Aporec GmbHLiquidated

99955 Bad Tennstedt, DEU

Master Data

Registry
Register court Jena HRB 507280
Previous
EFA Logistics GmbH
Registered
11/7/2011
Industry
Intermediation service activities for freight transportActivities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesManufacture of plastic packing goods
Purpose
der Handel und der Transport verschiedener Güter, Transportvermittlung und die Vermietung von Fahrzeugen sowie die Sortierung, Bearbeitung und Aufbereitung von Kunststoffen und aller damit im Zusammenhang stehender Serviceleistungen.

History

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Management

NameRole
Thomas Moritz
since 9/10/2018
Managing Director

Financial Report

Aporec GmbH

Bad Tennstedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 193.039,00 237.792,00
I. Sachanlagen 193.039,00 237.792,00
B. Umlaufvermögen 195.460,37 245.430,00
I. Vorräte 102.330,65 116.111,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 92.653,85 129.089,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 475,87 229,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.381,98 2.413,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 390.881,35 485.635,99

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 86.283,00 59.111,47
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Gewinnvortrag 33.611,47 -37.838,82
III. Jahresüberschuss 27.171,53 71.450,29
B. Rückstellungen 17.250,70 33.706,24
C. Verbindlichkeiten 287.347,65 392.818,28
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 122.690,22 184.102,01
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 164.657,43 208.716,27
Bilanzsumme, Summe Passiva 390.881,35 485.635,99

Anhang



I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewer­tungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Aufgrund der Erstanwendung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes sind die Umsatzerlöse nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch ge­nommen.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
 

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegen­über dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar .
 

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren­zungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes be­stimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsab­grenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgeglie­dert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Be­schaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht ent­geltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
 

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorherseh­baren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäfts­jahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des je­weiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anla­genspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Ab­schlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung er­folgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertbe­richtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Liefe­rungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung er­mittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und un­gewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tages­werte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

 

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
 

III. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.
Die Gesellschaft hatte im Berichtsjahr durchschnittlich 11 Arbeitnehmer beschäftigt.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Bad Tennstedt, 08.12.2018

gez. D. Blankenburg


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2018 festgestellt.

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