Lasertec Faber GmbH
Herzebrock-Clarholz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Anhang
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Lasertec Faber GmbH, Herzebrock-Clarholz, wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Größenmerkmale.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes
für die Aufstellung des Jahresabschlusses beachtet.
I. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
für große Kapitalgesellschaften unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Ansatz- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte insbesondere
unter Beachtung des Vorsichtsprinzips und unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
Anschaffungskosten enthalten auch Anschaffungsnebenkosten. Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden im Rahmen der steuerrechtlich zulässigen Abschreibungssätze
abgeschrieben. Sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
zu € 800,00 (GWG; § 6 Abs. 2 EStG) werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten
angesetzt und unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die
Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten,
die nach § 255 Absatz 2 Satz 2 HGB die aktivierungspflichtigen Einzel- und Gemeinkosten
sowie die fertigungsbedingten Abschreibungen auf das Anlagevermögen und die
nach § 255 Absatz 2 Satz 3 HGB aktivierungsfähigen Gemeinkosten umfassen.
Die Forderungenundsonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten abzüglich angemessener
Wertberichtigungen bilanziert.
Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf Grundlage von tatsächlichen Zahlungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Zeitpunkt der
Jahresabschlussaufstellung erkennbaren Risiken zum Jahresabschlussstichtag
sowie alle ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung. Die Bewertung erfolgte in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme
mit den Erfüllungsbeträgen der betreffenden Verpflichtung.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
B. Erläuterungen zur Bilanz
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Laufzeit von weniger
als einem Jahr.
II. Sonstige Rückstellungen
Zurückgestellt sind insbesondere Urlaubsansprüche, Überstunden, die Jahresabschlusskosten
und die Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.
III. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von t€ 318 (Vorjahr: t€ 409) eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
C. Ergänzende Angaben
I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne der vorgenannten Vorschrift bestehen zum Abschlussstichtag
nicht.
III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus der Anpachtung des Betriebsvermögens einschließlich von Grundbesitz bestehen jährliche
Pachtverpflichtungen in Höhe von t€ 84. Außerdem bestehen jährliche Verpflichtungen
in Höhe von t€ 38 aus verschiedenen Leasingverträgen.
IV. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte i. S. des § 285 Nr. 3 HGB liegen nicht vor.
V. Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 22 Arbeitnehmer.
VI. Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr Herr Thomas Faber
VII. Gesamtbezüge der Geschäftsführer
Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer unterbleibt unter Anwendung des §
286 Abs. 4 HGB.
VIII. Vorgänge von besonderer Bedeutung
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten
sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt
sind, liegen nicht vor.
Herzebrock-Clarholz, den 17.12.2025
gez. Thomas Faber
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2025 festgestellt.
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