closeup
GmbH
Bergisch
Gladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.162,00 |
818,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
84.527,75 |
53.687,37 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
426,28 |
364,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.750,00 |
516,42 |
| Aktiva |
96.439,75 |
55.021,79 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.671,40 |
28.899,26 |
| B.
Rückstellungen |
31.848,52 |
11.396,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.779,68 |
14.524,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
28.779,68 |
14.524,59 |
| D.
Passive latente Steuern |
140,15 |
201,13 |
| Passiva |
96.439,75 |
55.021,79 |
10. Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der CloseUp GmbH wurde auf
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kleinstgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinst-Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Firmenname laut Registergericht: closeup GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Bergisch
Gladbach
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Köln
Register-Nr.: HRB 89253
Von allen größenklassenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 HGB für
kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften wird Gebrauch
gemacht. Die Erleichterungen des § 286 Abs. 4 HGB
wurde ebenfalls angewandt.
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung des
§ 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang getätigt werden
können, werden teilweise in der Bilanz und teilweise
im Anhang aufgeführt.
Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung nach
§ 285 Nr. 31 HGB sind nicht vorhanden.
Wechselverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Laut Angabe der Geschäftsführer sind
nicht ersichtliche Haftungs- oder ähnliche
Verhältnisse gemäß § 251 HGB nicht
vorhanden.
Gemäß § 286 Abs. 4 i.V.m. § 285
Nr. 9a HGB unterbleiben die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführer.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
unter Berücksichtigung der
Unternehmensfortführung angewandt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Die Gliederung und Bewertung der Bilanz- und
GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Es ist keine Abweichung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden mit Einfluss auf Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vorhanden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2
HGB).
Finanzinstrumente gemäß § 340 e Abs.
3 HGB sind nicht vorhanden.
Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB
sind nicht vorhanden.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Posten der Bilanz wurden im Einzelnen wie folgt
bewertet:
Aktiva
1. Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
In Übereinstimmung mit dem Steuerrecht wurden
die handelsrechtlich anwendbaren Vorschriften zu den
geringwertigen Wirtschaftsgütern und zum Sammelposten
gebildet.
Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB
sind nicht vorhanden.
2. Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanz-
stichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Hierunter waren auch die unfertigen Leistungen auszuweisen.
Die Ermittlung wurde von der Geschäftsführung
selber veranlasst bzw. ermittelt. Eine Beteiligung des
Steuerbüros war nicht gegeben.
Die Forderungen aus Lieferung und Leistungsind mit
ihrem Nennbetrag angesetzt. Eingetretene Kürzungen der
Rechnungsbeträge durch den Kunden wurden zu Lasten der
Erlöse ausgebucht.
Eine erkennbare Vorsorge für einzelne
Kundenforderungen war zum Bilanzstichtag nicht erkenntlich.
Es mussten daher keine Einzelwertberichtigungen
durchgeführt werden.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht
durchgeführt, da bei Bilanzerstellung alle zum
Bilanzstichtag offene Kundenforderungen beglichen waren.
Die sonstigen Vermögensgegenstände, der
Kassenbestand und die Guthaben bei den Kreditinstituten
wurden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 426,28 (Vorjahr:
EUR 364,00).
Sonstige Vermögensgegenstände
In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind
größere Beträge enthalten, die erst nach
dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es
sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu
Einnahmen führen, aber zum Zweck der periodengerechten
Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Einnahmen
erfasst wurden.
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, welche Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
4. Aktive Latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den
temporären Differenzen zwischen den Bilanzposten
aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher
Betrachtungsweise nach § 274 HGB.
Passiva
5. Kapital
Das gezeichnete Kapital der CloseUp GmbH beträgt
am Bilanzstichtag 25.000,00 € (Vorjahr:25.000,00
€)
6. Rückstellungen
Steuerrückstellungen sind keine vorhanden.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Diese wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
8. Erhaltene Anzahlungen
Es sind keine erhaltenen Anzahlungen vorhanden.
9. Passive latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den
temporären Differenzen zwischen den Bilanzposten
aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher
Betrachtungsweise nach § 274 HGB.
10. Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug
im Geschäftsjahr: 2,00 (Vorjahr: 2,00)
Geschäftsführer: 2,00
11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen
TEUR 7,2 und resultieren aus Miet- und
Leasingverträgen.
12. Aktuelles
Seit Januar 2020 hat sich in Deutschland
überregional das sogenannte Coronavirus ausgebreitet.
Infolgedessen kommt es zum Schutze der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erheblichen
Einschränkungen, die auch Auswirkungen auf den
Betriebsablauf haben und hatten. Auch die Auswirkungen auf
die Kunden und den wirtschaftlichen Gesamtablauf sind noch
nicht abschätzbar. Die Ausbreitung des Coronavirus
kann zu zahlungswirksamen Verlusten führen, deren
Ausmaß auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage im Jahr 2021 und Folgejahre zurzeit noch nicht
hinreichend eingeschätzt werden kann. Zur Zeit sind
diese aber sehr begrenzt.
Bergisch Gladbach, den 28. Juni 2022
.........................................................................
Geschäftsführer - Bodo Bergmann
.........................................................................
Geschäftsführer - Tobias Nievelstein
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2022 festgestellt.
|