 403,2 M€ (396,7 M€ im Vorjahr). Das Anlagevermögen beläuft sich auf 226,3 M€ (Vorjahr 185,7 M€). Hiervon 201 M€ entfallen auf Beteiligungen und langfristige Ausleihungen an Betreibergesellschaften. Der Anstieg gegenüber Vorjahr (165,1 M€) erklärt sich ganz maßgeblich durch Kapitalausstattung von Projektentwicklungsgesellschaften im In- und Ausland (50,9 M€). Demgegenüber stehen gegenläufig Kapitalrückführungen oder Verkäufe von Beteiligungen (27,3 M€) und Wertberichtigungen (2,4 M€). Zuschreibungen an Beteiligungenbelaufen sich auf 7,6 M€. Weitere 7,1 M€ gehen auf Umbuchungen zurück. Auf das Sachanlagevermögen entfallen 24,4 M€ (Vorjahr 19,5 M€). Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 175,6 M€ (Vorjahr 209,7 M€). Auf Vorräte entfallen 37,8 M€ (25,2 M€). Die unfertigen Erzeugnisse in Höhe von 19,7 M€ hiervon entsprechen den aktivierten Projektkosten und Materialausgaben von Projekten im Bau (13,5 M€). Die geleisteten Anzahlungen belaufen sich auf 24,4 M€ und entsprechen Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen gegenüber Anlagenherstellern für Projekte im Bau. Erhaltene Anzahlungen betragen 6,3 M€ und entsprechen den erbrachten Leistungen gegenüber Tochterunternehmen und beziehen sich zum Teil auf eben diese Projekte im Bau. Forderungen und sonstige Vermögenswertgegenstände belaufen sich zu Geschäftsjahresende auf 86 M€ (Vorjahr 64,1 M€), davon entfallen 64,8 M€ auf verbundene Unternehmen oder solche, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Vorjahr 31,6 M€). Die flüssigen Mittel betragen zum Stichtag 51,8 M€. Gegenüber dem Vorjahr (120,4 M€) entspricht dies einem Mittelabfluss von 68,6 M€. Der Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 98,4 M€ wird dabei in Teilen kompensiert durch einen Mittelzufluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 30,4 M€. Die Entwicklung der letztgenannten ist bestimmt von Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens (+31,9 M€) sowie aus erhaltenen Dividenden (+44,6 M€), denen Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen in Höhe von 44,8 M€ sowie Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 8,1 M€ gegenüberstehen. Der Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit (-0,6 M€) ist im direkten Vergleich vernachlässigbar. Letzterer erklärt sich im Wesentlichen aus der Rückführung einer Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen (-5,1 M€), einer Tilgung von Fremdkapital (-1,5 M€), Zinsaufwand (-2,8 M€), welche durch einen Mittelzufluss kompensiert werden, die auf die Emittierung zwei neuer Anleihen zurückgeht. Letztere haben ein nominales Volumen von 10 M€ bzw. 5 M€ und eine Laufzeit bis Ende 2030 bzw. 2033. Zum Stichtag waren 9,4 M€ gezeichnet und kompensieren erstgenannte Finanzierungsaktivitäten praktisch in Gänze. Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag 289,7 M€ (Vorjahr 270,7 M€). Die Entwicklung gegenüber Vorjahr ist auf den Jahresüberschuss im Geschäftsjahr zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote liegt bei 72% (Vorjahr 68%). Die Rückstellungen belaufen sich auf 17,3 M€ (Vorjahr 22,4 M€). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr geht neben Veränderungen in Rückstellungen für Personalsachverhalte und aktuelle Projekte im Bau vor allem auf steuerliche Sachverhalte zurück. Zum Stichtag hat das Unternehmen 60,3 M€ an Unternehmensanleihen ausgegebenen (Vorjahr 50,9 M€). Im Geschäftsjahr wurde die Emission von zwei Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 15 M€ angestoßen, die zum Stichtag zu einem Mittelzufluss in Höhe von 9,4 M€ führten. Zum Stichtag gibt es Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1,9 M€ (Vorjahr 3,4 M€). Die per 31.03.24 nicht ausgeschöpften Kreditlinien belaufen sich auf 44,1 M€. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, belaufen sich auf 9,5 M€ (Vorjahr 16,1 M€). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7,1 M€ bestehen weitestgehend gegenüber Anlagenherstellern und beziehen sich auf Projekte im Bau (Vorjahr 8,5 M€). 5. Chancen und Risiken ENERTRAGs Risikopolitik hat zum Ziel den Bestand des ENERTRAG-Konzerns zu sichern und ist hierbei elementar in die Unternehmensstrategie eingebunden. Ein kalkuliertes Eingehen von Risiken ist für das Wachstum und die Chancennutzung des Unternehmens unerlässlich. Dabei soll das Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken weitmöglich vermieden werden. Das Risikomanagement umfasst das regelmäßige, systematische Erfassen, Analysieren und Bewerten von allen potentiell wesentlichen Gefahrenquellen sowie das Minimieren sämtlicher signifikanten Risiken für den Bestand, Betrieb und die Entwicklung des Unternehmens und die hieraus folgende Optimierung des Chancen-Risiko-Verhältnis. Das Risikomanagement ist weitgehend in die vorhandene Unternehmensorganisation und Entscheidungsfindung integriert. Damit werden parallele Entscheidungs- und Berichtsstrukturen vermieden und klare Risikoverantwortlichkeiten sichergestellt. Die konkreten Prozesse des Risikomanagements sind für alle Mitarbeiter transparent dokumentiert. Risiken werden dabei anhand ihres Schadenspotential sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit quantitativ bewertet und in die nachfolgend aufgeführten vier Klassen ("Hitzezonen") unterteilt, die unterschiedlich dringliche Maßnahmenüberprüfung und -ergreifung erfordern. Das Chancen- bzw. Risikopotenzial bezogen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage wird wie folgt quantifiziert:
5.1. Zusammenfassende Beurteilung Die Entwicklungen in Ländern, in welchen ENERTRAG tätig ist, werden laufend verfolgt und die damit zusammenhängenden Risiken und Chancen bewertet, wobei die Chancen wirtschaftlich resp. energiepolitisch betrachtet überwiegen. Die Entwicklung, dass immer mehr Akteure auf dem weltweiten Markt ein zunehmendes Interesse an Erneuerbaren Energien inklusive Wasserstoff- und Speicherprojekten zeigen, hat sich in jüngster Vergangenheit verstärkt. Dies ist neben den Interessen des Klimaschutzes und der Sicherstellung einer stabilen Energieversorgung insbesondere durch ökonomische Vorteile der Erneuerbaren Energien begründet. Erfordernisse der Nachhaltigkeitsberichterstattung (wie CSRD und EU Taxonomie) verstärken zudem die Bedeutung von Erneuerbaren Energien in der Anlagestrategie vieler Unternehmen. Der Vorstand begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und sieht darin eine positive Ausrichtung für die Zukunft. Ein gut gefülltes Projektportfolio ist dabei die Basis für eine weiterhin positive Unternehmensentwicklung in den kommenden Geschäftsjahren. Zwar sind politische Rahmenbedingungen in den relevanten Ländern unterschiedlich risikobehaftet. In allen Märkten wird jedoch ein klarer Ausbaupfad für Erneuerbare Energien geplant bzw. umgesetzt. Zusammenfassend sind die Risiken bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit der Projektentwicklung im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Bestandsgefährdende Risiken sind nach Einschätzung des Vorstandes nicht erkennbar. Die im abgelaufenen Geschäftsjahr beobachtete Entwicklung der sinkenden Strompreise bei gleichzeitig gestiegenem Zins- und Kostenniveau kann sich negativ auf das Ergebnis auswirken. 