Bio-Brennstoff Elsterwerda GmbH
Same addressWholesale of wood in the rough and sawn timber
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Martin Kagels since 4/3/2024 | Procura |
Nico Eike Blume since 3/29/2021 | Managing Director |
Thomas Becker since 7/16/2015 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
vigoris Handels GmbHPotsdamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der vigoris Handels GmbH, Potsdam1. Geschäftsmodell und Rahmenbedingungen 1.1 Konzernstruktur und rechtliche Grundlagen Die vigoris Handels GmbH, Potsdam (vigoris), ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Danpower GmbH, Potsdam. Die Gesellschaft bündelt die Einkaufsaktivitäten der Danpower-Gruppe im Bereich Gas und Strom. Der Geschäftsgegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Energie bzw. Energieträgern, insbesondere mit Erdgas und Biomethan. Seit 2019 besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft. Mit Wirkung zum 29.08.2023 veräußerte die vigoris Handels GmbH ihre Anteile an der vigoris Kaubandus OÜ, Tallinn (Estland) an die Danpower Eesti AS, Võru, Estland. Letztere verschmolz die Gesellschaft daraufhin auf sich selbst. Die vigoris Kaubandus OÜ hatte zum Zeitpunkt der Veräußerung kein eigenes Geschäft mehr. Die vigoris ist als Enkelunternehmen der enercity AG, Hannover, ein vertikal integriertes Energiehandelsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG. Hieraus ergeben sich besondere Berichterstattungsverpflichtungen nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG. Die vigoris führt als Handelsgesellschaft ausschließlich andere Tätigkeiten im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors aus. 1.2 Entwicklung des Energiemarktes Nachdem es im Geschäftsjahr 2022 insbesondere bei den Börsenpreisen für Strom und Erdgas und in der Folge auch bei anderen Energieträgern wie Heizöl und Holzbrennstoffe bisher nicht gekannte Preissteigerungen gegeben hat, ist in 2023 eine Normalisierung auf hohem Niveau zu beobachten. Die Entwicklungen der aktuellen Energiepreise sowie die Forwards für den Zeitraum bis 2027 lassen kein Absinken der Preise auf Vorkrisenniveau erwarten. Die Kosten der Energieerzeugung aus fossilem Erdgas werden unabhängig von der CO 2 -Bepreisung nachhaltig hoch bleiben. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundenen Reduzierungen von Energielieferungen aus Russland in die EU sowie die erfolgten Abschaltungen von Kernkraft- und Kohlekraftwerken haben zu einer massiven Verringerung von verfügbarer Kraftwerkskapazität in der Grundlast geführt. Durch die gleichzeitige Verteuerung der Gasbezugskosten konnten die deshalb eingelasteten Gaskraftwerke nur zu weit höheren Kosten betrieben werden. Die Bundesregierung unternimmt große Anstrengungen, die ausgefallenen Lieferungen aus Russland durch Flüssiggasimporte zu ersetzen. Da dies aufgrund des damit verbundenen Aufwandes nur zu höheren Preisen als in der Vergangenheit erfolgen kann, ist auch deswegen mit einem im Vergleich zu den Preisen des Jahres 2021 dauerhaft höheren Preisniveau zu rechnen. Erneuerbare Energien Die Herausforderungen des Klimawandels bleiben eine der Aufgaben unserer Zeit, denen sich die Danpower-Gruppe verpflichtet sieht. Im Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Parteien vom 07. Dezember 2021 ist der Umbau der deutschen Wirtschaft auf erneuerbare Energie festgeschrieben. Dies steht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen, welche Deutschland und die EU im Zusammenhang mit der angestrebten Einhaltung des 1,5 Grad-Zieles der Klimakonferenzen in Paris und Glasgow eingegangen sind. Dementsprechend ist der Ausbau der erneuerbaren Energien unumgänglich. Das Ziel ist es, im Jahr 2030 einen Anteil von 80% erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen.[1] Die Danpower-Gruppe stellt sich als Spezialist für erneuerbare Energien und einer der größten Biomasseanlagenbetreiber in Deutschland in besonderem Maße dieser Verantwortung. Die Geschäftsführung rechnet damit, dass sich die politischen Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft weiter verbessern werden. Um das Ziel zu erreichen, die deutsche Wirtschaft bis 2045 CO 2 -frei zu gestalten, ist aus Sicht unseres Unternehmens die Vergütung für zumindest einen Teil unserer Anlagen über die derzeitige Laufzeit hinaus nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) weiterhin erforderlich. Die oben beschriebene Normalisierung der Energiemärkte hat dazu geführt, dass die EEG-Vergütungen