HEKSA
AG
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 04.08.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.264,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.264,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
45.409,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.325,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.083,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.673,68 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.573,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-225.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
75.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
50.426,59 |
| B.
Rückstellungen |
2.648,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.452,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
28.452,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.673,68 |
Anhang
A.
Zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die HEKSA AG wurde mit Urkunde vom 04.08.2010 (Notar
Heinz Liebscher, Urkundenrolle Nr. 177/2010)
gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Import
und Export von Konsum-und Investitionsgütern.
Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des ersten und zweiten Abschnittes vom dritten Buch
des Handelsgesetzbuchs sowie unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen des AG-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens- und Ertragslage gemäß § 264
II S. 2 HGB sind nicht erforderlich.
B.
Zu den Grundsätzen der Bilanzierung und
Bewertung
1.
Bilanzierungsvorschriften:
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot iSd. § 246 II S.1
HGB sowie das Saldierungsgebot iSd. § 246 II S.2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
2.
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung
des Abschlusses - bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert worden sind.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen
Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich
auf die Geschäftsjahre, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Vermögensgegenstände im
Einzel-Anschaffungswert von über Euro 150,-- bis
Euro 1.000,-- wurden in einem
sog. Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG
dargestellt. Dieser Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr
der Bildung und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit
jeweils 1/5 aufgelöst. Ein Einzelerfassung und
Bewertung entfällt insoweit.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Erkennbaren
Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene
Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen iSd. § 249 HGB
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen iSd.
§ 249 I Satz 1 HGB kommt ein Ansatz für eine sog.
Rückstellung für Archivierungspflichten
nicht in Betracht, da der Gesellschaft im
absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten für die
weitere Erfüllung der Aufbewahrungspflicht
entstehen werden
Die Verbindlichkeiten werden gem. § 253 I HGB
zum
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Über die Verwendung des Bilanzgewinnes ist wie
folgt beschlossen worden:
|
|
Euro
|
Vortrag
04.08.2010
|
|
0,00
|
+
Jahresfehlbetrag 2010
|
|
50.426,59
|
= Bilanzverlust
31.12.2010
|
|
50.426,59
|
= Verlustvortrag 31.12.2010
- siehe Anlage zum Anhang -.
|
|
50.426,59
|
|
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor,
den Jahresfehlbetrag 2010 in voller Höhe auf neue
Rechung vorzutragen.
| • |
Ausschüttungssperre § 268 Abs. 8 HGB
wegen
selbstgeschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände: Fehlanzeige
|
Der
Anlagespiegel zum Anlagevermögen
gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist als Anlage dem
Anhang beigefügt
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
beträgt
- § 285 Nr. 1 HGB - :
der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
Euro
|
0,00
|
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte
gesichert sind
|
Euro
|
0,00
|
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den
Restlaufzeiten auf:
Stand am
31.12.2010
|
Davon mit einer Restlaufzeit von
bis 1
Jahr
1 - 5 Jahre mehr als 5 Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
28.452,27
|
28.452,27
|
0,00
|
0,00
|
Insgesamt:
|
28.452,27
|
28.452,27
|
0,00
|
0,00
|
D.
Sonstige Angaben
Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich im
Geschäftsjahr 2010 auf
EUR 6.000,00.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorstand
betragen
EUR 21.396,45.
Dem Vorstand gehören an: Herr Alber Rifat
Bayraktar, Kadikö/Istanbul - Türkei.
Anzahl der ausgegebenen Aktien zu je Euro 1,00 :
300.000
Stück.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Rechtsanwalt Nihat Celik, Hintere Bleiche 11, 55116
Mainz,
Belde Bayraktar, Fenerbahce Mah.Atlihan SK. 28D/2,
Kadikö/Istanbul - Türkei,
Gülyüz Gürkan, Fenerbahce Mah.Atlihan
SK. 28D/2, Kadikö/Istanbul - Türkei.
Frankfurt, den 17.11.2011
HEKSA AG
Der Vorstand
Alber Rifat Bayraktar
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2011 festgestellt.
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