5.2. Allgemeine rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere planungs- und naturschutzrechtliche Grundlagen, Einspeisegesetze und Vergütungssysteme respektive deren Ausschreibungsmechanismen, Verfügbarkeit respektive fehlende Kapazitäten von Netzanschlüssen oder andere politisch-regulatorische Einflüsse, gehören zu den Hauptrisiken für die planmäßige Realisierung neuer Energieerzeugungsprojekte durch ENERTRAG im In- als auch im Ausland. Diese Risiken können zu einer reduzierten Realisierungsquote, Projektunwirtschaftlichkeit oder zeitlichen Verzögerungen bei geplanten Inbetriebnahmen und somit zu Ausfall bzw. Verschiebungen der geplanten Mittelzuflüsse führen. Zu erwähnen sind ebenfalls Risiken, die mit dem Absatz oder der Förderung von Wasserstoffprojekten einhergehen. Diverse öffentliche Akteure wie beispielsweise die deutsche Bundesregierung streben den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und Förderung von Wasserstoffprojekten an. Gleichwohl unterliegen die Umsetzung und das Tempo dem Risiko der ausreichenden und langfristigen politischen Willensbildung. Durch die zunehmende geographische und technologische Diversifizierung und den Aufbau eines breit aufgestellten Portfolios an Entwicklungsprojekten in unterschiedlichen Stadien streut ENERTRAG das Risiko der Abhängigkeit unerwartet auftretender oder sich verändernder regulatorischer Rahmenbedingungen. ENERTRAG schätzt das Risiko, durch Änderungen im regulatorischen Umfeld maßgeblich im Geschäftsbetrieb beeinträchtigt zu werden, als gering bis mittel ein. 5.3. Marktpreise Energieanlagen: Das Geschäft der Projektentwicklung und dem Bau von Energieanlagen findet meist im Rahmen einer Generalübernehmung statt. Eine Gesellschaft, typischerweise ENERTRAG SE, verantwortet dabei die Entwicklung sowie den Bau der Energieanlage in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko, und verkauft diese dann schlüsselfertig an eine Zweck- oder Betreibergesellschaft. Letztere kann Teil des Konzerns sein oder aber Dritten gehören. Die Höhe des Generalübernehmervertrags orientiert sich dabei im Wesentlichen an den zu erwartenden Erträgen der Zweck- oder Betreibergesellschaft, die wiederum von der erwarteten produzierten Energiemenge sowie der erzielten Vergütung abhängen. Sobald ein Projekt baureif entwickelt ist und der Verkaufspreis der Energie festgelegt ist (zum Beispiel im Rahmen von Ausschreibungstarifen oder Verträgen), sieht sich der Generalübernehmer insbesondere dem Risiko von steigenden Gestehungskosten ausgesetzt. Der größte Anteil dieses Risikos für ENERTRAG liegt in Kauf und Bau der Energieanlage von Dritten. Letzteres wird durch entsprechende Vertragsgestaltung und enge Überwachung von Fristen gesteuert. Steigende oder fallende Energiepreise wirken sich zum anderen direkt auf die Ertragsseite von Neubau- und Bestandsanlagen aus, insofern die Vergütung marktpreisbasiert erfolgt. Die Geschäftsführung betrachtet dieses Risiko gering. Strompreise: In Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und dem daraufhin ausgesprochenen Embargo auf Energieträgern russischen Ursprungs stiegen die Strompreise in 2022 dramatisch an. Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich wurde hierauf politisch durch Einführung einer sogenannte "Übergewinn"-Steuer reagiert, die eine Entlastung von Endverbrauchern zum Ziel hatte. Überschusserlöse - im Sinne des Gesetzes - bezeichneten hier gesondert zu besteuernde Erlöse, die bedingt durch höhere Marktpreise oberhalb des anzulegenden Wertes zuzüglich eines festgelegten Sicherheitszuschlages lagen. Die Verabschiedung entsprechender Gesetzte waren befristet. Vor dem Hintergrund von Strompreisen, die seit Anfang 2024 wieder deutlich unter Vorjahr liegen und sich ihrem langjährigen Mittel nähern, ist von einer Neu-Auflage des zeitlichen Anwendungsbereiches derzeit nicht auszugehen. Im Rahmen der Projektplanung werden marktpreisabhängige Überschusserlöse zudem gar nicht oder nur in geringem Maße eingepreist. Vor diesem Hintergrund hätte weder das Ausbleiben weitere Übergewinne noch die teilweise Abschöpfung derselben keine bestandsgefährdenden Auswirkungen. Ein Risiko auf Bestand oder Entwicklung ist als gering eingestuft. 5.4. Zins-, Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken Das Geschäft der Projektentwicklung von Energieanlagen verläuft über einen mehrjährigen Zeithorizont. Hieran schließt sich eine Betriebsdauer von üblicherweise mindestens 20 Jahren an, in der die Kapitalkosten für Bau und Entwicklung erwirtschaftet werden müssen. Das Zinsrisiko über die Betriebsphase wird durch ein angemessenes Verhältnis von Krediten mit langjährig fester Zinsbindung zu variablen Mittelaufnahmen gesteuert. Die Zinssicherung erfolgt im Regelfall kurz vor oder während der Bauphase. Die Entwicklung des langfristigen Fremdfinanzierungszinssatzes hat - somit insbesondere vor Zinssicherung - eine bedeutende Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte. Nach langen Jahren historischer Niedrigzinsen sind die Zinsen angestiegen, haben somit die Stromgestehungskosten erhöht und damit letzten Endes die erzielbaren Generalübernehmerpreise potentiell reduziert. Die weitere Entwicklung der Zinskosten ist schwer absehbar. Da die Zinsentwicklung jedoch auf alle Marktteilnehmer wirkt, beeinflusst sie im Zusammenspiel mit anderen Faktoren auch die Höhe von Ausschreibungszuschlägen und wird somit durch höhere Zuschlagspreise anteilig kompensiert. ENERTRAG besorgt sich regelmäßig Mittel am Kredit- und Kapitalmarkt, beispielsweise in Form von Unternehmenskrediten und -anleihen. Neben der Finanzierung von Entwicklungskosten werden diese Mittel vornehmlich dazu verwendet, den Bau von Projekten bis zu Sicherung der Projektfinanzierung vorzufinanzieren oder um Betreibergesellschaften mit Eigenkapital auszustatten und so den Bestand eigener Energieanlagen auszubauen. Auf Basis einer konzernweiten, mehrjährigen Planung verfügt ENERTRAG über ausreichend Zeit, flexibel auf Finanzierungsbedarf und veränderte Marktbedingungen am Kredit- und Kapitalmarkt reagieren zu können. Das Risiko ausbleibender Refinanzierung schätzt ENERTRAG als gering ein. ENERTRAG hat als Unternehmen laufende Fixkosten und Ausgaben für die Projektentwicklung, welche schwankenden Zuflüssen aus Bestandsanlagen sowie aus der Realisierung von Energieprojekten gegenüberstehen. Der Liquiditätszufluss aus Bestandsanlagen ist insbesondere den Schwankungen des jährlichen Windertrags sowie der Strompreise ausgesetzt. Der Liquiditätszufluss aus Realisierungen von Energieprojekten ist abhängig vom Marktumfeld und den Risiken in der zeitlichen Verschiebung von Projektfinanzierungen, -realisierungen und -verkäufen. Die termin- und bedarfsgerechte Bereitstellung der finanziellen Mittel, sowohl für die Projektentwicklung als auch für den Bau der Energieprojekte, ist daher ein Kernelement des Geschäftsmodells von ENERTRAG. Diese Liquiditätsunsicherheiten werden unter Vorhaltung einer Sicherheitsreserve vorausschauend auf Basis einer konzernweiten 2-Jahres-Planung kontinuierlich überwacht und aktiv gesteuert. Gleichzeitig verfügt ENERTRAG über ein großes Portfolio an Bestandsanlagen, deren zukünftige Ausschüttungen beliehen bzw. deren Beteiligungen verkauft werden könnten. ENERTRAG schätzt das Risiko einer nicht ausreichenden Liquidität als gering ein. Im Rahmen der Entwicklung und Errichtung von Wasserstoffprojekten sowie weiteren innovativen Geschäftsaktivitäten ist ENERTRAG mit einem noch nicht ausreichend entwickelten Marktpreis sowie Absatzsicherungsinstrumenten konfrontiert. Dies führt im Gegenzug zu einem höherem Risiko bei der kommerziellen