der meisten Anlagen wieder über dem Börsenpreis liegen. Inwieweit die Entwicklung am Strommarkt eine subventionsfreie Erzeugung auch in der Zukunft ermöglichen wird, bleibt abzuwarten. Der wirtschaftliche Betrieb unserer EEG-Anlagen sollte unter gleichbleibenden energiepolitischen Rahmenbedingungen auf Dauer darstellbar sein. Nach den vorläufigen Zahlen des Bundesumweltamtes für das Jahr 2023 wurden 267 TWh (Vorjahr 251,8 TWh) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (49,7 TWh davon aus Biomasse), dies entspricht einem Anteil von 52 % am Bruttostromverbrauch. Damit ist der Anteil um 5 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen und liegt erstmals für ein Gesamtjahr über der Marke von 50 %.[2] Im Jahr 2023 blieb der Anteil "grüner Wärme" etwa auf Vorjahresniveau von rund 212 TWh, wobei Biomasse mit ungefähr 82 % den Großteil ausmacht. Holz bleibt mit einem Anteil von rund 66 % der wichtigste Energieträger in diesem Bereich. CO 2 -Bepreisung Mit Einführung der nationalen CO 2 -Bepreisung (BEHG) für fossile Brenn- und Kraftstoffe wurden Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, verpflichtet, CO 2 -Emissionsrechte zu bis zum Jahr 2025 festgelegten Preisen zu erwerben. Bund und Länder einigten auf einen anfänglichen CO 2 -Preis von zunächst 25 Euro pro Tonne für 2021. Danach soll der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025 ansteigen. Zur Entlastung der Verbraucher und Wirtschaftsunternehmen hat die Bundesregierung die im Jahr 2023 vorgesehene Steigerung ausgesetzt. Im Zuge der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Schuldenbremse eingeleiteten Maßnahmen ist dieses jedoch wieder zurückgenommen worden. Für 2024 soll daher der ursprüngliche Pfad wieder aufgenommen und der Preis somit auf 45 €/t von derzeit 30 €/t erhöht werden. Erdgasmarkt Nach den in 2022 in der erreichten Höhe bisher unbekannten Preisen hat sich der Markt in 2023 beruhigt. Das Preisniveau des THE day ahead Preises hat sich von Anfang des Jahres von ca. 55 €/MWh unter Schwankungen auf ca. 35 €/MWh reduziert. Dieses Preisniveau bildet sich auch in den Forwards für die nächsten Jahre ab. Auf mittlere Sicht geht die Geschäftsführung von Erdgaspreisen - bei einer hohen Schwankungsbreite - in einem Korridor von 30 €/MWh bis 50 €/MWh aus. Die Substitution von fossilen Rohstoffen durch erneuerbare Energieträger ist insbesondere im Wärmebereich ein langfristiger Prozess, der bis auf weiteres noch den Einsatz von Erdgas erforderlich machen wird. Eine Steigerung der Wärmebereitstellung aus Wärmepumpen könnte hier eine Entlastung auf der Erdgasbedarfsseite bringen. Biomethanmarkt Der Biomethanmarkt war auch in 2023 wegen der hohen Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen durch eine Angebotsknappheit geprägt. In den Vorjahren war teilweise ein Überangebot am Markt zu verzeichnen, welches den Preis in Regionen drückte, die den Betrieb von Anlagen zur reinen Biogasproduktion unrentabel machten. Die erhöhte Nachfrage und die gesetzlich vorgeschriebene Erfüllung von CO 2 -Minderungsquoten im Kraftstoffmarkt führten zur Umkehrung der Marktsituation. Die Preise für Biomethan stiegen von 5-6 Cent/kWh auf 10-11 Cent/kWh (aktuelles Preisniveau 8-9 Cent/kWh) und für Gas, welches aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zur Anrechenbarkeit im Kraftstoffmarkt geeignet ist, noch darüber. Die Unternehmensgruppe ist durch langfristige Bezugsverträge abgesichert und verfügt über ausreichend eigene Biomethanproduktionskapazitäten. Für die Danpower-Gruppe ergaben sich aus dieser Marktsituation erhebliche Geschäftschancen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Entwicklung der vigoris Geschäftsverlauf der vigoris in 2023 Die Geschäftsführung der vigoris sieht den Leistungsindikator EBIT als die entscheidende Kenngröße für die Geschäftsentwicklung. Der normale Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres war durch die oben beschriebenen Turbulenzen an den Energiemärkten stark beeinflusst. Das Ergebnis 2023 ist durch diesen Einfluss überplanmäßig. Insbesondere die in Bezug- und Absatzverträgen temporär unterschiedlich wirkenden Preisindizien haben im Geschäftsjahr zu außerordentlichen Erträgen geführt. Die vigoris hat in 2017 für die Danpower-Gruppe an geeigneten Standorten der Gruppe mit der Installation von Elektrotankstellen begonnen, dies auch unter den Aspekten der Kundenbindung für die Danpower-Gruppe. In 2023 wurde diese Idee fortgeführt und weitere Ladesäulen errichtet. Die Verwerfungen am Biomethanmarkt haben im aktuellen Geschäftsjahr zur Insolvenz eines bedeutenden Akteurs, der bmp greengas GmbH, geführt. Dieses Enkelunternehmen der EnBW AG hat ein Insolvenzplanverfahren beantragt und in diesem Zuge den langfristigen Biomethanliefervertrag mit der vigoris aufgekündigt. Im Dezember 2023 wurden sowohl der Insolvenzplan der bmp greengas GmbH als auch der Restrukturierungsplan der Muttergesellschaft Erdgas Südwest GmbH angenommen. Diese Pläne beinhalten unter anderem auch eine Vereinbarung über Entschädigungen für die Gläubiger. 