Blueberry Software GmbH
Münchener Straße 35, 91154 Roth, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Andreas Knabel since 3/14/2007 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Blueberry Software GmbHNürnbergJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangBilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Steuergesetze aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft wendet die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gem. Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB erstmalig im Berichtsjahr an. Aus der Erstanwendung ergaben sich keine Auswirkungen. Die Werte Bilanzsumme und Umsatzerlöse überschreiten nicht die Schwellenwerte gem. § 267 HGB. Es handelt sich somit um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, welche den Jahresabschluss generell nach den §§ 264 ff HGB aufzustellen hat. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266 Abs. 1 und § 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Gliederungsgrundsätze Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der§§ 266 Abs. 2 und 275 HGB. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. Bilanzierungsmethode Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung der Unternehmung und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungs-abgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: • Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. • Grundlage der planmäßigen Abschreibung waren die Nutzungsdauern gemäß den neuen amtlichen AfA-Tabellen ab 1. Januar 2001. • Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. • Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. • Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern, Steuerrückforderungen die errechneten Erstattungsansprüche. Geschäftsführer für das gesamte Berichtsjahr waren die Herren Andreas Knabel, Nürnberg, und Markus Reichler. Sie waren von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit. |
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