Bewertung der Projekte und, sofern gegeben, den entsprechenden Projektgesellschaften, an denen ENERTRAG beteiligt ist. Im Gegenzug stehen für diese Projekte häufiger weitere Finanzierungsinstrumente wie Subventionen oder Förderdarlehen zur Verfügung, um das Finanzierungsrisiko zu mindern. Das Risiko eines Ausbleibens oder Wegfalls ausreichender Finanzierungsförderinstrumente schätzt ENERTRAG als gering bis mittel ein. Im Rahmen der künftigen Entwicklung schätzt ENERTRAG die Chancen des Wasserstoffmarkts als mittel bis hoch ein. 5.5. Einschätzung zu Änderungen des makroökonomischen Umfelds insbesondere im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine und im Nahen Osten Der Einmarsch Russlands in der Ukraine hat über weite Teile des politischen Spektrums in ganz Europa zu einer beschleunigten Abkehr von fossilen Energien und einem Ausbau hin zu Erneuerbaren Energien geführt. Neben dem erklärten Willen dem Klimawandel vorzubeugen steht vor allem die Reduzierung der Abhängigkeit von russischem Gas im Vordergrund. Wenngleich Erneuerbare Energien sich nach wie vor langen Genehmigungsverfahren und langen Entwicklungszeiten gegenübersehen, so hat sich doch der politische Wille eindeutig zum Vorteil für Unternehmen wie ENERTRAG entwickelt. Die IEA geht so weit zu schreiben, dass der Einmarsch Russlands in der Ukraine letzten Endes zu einem Ende der fossilen Energie beitragen könnte.23 Sowohl bezüglich des Kriegs in der Ukraine als auch der Krise im Nahen Osten schätzt ENERTRAG die Risiken auf das Geschäftsmodell als gering ein. 5.6. Einschätzung zu Änderungen des Klimas Eine Studie des Beratungsunternehmens Deloitte Touche Tohmatsu kam mit seiner Umfrage aus dem Jahr 2022 zu dem Ergebnis, dass die ganz überwiegende Mehrheit der befragten Unternehmen negativ vom Klimawandel betroffen sein.24 Zu den Auswirkungen werden neben regulatorischen Eingriffen der Druck der Zivilgesellschaft sowie die Knappheit von Ressourcen erwähnt. ENERTRAG schätzt die Risiken des Klimawandels als äußert gering für das Geschäftsmodell ein. Die Branche hat heute bereits in hohem Maße mit regulatorischen Eingriffen zu rechnen und weiß mit diesen umzugehen. Wir gehen davon aus, dass der eingangs erwähnte Druck der Zivilgesellschaft sowie politischer Willen sich positiv auf die weitere Entwicklung von Erneuerbaren Energien Erzeugungs- und Speicherprojekten in Form von beispielsweise schnelleren Genehmigungsverfahren auswirken werden. Im Kern des Geschäftsmodells des Konzerns steht die Erzeugung von Erneuerbaren Energien, die wiederum zum ganz überwiegenden Teil aus Wind erzeugt wird. ENERTRAG schließt sich dabei in seiner Risikoeinschätzung jenen Parteien an, die davon überzeugt sind, dass sich der Klimawandel nicht bis äußerst gering auf die Windverhältnisse auswirken wird. Als Beispiel für die Europäische Ebene sei die Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 erwähnt.25 Insgesamt ist der Klimawandel aus eingangs erwähnten Gründen elementarer Beweggrund für das Geschäftsmodell von ENERTRAG. Mit der Entwicklung, Bau und Betrieb von Wind- und Solarenergieanlagen, welche durch Speicher- und Wasserstoffaktivitäten zu Verbundkraftwerken erweitert werden, bietet ENERTRAG Lösungen zur Minderung des Klimawandels. Mit der globalen Dringlichkeit dem Klimawandel entgegenzuwirken bzw. diesen abzuschwächen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, steigt die Nachfrage nach nachhaltigen Energiequellen rapide an. Dadurch wird der Klimawandel zur Triebfeder für Wachstum in der Branche der erneuerbaren Energien und stellt somit eine mittlere bis hohe Chance für ENERTRAG dar. 5.7. Einschätzung zu Risiken aus Cyberkriminalität ENERTRAG ist aktiv bei der Minimierung von potenziellen Cyberrisiken. Neben der Abwendung von Angriffen auf die IT-Infrastruktur geht es dabei auch um Risiken des sogenannten social-engineering. IT-Systeme und Anwendungen werden laufend aktualisiert, IT-Risiken werden aktiv im Risikomanagement überwacht. Neben Schulungen der Mitarbeiter und Administratoren werden zudem Phishing-Attacken zur Bewusstseinsschärfung simuliert sowie jährlich externe Audits in Bezug auf die IT-Sicherheit durchgeführt. Die Geschäftsführung stuft das Risiko der Gefährdung durch Cyberkriminalität aus den vorgenannten Gründen als mittleres Risiko ein. 5.8. Einschätzung zur gesamtwirtschaftlichen Lage Die Risiken einer steigenden Preis- oder Zinsentwicklung wurden eingangs erörtert. Die Geschäftsführung schätzt das Risiko einer negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf das Unternehmen als gering ein. Zwar gibt es die eingangs erwähnten Risiken, jedoch wird nach Einschätzung der Geschäftsführung der Bedarf an Erneuerbaren Energien auf absehbare Zeit massiv ansteigen, unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Lage. Somit wird das Unternehmen auch in der Lage sein seine Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu vertreiben. 5.9. Veränderungen der Risiken gegenüber letztem Jahr Einschätzung zur COVID19-Pandemie: Die Lage zur COVID19 Pandemie hat sich seit Ende des letzten Geschäftsjahres so sehr beruhigt, dass ENERTRAG das aktuelle Risiko weiterer negativer Auswirkungen als quasi nicht mehr existent einstuft. Auf eine dezidierte Risikoeinschätzung wird verzichtet. Eine Einschätzung zu Änderungen des Klimas wurde aufgenommen. Ansonsten hat sich die Einschätzung der Risiken respektive deren Auswirkung nicht verändert. 6. Prognose Die Geschäftsleitung ist überzeugt, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien weiter wachsen wird. Wind- und Solarenergie an Land sind die preiswertesten Formen von grünem Strom und konnten in den letzten Jahren bei den Gestehungskosten zu den fossilen Energieträgern aufschließen und überholen. Erneuerbare Energien und Wasserstoff als Energieträger reduzieren zudem den Importbedarf von Rohstoffen wie Gas und Kohle und schaffen lokale Wertschöpfung. Energiesicherheit ist ein Thema, das neben der Schonung der Umwelt in vielen Ländern mit begrenzten einheimischen Rohstoffen an Bedeutung gewonnen hat. Eine geographische Diversifikation, um die Realisierungsrisiken zu verteilen, ist gegeben. In den europäischen Kernmärkten, in denen ENERTRAG aktiv ist, stehen wirtschaftlich gute Rahmenbedingungen und hohe Ausbauziele Herausforderungen insbesondere bezüglich Flächenengpässen und langwierigen Genehmigungsprozessen gegenüber. Die politischen Rahmenbedingungen in Südafrika sind risikobehaftet. Wirtschaftlich resp. energiepolitisch betrachtet überwiegen die sich bietenden Chancen die Risiken. Parallel wird der Aufbau weiterer Entwicklungsaktivitäten in Afrika, Lateinamerika, Asien und Spanien vorangetrieben. Mit einer Projektentwicklungspipeline von über 18 GW werden die Unternehmenskapazitäten von ENERTRAG in den nächsten Jahren ausgelastet sein und das Mitarbeiterwachstum soll entsprechend fortgesetzt werden. Für das nächste Geschäftsjahr rechnet ENERTRAG mit über 3 GW an neuen Genehmigungen, Baubeginn für ca. 200 MW und Inbetriebnahmen von ca. 100 MW. Insgesamt ist die Geschäftsführung der Meinung, dass das solide Geschäftsumfeld in Deutschland als auch im Ausland eine gute Grundlage für das weitere Wachstum von ENERTRAG darstellt. Das Geschäft der Projektentwicklung Erneuerbarer Energien zeichnet sich im Vergleich zu vielen anderen Branchen durch sehr lange Vorlaufzeiten aus, daher geht die Geschäftsleitung nicht von signifikanten kurzfristigen Einbußen