2.2. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.2.1. Ertragslage Die vigoris hat sich im Geschäftsjahr überplanmäßig entwickelt. Die vigoris erwirtschaftete im Geschäftsjahr:
Beteiligungen vigoris Kaubandus OÜ, Tallinn (Estland) Mit Wirkung zum 29.08.2023 veräußerte die vigoris Handels GmbH 100 % ihrer Anteile an der vigoris Kaubandus OÜ, Tallinn (Estland). Zum Bilanzstichtag hat vigoris keine weiteren Beteiligungen mehr. 2.2.2. Finanz- und Vermögenslage Die vigoris hat im Geschäftsjahr einen operativen Cashflow von 16.174 T€ erzielt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf 301 T€. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt 16.532 T€. Das Eigenkapital der vigoris belief sich zum Bilanzstichtag auf 1.869 T€ und blieb aufgrund des geltenden Ergebnisabführungsvertrags im Vorjahresvergleich unverändert. Die Finanzierung der vigoris war im abgelaufenen Geschäftsjahr stabil. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gesichert. Die Forderungen aus dem Cash-Pooling mit der Gesellschafterin Danpower GmbH, Potsdam, in Höhe von 18.740 T€ (Vorjahr: 10.294 T€) stellen nach wie vor den größten Posten auf der Aktivseite dar. Die vigoris hat im Berichtszeitraum Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 36 T€ (Vorjahr: 9 T€) getätigt. Die Finanzierung des laufenden Geschäftes konnte ohne Inanspruchnahme von Bankkrediten gewährleistet werden. 2.3. Forschung und Entwicklung Die vigoris betreibt auf den Gebieten der Energieversorgung keine eigenen Forschungen. Im Bedarfsfall wird auf das ingenieurtechnische Know-how der Muttergesellschaft zurückgegriffen. 3. Chancen-, Risiken- und Prognosebericht 3.1. Chancenbericht Die Nachfrage nach fortschrittlichen und effizienten sowie dezentralen und individuellen Energieversorgungslösungen wird durch die dringend nötige Energiewende zukünftig noch verstärkt werden. Zur rechtzeitigen Erkennung und Steuerung von Chancen und Risiken entwickelt die Unternehmensgruppe ihr Management- und Kontrollsystem ständig weiter. Die Geschäftsführung trägt diesem Umstand durch ein unternehmensübergreifendes Controllingsystem Rechnung, welches permanent weiterentwickelt wird. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens sind stabil. Die vigoris erzielt bei langfristig steigenden Energiepreisen im Beschaffungsmarkt geringfügig höhere Erträge bei ihren langfristigen Absatzverträgen. Wir gehen davon aus, dass das gegenwärtig hohe Niveau der Preise mittelfristig erhalten bleibt. Aufgrund der wirtschaftlichen Einbindung der Gesellschaft in den Danpower-Konzern sind wesentliche Chancen und Risiken nur im Konzernverbund zu beurteilen. 3.2. Risikobericht Wesentliche gesellschaftsspezifische wirtschaftliche Risiken sind vor dem Hintergrund der bestehenden Verträge nicht zu erkennen. Dies trifft auch auf das Geschäftsfeld Biomethanhandel zu. Soweit es in Zukunft zu einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien kommen sollte, mit der Folge einer geringeren Attraktivität des Einsatzes von Biomethan, ist davon auszugehen, dass das Bestandsgeschäft hiervon nicht berührt wird. Aus heutiger Sicht geht die Geschäftsführung davon aus, dass nach der Normalisierung der Bezugs- und Absatzpreise, sich die Margen wieder auf das Vorkrisenniveau einstellen werden. Bei den nachfolgend aufgeführten Risiken wird von einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Zahlungsausfallrisiko Bei den von der vigoris belieferten Endkunden handelt es sich nahezu ausschließlich um Konzernunternehmen der Danpower-Gruppe und die enercity AG, Hannover, so dass mit keinem Zahlungsausfall zu rechnen ist. Für das kommende Wirtschaftsjahr ist keine Verschlechterung der Bonität der Kunden zu erwarten. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten Zum Bilanzstichtag gab es keine nennenswerten Rechtsstreitigkeiten, so dass die Geschäftsführung hier entsprechend auch keine Risiken sieht. Es bestehen derzeit keine wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken mit Bestandsgefährdungspotential. 