DCO - Cologne GmbHLiquidated

50858 Köln, DEU

Master Data

Registry
Register court Köln HRB 55618
Registered
7/7/2005
Industry
Wholesale of textilesWholesale of leather goods, luggage, gifts and giveawaysWholesale of paint and varnish
Purpose
der Handel mit Haushaltswaren, Dekoartikeln und Anschauungsmaterial, Geschenkartikeln und Textilien aller Art sowie die Auftragsbeschaffungs- und Vertriebsvermittlung.

History

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Management

NameRole
Piotr Dzieniewicz
since 7/7/2005
Managing Director

Financial Report

DCO-Cologne GmbH

Köln

Jahresabschluss zum 31.05.2008

Bilanz

Aktiva

31.5.2008
EUR
31.5.2007
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 108.294,99 13.447,43
I. Vorräte 31.556,21 2.011,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.764,18 5.482,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.974,60 5.953,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 108.295,99 13.448,43

Passiva

31.5.2008
EUR
31.5.2007
EUR
A. Eigenkapital 6.361,62 11.345,13
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Verlustvortrag 14.154,87 1.623,55
III. Jahresfehlbetrag 4.983,51 12.531,32
B. Rückstellungen 1.600,00 1.600,00
C. Verbindlichkeiten 100.334,37 503,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 108.295,99 13.448,43

Anhang für das Geschäftsjahr 2008

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterung bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der DCO-Cologne GmbH zum 31. Mai 2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rückstellungen

Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit den danach erforderlichen Beträgen angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 100.334,37 100.334,37 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Piotr Dzieniewicz.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Köln, den 14. Mai 2009

...........................................

Piotr Dzieniewicz

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