aus. Herausforderungen in der Projektentwicklung verzögern regelmäßig Projekte, diese fallen jedoch im Regelfall nicht aus. Das Geschäft der Energieerzeugung läuft aufgrund großteils langfristig gesicherter Einspeisevergütungen und Einspeisevorrang bisher weitestgehend unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung der Länder, in denen ENERTRAG tätig ist. Auch wenn die Einschätzung der allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Lage von einschlägigen Akteuren wie beispielsweise dem Ifo-Institut26, der Bundesregierung27 oder auch dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung28 verhalten bis negativ eingeschätzt wird, sieht die Geschäftsführung keine außergewöhnlich hohen Unsicherheiten, die die Prognosefähigkeit der Unternehmen wesentlich beeinträchtigen. Der Geschäftsplan geht im kommenden Geschäftsjahr von einem Umsatz in Höhe von ca. 234 M€ aus. Hiervon gehen ca. 214 M€ auf die Realisierung von Projekten mit insgesamt 107 MW Leistung zurück. Das Rohergebnis wird auf da. 107 M€ prognostiziert. Die geplanten Personalaufwendungen werden im kommenden Geschäftsjahr auf ca. 63 M€ prognostiziert. Wir gehen davon aus, dass die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sich auf ca. 27 M€ belaufen werden. In Summe wird mit einem EBITDA von 17,6 M€ und einem EBIT von 12,8 M€ gerechnet. Das Finanzergebnis wird auf 6,7 M€ prognostiziert wobei Zinsaufwendungen für Bankfinanzierungen und Anleihen mit ca 8 M€ von Erträgen aus Beteiligungen und Wertpapieren überkompensiert werden. Hieraus ergibt sich in Summe ein geplantes Ergebnis von ca.14 M€. Das Ergebnis zeugt von der hohen Bereitschaft, heute in Mitarbeiter, Projektentwicklung und eigene Energieanlagen zu investieren, deren Ergebniswirkung sich erst in den kommenden Jahren einstellt. 7. Organisation & Standorte Im Sinne des § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB betreibt ENERTRAG die folgenden Zweigniederlassungen: ENERTRAG SE Etablissement France 9 Mail Gay Lussac 95000 Neuville-sur-Oise Frankreich ENERTRAG SE CL FRANCISCO SILVELA 42 28028 Madrid Gegenstand der oben genannten Unternehmen ist insbesondere der Bau und Handel von Energieanlagen und Kraftwerken sowie der Handel mit Strom und Wärme, die Erbringung von Ingenieurleistungen für Entwicklung, Planung, Bau und Betrieb von Energieanlagen und Kraftwerken und die Erzeugung und Verteilung von Energie. In der Niederlassung in Frankreich gibt es zum Stichtag 112 Beschäftigte. In der Niederlassung in Spanien sind es zum Stichtag 3 Beschäftigte. 8. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen, die unsere Gesellschaft auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr getroffen oder unterlassen hat, nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, entweder bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden oder hat einen tatsächlichen Ausgleich bzw. einen Rechtsanspruch auf adäquate Vorteile durch das herrschende Unternehmen im Sinne der § 312 AktG erhalten.
Dauerthal, den 9. September 2024 Der
Vorstand
gez. Dr. Gunar Hering gez. Simon Hagedorn gez. Dr. Tobias Bischof-Niemz gez. Matthias König, Anlage Der Entgeltbericht ENERTRAG SE Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gem. § 21 EntgTransG für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 1. Über ENERTRAG ENERTRAG ist ein führendes Unternehmen im Bereich Erneuerbarer Energien in Deutschland und weltweit. Mit umfassendem Know-how in der Entwicklung, dem Bau und dem Betrieb von integrierten Energieanlagen aus Wind und Sonne, sowie einer breiten Palette an Anlagen im Eigenbesitz, erzeugt das Unternehmen jährlich über 2 Terawattstunden Strom aus eigenen Anlagen. Ein engagiertes Team von mehr als 1.000 Mitarbeitenden treibt Projekte mit einer Kapazität von über 15 Gigawatt in neun Ländern voran und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz für Verbundkraftwerke, einschließlich Wind-, PV- und Elektrolyse-Anlagen sowie Netzinfrastruktur. Kernziel des Unternehmens ist es, Erneuerbare Energie effizient zu erzeugen, zu vereinen und an Kunden weltweit zu liefern. 2. Über diesen Bericht Dieser Bericht wurde im Januar 2024 erstellt und gilt für die Berichtsjahre 2022 und 2023. Es wurden nur Mitarbeitende berücksichtigt, die ihre erste Tätigkeitsstätte in Deutschland haben. 3. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer Wir beurteilen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie unsere Kandidatinnen und Kandidaten auf Basis ihrer Leistungen und ihres Verhaltens - nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihres gesundheitlichen Zustands, ihrer sozialen Herkunft oder ihrer Sexualität. Der Frauenanteil unter allen Mitarbeitenden in unserem Unternehmen liegt bei 43 % und unter allen Führungskräften bei 30 %. Um all unsere Mitarbeitenden zu unterstützen, haben wir folgende Maßnahmen ergriffen: • Flexible Arbeitszeitmodelle: alle Mitarbeitenden, deren Tätigkeit flexibles Arbeiten zulässt, können innerhalb der Gleitzeit ihre Arbeitszeit frei wählen • Steuerfreier Kita-Zuschuss: Mitarbeitende können bis zu 100,00 EUR monatlich für die Betreuung ihrer Kinder erhalten • Etablierung von Projektgruppen, um Themen wie flexibles Arbeiten, Frauen in Führung oder gendersensible Sprache weiter voranzutreiben • Möglichkeit zum mobilen Arbeiten zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie • Jede Stelle wird sowohl intern als auch extern in Voll- und Teilzeit ausgeschrieben • Einrichtung einer AGG-Beschwerdestelle mit ernannten Vertrauenspersonen, die Mitarbeitenden zu allen Themen rund um Gleichbehandlung zur Verfügung stehen ENERTRAG unterstützt die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern gleichermaßen, damit sie sich - ungeachtet unterschiedlicher Erwerbsbiografien und wechselnder Lebensumstände - in Spezialisten-, Projekt- und Führungspositionen einbringen können. Eine adäquate und gleichwertige Vergütung für gleichwertige Tätigkeiten ungeachtet des Geschlechts ist eines der Grundprinzipien unserer Vergütungspolitik. Bei ENERTRAG SE gilt: Gleiche Aufgaben und Leistung verdienen gleiche Vergütung - unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen. Von dieser Maßgabe lassen wir uns leiten. Für die Festlegung gerechter Gehälter nutzen wir ein Stellenbewertungssystem, welches zudem in einer Betriebsvereinbarung mit dem ENERTRAG Betriebsrat definiert und verabschiedet wurde. Hierfür wird jede Position im Unternehmen, durch eine Analyse der Stellenbeschreibung anhand von verschiedenen Bewertungskriterien, einem Gehaltsband zugeordnet. Somit wird die Stelle ausschließlich entsprechend der fachlichen und persönlichen Anforderungen an den Stelleninhaber bewertet. Eine Kontrollinstanz findet von der Personalabteilung und seitens des Betriebsrats statt. 4. Kennzahlen zu den Kalenderjahren 2021, 2022, 2023 Nach erstmaligem Erreichen der Voraussetzungen zur Erstellung eines Entgeltberichts (§ 21 Entgelttransparenzgesetz) im Jahre 2022 werden im vorliegenden Bericht das Jahr 2022 und 2023 sowie die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den jeweiligen Vorjahren 2021 und 2022 abgebildet. Für das Kalenderjahr 2023 werden, wie in § 21 Abs. 2 EntgTranspG vorgesehen, nachfolgend die durchschnittliche Gesamtzahl aller Beschäftigten dargestellt, differenziert nach Arbeitszeitmodell und Geschlecht. Im Durchschnitt betrug der Anteil der bei ENERTRAG SE beschäftigten Frauen 40 %, bei der Teilzeitbeschäftigung 54 %.