3.3. Prognosebericht Es ist davon auszugehen, dass das im Wirtschaftsplan anvisierte, EBIT von 2.532 T€ erreicht wird. Wie im Geschäftsverlauf beschrieben, profitierte die vigoris im Jahr 2023 von den Turbulenzen am Energiemarkt. Im Jahr 2024 wird von einem "normalen" Verlauf ausgegangen. Auch für die kommenden Jahre werden positive Jahresergebnisse erwartet. [1] Vgl. Koalitionsvertrag 2022-2025 zwischen der SPD, Die Grünen und der FPD [2] Vgl. BDEW: Pressemitteilung vom 18.12.2023. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der vigoris Handels GmbH, PotsdamI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die vigoris Handels GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB mit Sitz in Potsdam. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichtes Potsdam unter der Nummer HRB 23691 P gemeldet. Es besteht seit 2019 ein Gewinnabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft. Der Jahresabschluss der vigoris wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit auftreten. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 20 Jahren linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Zugänge werden unter Berücksichtigung ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und 20 Jahren grundsätzlich linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag bilanziert. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Anlagegüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Anlagegütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800 € nicht übersteigen. Anlagegüter mit einem Wert unter 250 € werden als Materialaufwand erfasst. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Bei dauerhaften Wertminderungen werden die Finanzanlagen wertberichtigt, um sie mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag anzusetzen, solche liegen zum Abschlusszeitpunkt allerdings nicht vor. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Sie werden wertberichtigt, wenn ihr Ausgleich am Abschlussstichtag ungewiss oder gefährdet ist. Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stellen vor dem Abschlussstichtag gebuchte Ausgaben dar, die ein späteres Geschäftsjahr betreffen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie dienen der Deckung von Verbindlichkeiten, die ihrer Eigenart nach genau bestimmt und am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. Sie werden mit ihrem Erfüllungsbetrag in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Rückstellungen für Jubiläen und Sterbegeldverpflichtungen wurden versicherungsmathematische Gutachten erstellt, welche die Grundsätze des § 253 Abs. 2 HGB hinsichtlich Abzinsung und Laufzeit berücksichtigen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. In den Vorräten sind ausschließlich Emissionszertifikate in Höhe von 1.982 T€ enthalten. Dies ist auf die im Jahr 2021 eingeführte nationale CO 2 -Bepreisung (BEHG) zurückzuführen. Aufgrund der Tatsache, dass vigoris keine eigenen Gasspeicher besitzt und das Biomethan an den Biomethanbilanzkreis der enercity AG verkauft wird, wurde zum Bilanzstichtag eine Umgliederung des Biomethanbestands in Höhe von 5.508 T€ (i. Vj. 1.891 T€) von den Vorräten in die sonstigen Vermögensgegenstände durchgeführt. Diese Änderung trägt dazu bei, die Geschäftspraxis klar und sachgerecht widerzuspiegeln, indem der Biomethanbestand nun den sonstigen Vermögensgegenständen zugeordnet ist. Das Vorjahr wurde dahingehend nicht angepasst. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergeben sich aus:
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die Gesellschafterin von 20.771 T€ (Vorjahr 11.265 T€) enthalten. Die Forderungen aus Cashpool bestehen ausschließlich gegen die Gesellschafterin. Weitere Posten ergeben sich aus:
In den Forderungen gegen Behörden sind ausschließlich Forderungen gegen das Hauptzollamt aus Energiesteuer für das Jahr 2023 enthalten. Die Forderungen aus Biomethanansprüchen betreffen den Saldo zwischen dem Biomethanbezug und Biomethanlieferungen. Laut § 35 Abs. 6 Gasnetzzugangsverordnung können positive Endsalden eines vorhergehenden auf den nachfolgenden Bilanzierungszeitraum übertragen werden. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen für Personalverpflichtungen enthalten die Rückstellungen für zugesagte zukünftige Sonderzahlungen. Die Zusammensetzung der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren zu 24.913 T€ (Vorjahr: 8.039 T€) aus Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung und zu 1.444 T€ (Vorjahr: 1.911 T€) aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind überwiegend Verbindlichkeiten gegen das Hauptzollamt aus Energiesteuer für das Jahr 2023 enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen stellen sich wie folgt dar:
