HWS
GmbH
Heinsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.911,00 |
64.081,00 |
| I.
Sachanlagen |
55.911,00 |
64.081,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
771.039,02 |
543.171,38 |
| I.
Vorräte |
265.291,08 |
133.192,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
317.813,53 |
180.713,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
187.934,41 |
229.266,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.545,79 |
2.629,02 |
| Aktiva |
831.495,81 |
609.881,40 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
497.929,26 |
387.894,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
332.894,65 |
269.274,64 |
| III.
Jahresüberschuss |
140.034,61 |
93.620,01 |
| B.
Rückstellungen |
38.354,56 |
25.057,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
295.211,99 |
196.929,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
281.704,04 |
172.833,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.507,95 |
24.095,65 |
| Passiva |
831.495,81 |
609.881,40 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Die HWS GmbH ist eine Kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Sie hat Ihren Sitz in
Heinsberg und Wassenberg und ist eingetragen beim
Amtsgericht Aachen (HRB 17975).
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den handelsgesetzlichen Vorschriften unter Beachtung
des Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetzes (BilRUG) und den
ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet in
Ausübung des Wahlrechtes nach § 275 Abs. 1 HGB
das Gesamtkostenverfahren Anwendung.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die im Rahmen der Vorschriften des BilRUG
angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich - sofern Wesentlichkeitsgründe nicht
dagegen sprachen - an den ertragssteuerlichen Vorschriften.
Insgesamt ergibt der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei
wurde das Realisations- und Imparitätsprinzip sowie
das Anschaffungskostenprinzip beachtet, sofern die
Restlaufzeit der umzurechnenden Bilanzpositionen am
Abschlussstichtag mehr als ein Jahr betrug.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen bewertet.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt.
Die Anschaffungskosten für
Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen
250,00 € und 800,00 € wurden gem. § 6 Abs. 2
EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten
werden die Einzelkosten und die Gemeinkosten des Materials
und des Fertigungsbereichs einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit sie Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen darstellen, wurden mit dem
Nennbetrag bewertet.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beläuft sich auf 0,00 €.
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr betragen 13.507,95 €.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Als Kleine Kapitalgesellschaft ist die HWS GmbH von
der Anwendung und von den Angabepflichten bezüglich
der latenten Steuern i.S.v. § 274 HGB befreit.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden unter Berücksichtigung von
Wesentlichkeitserwägungen mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten
in fremder Währung wurden zum Devisenkassakurs zum
Bilanzstichtag umgerechnet.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Auf die Erstellung eines Anlagengitters i.S.v. §
268 Abs. 2 HGB wurde verzichtet
(§ 274a Nr. 1 HGB). Nähere Einzelheiten
ergeben sich aus der als Anlage beigefügten
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023.
SONSTIGE ANGABEN
Während des Zeitraums vom 01.01.2023 bis
31.12.2023 waren durchschnittlich nicht mehr als 10
Arbeitnehmer beschäftigt.
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer - von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit - im Geschäftsjahr 2023 war:
Werner Schmidt
52525 Heinsberg, den 30. Oktober 2024
Werner Schmidt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024
festgestellt.
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