Als ein Unternehmen, das mit seinem Geschäftsmodell die Arbeitswelt von morgen prägt, ist es uns wichtig, beispielhaft zu agieren und Vielfalt in all ihren Facetten zu fördern. Für das Geschäftsjahr 2024/25 werden wir Diversitätsziele für unsere Abteilungs- und Bereichsleiter und -leiterinnen setzten, um insbesondere den Anteil der Frauen im Unternehmen und in Führungspositionen weiter auszubauen. 1 GWEC Global Wind report 2024 (Introduction), Seite 18 2 GWEC Global Wind report 2024 (Foreword), Seite 2 3 GWEC Global Wind report 2024 (Executive Summary), Seite 10 4 GWEC Global Wind report 2024 (Market Status), Seite 139 5 https://www.volker-quaschning.de/datserv/pv-welt/index.php#:~:text=Im%20Jahr%202023%20wurden%20weltweit,Einfluss%20von%20F%C3%B6rderpolitik%20bietet%20Vietnam 6 Hier und im gesamten Kapitel sofern keine abweichende Quelle erwähnt wird: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ausbau-erneuerbare-energien-2225808#:~:text=2023%20gingen%20826%20neue%20Windkraftanlagen,Prozent%20mehr%20als%20im%20 Vorjahr.&text=Mit%20dem%20%E2%80%9EWind%2Dan%2D,dem%20%E2%80%9EEEG%202023%E2%80%9C%20erh%C3%B6ht. 7 GWEC Global Wind report 2024 (Market Status), Seite 146 8 Hier und im Folgeabsatz: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ausbau-erneuerbare-energien-2225808#:~:text=Die%20Ausbaugeschwindigkeit%20bei%20Solaranlagen%20steigt,als%20im%20bisherigen%20Rekordjahr%202012. 9 https://www.ihk.de/freiburg/innovation/energie/klimaschutz/preisentwicklung-der-grosshandelsstrompreise2-6052638#:~:text=Im%20Jahr%202023%20betrugen%20die,dreimal%20so%20hoch%20wie%202019. 10 https://www.bmwk-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2023/08/Meldung/direkt-erfasst.html 11 https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/energiewende-und-nachhaltiges-wirtschaften/nationale-wasserstoffstrategie/nationale-wasserstoffstrategie_node.html 12 Hier und im gesamten Absatz: https://www.statistiques.developpement-durable.gouv.fr/publicationweb/620 13 https://analysesetdonnees.rte-france.com/bilan-electrique-2023/synthese 14 https://www.statista.com -> average monthly electricity wholesale prices in France 15 https://www.cre.fr/documents/appels-doffres/appel-doffres-portant-sur-la-realisation-et-lexploitation-dinstallations-de-production-delectricite-a-partir-de-lenergie-mecanique-du-vent-implantees-a-terre.html 16 https://www.statistiques.developpement-durable.gouv.fr/publicationweb/621 17 https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000047294244/ 18 Hier und im gesamten Absatz: https://www.wko.at/aussenwirtschaft/polen-erneuerbare-energie 19 https://www.euractiv.de/section/energie/news/neue-polnische-regierung-plant-den-kohleausstieg/ 20 https://lowcarbonpower.org/de/region/S%C3%BCdafrika 21 Hier und im gesamten Absatz: https://www.fr.de/politik/bundesregierung-afrika-erneuerbare-energie-kohleausstieg-tbl-zr-92729624.html 22 Hier und im gesamten Absatz: GWEC Global Wind report 2024 (Markets to watch), Seite 135 23 https://www.iea.org/topics/russias-war-on-ukraine. 24 2022-deloitte-global-cxo-sustainability-report.pdf 25 pesetaiv_task_13_windstorms_final_report.pdf (europa.eu) 26 https://www.ifo.de/fakten/2024-03-06/ifo-konjunkturprognose-fruehjahr-2024-deutsche-wirtschaft-wie-gelaehmt 27 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2024/20240214-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-februar-2024.html 28 https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/publikationen/konjunkturprognosen.html BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Kapitalflussrechnung nach DRS 21ENERTRAG SE, Dauerthal (Gemeinde Schenkenberg) Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr zum 31.03.2024
Der Finanzmittelfonds beinhaltet ausschließlich flüssige Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten). Auf den Finanzmittelfonds bestehen Verfügungsbeschränkungen in Höhe von TEUR 2.618,0 (Vorjahr: TEUR 740,4) im Wesentlichen als Sicherheiten für Factoringerlöse diverser Windparkbetreibergesellschaften. In der Position 'Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens' sind im Geschäftsjahr 2023/2024 Gewinne aus der Veräußerung von Windparkbetreibergesellschaften enthalten. Optional: Rundungsbedingt können Summenwerte von der Aufsummierung der Einzelwerte abweichen. Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024der ENERTRAG SE, Dauerthal (Gemeinde Schenkenberg)A. Allgemeines Die ENERTRAG SE (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) hat ihren Sitz in Dauerthal und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Neuruppin (Reg. Nr. 13694 B). Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des AktG und der SE-VO aufgestellt. In Bezug auf die Rechnungslegung der Gesellschaft für die Berichtsperiode waren die Vorschriften für die große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB maßgebend. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Anhang wurde um eine freiwillig erstellte Kapitalflussrechnung als Anlage 2 ergänzt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurden sämtliche Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Interesse der Bilanzklarheit werden die Vermerke nach § 268 Abs. 4 Satz 1 und § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB in den Anhang aufgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern für die wesentlichen Sachanlagen sind die folgenden: • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken zwischen 0 und 50 Jahre • technische Anlagen und Maschinen zwischen 3 und 20 Jahre • andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 2 und 15 Jahre • Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mindestens EUR 250,0 bis maximal EUR 1.000,0 wurden in Sammelposten zusammengefasst. Diese Sammelposten werden über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden gegebenenfalls vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten nach § 253 ff. HGB bewertet. Bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung wurde nach § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigen beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei Wegfall der Gründe für Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte werden mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlags bzw. zu den niedrigeren Tageswerten bewertet. Sofern bei einzelnen Projekten Risiken ersichtlich sind, erfolgt die Aktivierung nach den Grundsätzen der verlustfreien Bewertung. Projekte werden so lange als unfertige Leistungen bilanziert, bis die offiziellen Schlussabrechnungen bzw. Endabnahmen erfolgt sind. Erhaltene Anzahlungen werden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Die geleisteten und erhaltenen Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag enthalten, die einen Aufwand für unbestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen. Der Sonderposten besteht im Wesentlichen aus öffentlichen Zuschüssen zum Anlagevermögen und wurde planmäßig in Anlehnung an die durchschnittliche Nutzungsdauer der geförderten Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Grundlage für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen sind vertraglich vereinbarte feststehende Beträge sowie die einmalige Kapitalauszahlung zum Anspruchszeitpunkt. Die vereinbarten Beträge werden der Rückstellung jährlich in gleichbleibender Höhe zugeführt. Die Verpflichtung wird entsprechend der jeweiligen Restlaufzeit mit dem durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre (Bundesbankzins) abgezinst. Die Abzinsung sonstiger Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr erfolgt grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Inhaberschuldverschreibungen werden unter Anleihen ausgewiesen. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag enthalten, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag ausweisen. Latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, wenn zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungen temporäre Differenzen bestehen sowie aufgrund steuerlicher Verlustvorträge. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den als Anlage 1 beigefügten Bruttoanlagenspiegel sowie auf die als Anlage 3 beigefügte Aufstellung des Anteilsbesitzes. Die Vorräte in Höhe von TEUR 37.793,8 (Vorjahr TEUR 25.208,1) beinhalten die für die einzelnen Projekte erbrachten Leistungen. Erhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 6.257,0 (Vorjahr TEUR 12.722,1) wurden offen abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
1) Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe TEUR 34.555,8 wird der tatsächliche Zahlungseingang in Höhe von TEUR 1.378,3 nach einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren erwartet (Zinsforderungen). Die liquiden Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 51.803,6 (Vorjahr TEUR 120.413,3) sowie Kassenbestände in Höhe von TEUR 4,6 (Vorjahr TEUR 7,0). Es bestehen Verfügungsbeschränkungen in Höhe von TEUR 2.618,0 (Vorjahr TEUR 740,4), welche im Wesentlichen als Sicherheiten für Factoringerlöse diverser Windfeldbetreibergesellschaften dienen. Das Eigenkapital beinhaltet eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 1.693,6. Der ausgewiesene Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 262.614,5 und ergibt sich wie folgt:
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 941,4 (Vorjahr TEUR 1.007,8) weist im Wesentlichen Zuschüsse aus, welche analog der Restlaufzeit der Investition linear bis zum 31.03.2040 aufgelöst werden. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.101,5 (Vorjahr TEUR 1.052,9) betreffen Versorgungsansprüche der aktiven und ehemaligen Vorstandsmitglieder. Bei der Ermittlung wurde der Abzinsungszinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB im 10-Jahresdurchschnitt angewendet. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt TEUR -1,2. Ein ausschüttungsgesperrter Betrag ergibt sich daraus nicht. Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 69,7 (Vorjahr TEUR 5.285,5) beinhalten Rückstellungen für ausstehende Verpflichtungen aus Ertragssteuern, welche im Wesentlichen aus dem laufenden Geschäftsjahr resultieren. Für die Steuerlast des Geschäftsjahres waren im Vergleich zum Vorjahr bereits ausreichende Vorauszahlungen berücksichtigt. Der wesentliche Betrag der Rückstellungen für die Steuerlast des Vorjahres wurde im laufenden Geschäftsjahr beglichen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Restlaufzeit
Anleihen wurden im Geschäftsjahr 2023/2024 im Nennwert von TEUR 9.387 neu emittiert. Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Niedrig- bzw. hochverzinsliche Verbindlichkeiten bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Die passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 13.936,0 (Vorjahr TEUR 19.103,7) sind im Wesentlichen auf Beteiligungen an verschiedenen Personengesellschaften und die resultierenden Beteiligungsergebnisse zurückzuführen, welche zu einem niedrigerem Steuerbilanzwertansatz führen. Die diesjährige Minderung resultiert im Wesentlichen aus der Zuführung aktiver latenter Steuern auf Grund bestehender Verlustvorträge, die mit den passiven latenten Steuern saldiert wurden. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der Steuersätze, die in den einzelnen Ländern am Bilanzstichtag gelten oder die bereits rechtskräftig beschlossen sind. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde für Deutschland ein Steuersatz von 15 % bzw. und für Frankreich von 25 % angewendet. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen und haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 113.988,4 (Vorjahr TEUR 208.686,4) basieren im Wesentlichen auf Generalübernehmerleistungen im Rahmen der Errichtung von Energieanlagen. Es wurden TEUR 77.299,2 in Deutschland, TEUR 25.728,9 in Frankreich sowie TEUR 10.960,3 in Polen realisiert. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 23.035,0 (Vorjahr TEUR 40.217,2) resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 11.666,7 sowie aus der Veräußerung von Beteiligungen. Davon sind TEUR 6.194,1 Erträge aus dem Beteiligungsverkauf auf Grund von im Geschäftsjahr eingetretenen aufschiebenden Bedingungen. Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 70,8 (Vorjahr TEUR 65,4). Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens beinhalten TEUR 1.554,8 (Vorjahr TEUR 240,8) aus der Wertberichtigung von kurzfristigen Forderungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Leasingkosten und Factoringaufwendungen enthalten fast ausschließlich Aufwendungen für das Leasing von Windkraftanlagen sowie aus dem Kauf von Forderungen aus Stromeinspeisungen. Der außerordentliche Verlust ist auf die Ausbuchung einer nicht werthaltigen Anzahlung zurückzuführen. Unter den Erträgen aus Beteiligungen werden Erträge aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften und aus Kapitalgesellschaften ausgewiesen. Unter den Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens werden Zinsen aus Ausleihungen ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen sowie Forderungen aus Ausleihungen gegen verbundene Unternehmen. Im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests werden die Finanzanlagen bewertet und Abschreibungen im Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von TEUR 1.260,0 (Vorjahr TEUR 3.059,9) vorgenommen, davon betreffen TEUR 1.238,7 verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen von insgesamt TEUR 2.587,4 (Vorjahr TEUR 3.169,2) beinhalten im Wesentlichen Zinsen für langfristige Verbindlichkeiten aus Anleihen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen insgesamt TEUR -6.243,0 (Vorjahr TEUR 4.734,0). Im Geschäftsjahr sind im Vergleich zum Vorjahr wesentliche Steuereffekte aus Beteiligungserträgen, Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen sowie aus Dividenden enthalten. Während im Vorjahr das positive Einkommen aus operativem Geschäft zu Steuerbelastungen führte, ergaben sich im Geschäftsjahr steuerliche Verlustvorträge, die sich in latenten Steuerentlastungen widerspiegeln. Die Steuern beinhalten insgesamt Erträge aus latenten Steuern in Höhe von TEUR -6.949,1 (Vorjahr TEUR -5.999,5). Die Abweichung zur bilanziellen Veränderung der latenten Steuern resultiert aus der Steuerschuldnerschaft der ENERTRAG SE für französische Organgesellschaften. Am 28. Dezember 2023 ist das Mindeststeuergesetz in Kraft getreten, dass für die ENERTRAG-Gruppe grundsätzlich zur Anwendung kommt. Dabei handelt es sich um eine Ertragssteuer i.S.d. § 274 HGB, die im Abschluss auszuweisen ist und für die grundsätzlich Steuerrückstellungen zu bilden sind. Währenddessen ist die Bildung von latenten Steuern, welche auf die globale Mindeststeuer zurückzuführen sind, bis auf weiteres ausgesetzt. Erster Veranlagungszeitraum der Mindeststeuer ist das Geschäftsjahr 2024/2025. Die ENERTRAG-Gruppe erzielt ihre Umsätze im Inland und Ausland und versteuert Einkommen und Ertrag nach den jeweils geltenden Steuergesetzen. Die erzielten Umsatzerlöse belaufen sich auf unter 750 Mio. EUR in allen bisher abgelaufenen Geschäftsjahren. Demnach erwartet die ENERTRAG-Gruppe keine Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2024/2025. D. Sonstige Angaben