Die erheblichen Umsatzsteigerungen im Vergleich zum Vorjahr sind vorwiegend auf das gestiegene Preisniveau im Bereich Erdgas zurückzuführen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge in Höhe von 550 T€ aus dem Verkauf von Anteilen an dem ehemaligen Tochterunternehmen der vigoris, der vigoris Kaubandus OÜ, enthalten. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten im Wesentlichen:
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind enthalten:
Wesentliche periodenfremde Erträge sowie Aufwendungen sind nicht angefallen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Dritte) enthalten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen aus Jubiläumsverpflichtungen und Sterbegeld in Höhe von 571 € (Vorjahr 32 €). V. Sonstige Angaben Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen Die vigoris hat im Geschäftsjahr folgende Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt: Vereinbarung über die konzerninterne Finanzierung mit der Danpower GmbH, Potsdam, (Cashpool-Forderung 18.740 T€). Dienstleistungsvertrag mit der Danpower GmbH, Potsdam. Hieraus entstehen der Gesellschaft jährliche Aufwendungen in Höhe von 720 T€. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen Die vigoris steht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit auch mit nahestehenden Unternehmen im Liefer- und Leistungsaustausch. Die getätigten Transaktionen haben sich wie folgt ausgewirkt:
Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Die vigoris haftet für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Muttergesellschaft (Nominalbetrag 55.200 T€) gesamtschuldnerisch (Mitbürgschaft). Zum Bilanzstichtag sind hiervon von der Muttergesellschaft 37.056 T€ in Anspruch genommen. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit und der geplanten Entwicklung der Danpower-Gruppe ist nicht mit einer Inanspruchnahme der vigoris zu rechnen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt: Aus Miet- und Leasingaufwendungen in Höhe von 13 T€ sowie aus einem Dienstleistungsvertrag mit der Gesellschafterin Danpower GmbH, Potsdam, ergeben sich jährliche Verpflichtungen von 720 T€, dieser ist jährlich kündbar. In den Bereichen Erdgas und Biomethan stehen den Verpflichtungen aus Abnahmeverträgen entsprechende Ansprüche aus Lieferverträgen gegenüber. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt wurden folgende Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt:
Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Herr Thomas Becker, Berlin, kaufmännischer Leiter Danpower GmbH Herr Nico Blume, Potsdam, Leiter Commodities der Danpower-Gruppe Die Geschäftsführung erhält von der Gesellschaft keine Bezüge. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Alleingesellschafterin ist die Danpower GmbH, Potsdam. Die vigoris wird über den freiwillig erstellten Konzernabschluss der Danpower GmbH, Potsdam, in den übergeordneten Konzernabschluss der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH, Hannover, (Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen) einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.bundesanzeiger.de zugänglich. Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt 18 T€ und betrifft Abschlussprüfungsleistungen. Gewinnverwendung Der Jahresüberschuss wird aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags in voller Höhe an die Muttergesellschaft abgeführt. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf oder die Lage der Gesellschaft haben. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
sonstige Berichtsbestandteile
Potsdam, 10. Februar 2024 vigoris Handels GmbH, Potsdam Geschäftsführung gez. Thomas Becker gez. Nico Blume Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die vigoris Handels GmbH, Potsdam Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der vigoris Handels GmbH, Potsdam, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der vigoris Handels GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Geschäftsführung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Dresden, den 12. März 2024 KPMG
AG
Rößler, Wirtschaftsprüfer Adler, Wirtschaftsprüfer |
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