Die Uckerwerk Energietechnik GmbH, Dauerthal (Gemeinde Schenkenberg), ist alleinige Aktionärin der ENERTRAG SE. Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 01. August 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital innerhalb von fünf Jahres ab Eintragung des genehmigten Kapitals in das Handelsregister durch Ausgabe neuer Aktien (auch stimmrechtslose Vorzugsaktien) gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um bis zu EUR 2.900.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Zulässig ist auch die Ausgabe der Aktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals beträgt am Abschlussstichtag EUR 2.900.000. Die Satzung wurde durch Beschluss vom 01. August 2023 dahingehend geändert. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung oder Teilausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen zu marktunüblichen Bedingungen im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB getätigt. Vorstand und Aufsichtsrat Vorstandsvorsitzender der ENERTRAG SE ist Dr. rer. nat. Gunar Hering, Berlin. Weitere Vorstandsmitglieder sind Dipl.-Kfm. Matthias König (Bereich Technik), Prenzlau und Dipl.-Kfm. Simon Hagedorn (Bereich Finanzen), Berlin. Mit Wirkung ab 01. April 2024 wurde Dr. Tobias Bischof-Niemz (Bereich Technologie und Projekte International), Berlin zum weiteren Vorstandsmitglied berufen. Die Gesellschaft wird gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 1. April 2023 bis 31. März 2024 setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen: • Jörg Müller, Nechlin, Physiker, Aufsichtsratsvorsitzender • Dr. Burkhard Bastuck, Frankfurt am Main, selbstständiger Rechtsanwalt, 1. Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender • Dr. Stephan Werner Döhler, Zufikon (Schweiz), Geschäftsführer bei DOHLEN Business Partners Ltd (Schweiz), Dozent an der Universität St. Gallen und der FH Nordwestschweiz, 2. Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender • Dr. Martin Altrock, Berlin, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB sowie Lehrbeauftragter an der TU Berlin • Dr. Heike Pfitzner, Hamburg, Diplompädagogin, systemische Beraterin, Organisationsentwicklung, Exekutive Coach, Senior Trainerin STIC • Dr. Martin Handschuh, Stuttgart, Geschäftsführer bei eco2nomy GmbH und Making Markets GmbH • Matthias Platzeck, Diplomingenieur, Potsdam, MP a.D. Konzernverhältnisse Der Abschluss der ENERTRAG SE wird in den befreienden Konzernabschluss der Uckerwerk Energietechnik GmbH, Dauerthal (Gemeinde Schenkenberg), einbezogen. Die Uckerwerk Energietechnik GmbH stellt jeweils zum 31. März des Geschäftsjahres einen Konzernabschluss auf. Die Offenlegung erfolgt im Unternehmensregister. Bezüglich der Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB verweisen wir auf die Anlage zum Anhang. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 berechnete Honorar ist im Konzernanhang der Muttergesellschaft Uckerwerk Energietechnik GmbH angegeben. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn der ENERTRAG SE für das Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von EUR 281.665.340,24 (Vorjahr EUR 262.614.518,72) auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben zu Mitarbeiterzahlen Im Geschäftsjahr 2023/2024 waren durchschnittlich 681 Mitarbeiter beschäftigt. Diese lassen sich wie folgt aufteilen:
Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrates Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023/2024 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 562,0 (Vorjahr TEUR 321,8) gewährt. Dem Vorstand wurden für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023/2024 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 1.623,1 (Vorjahr TEUR 3.543,9) gewährt. Sonstige Bezüge, Leistungen oder Kredite im Sinne des § 285 Nr. 9 HGB wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse ENERTRAG SE hat Bürgschaften für Rückbaukosten von Energieanlagen diverser Beteiligungsgesellschaften in Höhe von TEUR 6.446,9 (davon TEUR 5.704,9 für verbundene Unternehmen) sowie weitere Bürgschaften in Höhe von TEUR 34.294,5 (davon TEUR 28.429,0 für verbundene Unternehmen) übernommen. Davon sind TEUR 13.899,9 als Bürgschaften in Anrechnung auf drei Betriebsmittellinien, einen Avalrahmenkredit sowie eine weitere Linie bei einem Kautionsversicherungsunternehmen herausgelegt. Darüber hinaus wurde eine gesamtschuldnerische Bürgschaft in Höhe von TEUR 15.000,0 für das Projekt Referenzkraftwerk Lausitz für Ansprüche aus Fördermittelzusagen übernommen. Weiterhin haftet die ENERTRAG SE im Rahmen von Patronatserklärungen in Höhe von TEUR 78.543,9 im Wesentlichen für Fördermittelanträge und -zusagen an verbundene Unternehmen. Zur Besicherung von Darlehen an verbundene Betreibergesellschaften sowie Finanztermingeschäfte verpfändet ENERTRAG SE Kommanditanteile in Höhe von TEUR 13.513,1 an die projektfinanzierenden Banken. ENERTRAG SE haftet gesamtschuldnerisch gemeinsam mit einer französischen Betreibergesellschaft für Erstattungen an eine externe Windfeldbetreibergesellschaft. Das maximale Haftungsrisiko wird mit TEUR 640,0 beziffert. Darüber hinaus haftet ENERTRAG SE gegenüber einer verbundenen Betreibergesellschaft für Ertragsausfallerstattungen. Das maximale Haftungsrisiko wird mit TEUR 300,0 eingeschätzt. Aufgrund der Marktkenntnis, der Erfahrungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb sowie der Risikoeinschätzung wird die Inanspruchnahme der aufgeführten Haftungsverhältnisse vom Vorstand als gering eingeschätzt. Die Beurteilung erfolgt auf Basis des permanenten Monitorings der Geschäftsentwicklung sowie anhand der Auswertung regelmäßiger Controlling- und Managementreports. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige, nicht aus der Bilanz ersichtliche, finanzielle Verpflichtungen ergeben sich wie folgt:
Den finanziellen Verpflichtungen aus Factoring, Leasing, Bestellobligo sowie Instandhaltung und Netznutzung stehen zu erwartende Einnahmen in entsprechender Höhe gegenüber. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 142.505,0 (davon TEUR 60.352,0 gegenüber verbundenen Unternehmen). Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetroffen, die einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ENERTRAG SE und somit eine Veränderung der Beurteilung der Lage des Unternehmens notwendig machen 867065805würden867065805DDDorit DierichSeite ist gegen U-Seite auszutauschen.
Dauerthal, den 09. September 2024 Der Vorstand gez. Dr. Gunar Hering gez. Simon Hagedorn gez. Dr. Tobias Bischof-Niemz gez. Matthias König Anlage 1 Anlagenspiegel zum 31.03.2024ENERTRAG SE, DauerthalHandelsrecht
Anlage 2 Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31.03.2024 nach § 285 HGB ENERTRAG SE
*) Diese Gesellschaften weisen ein negatives Eigenkapital auf, welches im Wesentlichen durch die gewünschte Inanspruchnahme steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten entstanden ist. Darüber hinaus bestehen noch eine Vielzahl weiterer Beteiligungen, überwiegend an Projektgesellschaften, die noch keinen oder unwesentlichen Geschäftsbetrieb haben. Im Handelsregister ist als Sitz der in Dauerthal ansässigen Unternehmen Schenkenberg angegeben. Währungsumrechnungskurse zu den Stichtagen: 31.03.2022 1 EUR = 0,84595 GBP 1 EUR = 4,6531 PLN 1 EUR = 16,1727 ZAR 1 EUR = 19,4443 NAD 31.03.2023 1 EUR = 4,68110 PLN 1 EUR = 0,88055 GBP 1 EUR = 42,16740 UYU 1 EUR = 14,3267 GHS 1 EUR = 25000 VND 1 EUR = 19,55225 NAD 1 EUR = 19,3275 ZAR 31.03.2024 1 EUR = 26793,5 VND 1 EUR = 4,29092 PLN 1 EUR = 0,85508 GBP 1 EUR = 20,3726 ZAR /NAD Bericht des AufsichtsratsAufsichtsratssitzung am 18. September 2024 Bericht des Aufsichtsrats der ENERTRAG SE an die Hauptversammlung für das am 31. März 2024 abgelaufene Geschäftsjahr Tätigkeit des Aufsichtsrats und seines Ausschusses im Geschäftsjahr 2023/24 Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Maßstab für diese Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgabe waren die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat insbesondere regelmäßig über die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Unternehmensstrategie, die Risikosituation, den Aufbau des Risiko-Managements, die Compliance und etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung sowie wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und wesentlicher Beteiligungsgesellschaften berichtet. Ferner hat er dem Aufsichtsrat laufend über seine eigenen Sitzungen berichtet, indem er dem Aufsichtsrat regelmäßig die Vorstandsprotokolle zur Kenntnis gegeben hat. Der Vorsitzende und der Erste Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats haben auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand gestanden und sich über wesentliche Entwicklungen informiert. Über wichtige Erkenntnisse wurde spätestens in den jeweils folgenden Aufsichtsratssitzungen berichtet. Der Aufsichtsrat hat die aktuelle Situation des Unternehmens regelmäßig in seinen Sitzungen auf Basis schriftlicher und mündlicher Berichterstattung des Vorstands überprüft. Die Geschäftsentwicklung wurde in jeder Sitzung des Aufsichtsrats erörtert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat zeitnah und vollständig nachgekommen. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen und Auskünfte erteilen. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. Ein vom Aufsichtsrat erstellter, in der Geschäftsordnung des Vorstands verankerter Katalog listet die Arten von Geschäften und Maßnahmen auf, die von grundlegender Bedeutung sind und zu deren Vornahme der Vorstand deshalb der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Die danach vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegenden Geschäfte und Maßnahmen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand erörtert und eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat hat den zur Beschlussfassung vorgelegten Geschäften und Maßnahmen jeweils zugestimmt. Am 21. September 2023 fand wie in den Vorjahren eine gemeinsame Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand zu strategischen Themen statt. Der vom Aufsichtsrat errichtete Personal- und Vergütungsausschuss (PVA) befasste sich mit der variablen Vorstandsvergütung für 2022/23 und unterbreitete dazu Beschlussvorschläge an den Aufsichtsrat. Ferner erarbeitete er gemeinsam mit dem Vorstand die für Fragen der Vorstandsvergütung für 2023/24 maßgeblichen Vorstandsziele und legte sie dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vor. Wie schon im Vorjahr, so war auch im Berichtsjahr ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit des Personal- und Vergütungsausschuss die Weiterentwicklung der Vorstands- und Leitungsstruktur. Im Berichtsjahr nahm der neu gegründete Ausschuss des Aufsichtsrats für Struktur- und Risikomanagement (SRA) seine Tätigkeit auf und erörterte mit dem Vorstand regelmäßig in seine Zuständigkeit fallenden Fragenbereiche, insbesondere die Weiterentwicklung des Risikomanagements. Der ebenfalls neu gegründete Ausschuss des Aufsichtsrats für Prüfung, Recht und Compliance (PRA) tagte regelmäßig und erörterte wesentliche Vertragsthemen sowie fortlaufende Fragen der Compliance. Ferner erörterte er mit den Abschlussprüfern die Vorbereitungen für die Abschlussarbeiten zum 31. März 2024. Organisation des Aufsichtsrats und seines Ausschusses / Sitzungen Im Berichtszeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 bestand der Aufsichtsrat unverändert aus sieben Mitgliedern. Es fanden insgesamt acht Sitzungen des Aufsichtsrates statt, davon vier Präsenzsitzungen am 6. Juli 2023, 22. September 2023, 14. Dezember 2023 und 21. März 2024 sowie vier Sitzungen per Videokonferenz am 15. Mai 2023, 27. November 2023, 12. Februar 2024 und 18. März 2024. Außerhalb von Sitzungen fasste der Aufsichtsrat unter dem 21. Juni 2023 und 20. Januar 2024 zwei Beschlüsse im Umlaufverfahren. Mit Ausnahme der Sitzung vom 21. März 2024, bei der ein Mitglied zu den Beschlussfassungen eine Stimmbotschaft einreichte, nahmen an den Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats stets sämtliche Mitglieder teil. Als Ergebnis der Effizienzprüfung der Aufsichtsratsarbeit tagte der Aufsichtsrat bei den Präsenzsitzungen jeweils auch ohne die Vorstandsmitglieder zu einer kurzen offenen Aussprache. Im Übrigen haben die Mitglieder des Vorstands an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Der Personal- und Vergütungsausschuss, der Ausschuss für Struktur- und Risikomanagement sowie der Ausschuss für Prüfung, Recht und Compliance bestanden jeweils aus drei Mitgliedern und hielten im Geschäftsjahr 2023/24 regelmäßige monatliche Sitzungen in Form von Videokonferenzen ab. Mitglieder des Vorstands oder andere Mitarbeiter der Führungsebene wurden punktuell zu einzelnen Themen hinzugezogen. Interessenkonflikte Es sind keine Interessenkonflikte zwischen aktiven Mitgliedern des Aufsichtsrates oder des Vorstandes mit der Gesellschaft bekannt geworden. Stellungnahme zur Prüfung des Abschlussprüfers und Feststellung des Jahresabschlusses 2023/24 Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Abschlussprüfer hat seinen Bericht über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfungen (Prüfungsbericht) dem Aufsichtsrat vorgelegt. Sämtliche Unterlagen wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 18. September 2023 mit dem Vorstand in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend behandelt. In der Sitzung hat der Vorstand auch detailliert über Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und erhob nach eigener Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte hatte der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zunächst befürwortet. Nachdem mitgeteilt wurde, dass die Überlegungen innerhalb der Aktionärin zur Verwendung des Bilanzgewinns noch nicht abgeschlossen sind, hat der Aufsichtsrat eine Beschlussfassung über den Punkt vertagt. Eigene Prüfung des Abhängigkeitsberichts und Stellungnahme zur Prüfung des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2023/24 (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Im Aufsichtsrat wurde ebenso der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers besprochen, der in seinem Vermerk zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, dass bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind und dass bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen und festgestellt, dass auch seinerseits keine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Schlusserklärung des Vorstands zu erheben sind. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeitern des Unternehmens ebenso wie dem Vorstand für ihren großen persönlichen Einsatz und die bewiesene Leistungsstärke im abgelaufenen Geschäftsjahr. Unser Dank gilt ferner unserer Aktionärin sowie den Kunden und Geschäftspartnern des Unternehmens für ihr Vertrauen.
Neuville, 18. September 2024 Für den Aufsichtsrat: gez. Jörg Müller, Vorsitzender des Aufsichtsrats sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ENERTRAG SE, Dauerthal (Gemeinde Schenkenberg) Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ENERTRAG SE, Dauerthal (Gemeinde Schenkenberg), - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ENERTRAG SE für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 9. September 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Stefanie Bartel, Wirtschaftsprüferin gez. ppa. Jörg Beckert, Wirtschaftsprüfer |
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