CENTROTEC Industries GmbH
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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
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Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jürgen Niedernhuber since 10/5/2021 | Board Member |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
AQUAMONDI AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024Registergericht: München
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 30.4.2024 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| A. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1.404,41 | 2.467,08 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 1.134.275,89 | 1.096.048,57 | |
| 1.135.680,30 | 1.098.515,65 | ||
| B. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 2.000,00 | 2.000,00 | |
| 1.137.680,30 | 1.100.515,65 | ||
PASSIVSEITE
| 30.4.2024 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 1.000.000,00 | 1.000.000,00 | |
| II. Gewinnrücklagen | |||
| Gesetzliche Rücklage | 6.826,06 | 5.570,92 | |
| III. Bilanzgewinn | 111.051,24 | 87.203,66 | |
| 1.117.877,30 | 1.092.774,58 | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 9.823,00 | 732,00 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 6.600,00 | 5.850,00 | |
| 16.423,00 | 6.582,00 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.380,00 | 0,00 | |
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.000,00 | 1.159,07 | |
| 3.380,00 | 1.159,07 | ||
| 1.137.680,30 | 1.100.515,65 | ||
| 2023/24 | Vorjahr | |
| EUR | EUR | |
| 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (24.255,36) | (22.876,28) |
| 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 62.809,11 | 29.916,67 |
| 3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (13.451,03) | (3.046,45) |
| 4. Ergebnis nach Steuern | 25.102,72 | 3.993,94 |
| 5. Jahresüberschuss | 25.102,72 | 3.993,94 |
| 6. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 87.203,66 | 83.409,42 |
| 7. Einstellungen in Gewinnrücklagen | (1.255,14) | (199,70) |
| 8. Bilanzgewinn | 111.051,24 | 87.203,66 |
A ALLGEMEINE HINWEISE
Der Jahresabschluss der AQUAMONDI AG, München wurde für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft i.S. des § 267 a HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet. In Anwendung des § 284 Abs. 1 HGB sind Vermerke zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang gesondert erläutert. Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Die AQUAMONDI AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162978 eingetragen
B BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen mit Laufzeiten über einem Jahr werden abgezinst
Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nominalwert bilanziert.
Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Sie sind mit ihrem Erfüllungsbetrag, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, angesetzt
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
C Erläuterungen zur Bilanz und GuV
1. Sonstige Vermögensgegenstände
Diese Position enthält ausschließlich Steuerforderungen.
2. Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.000.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem Nennwert von EUR 1,00.
Das Grundkapital, die Rücklagen und die Anzahl der ausgegebenen Stückaktien haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| in EUR | gesetzliche | Anzahl der | |
| Eingetragenes Kapital | Grundkapital | Rücklage | Stückaktien |
| Stand zum 01. Mai 2023 | 1.000.000,00 | 5.570,92 | 1.000.00 |
| Zuführung gesetzliche Rücklage | 1.255,14 | ||
| Stand zum 30. April 2024 | 1.000.000,00 | 6.826,06 | 1.000.000 |
Gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. September 2023 wurde der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/2023 in Höhe von EUR 87.203,66 auf neue Rechnung vorgetragen. Dies entspricht dem in dem Bilanzgewinn enthaltenen Gewinnvortrag.
3. Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten, sowie Rückstellungen zur Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
4. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Abschluss- und Prüfungskosten von EUR 7.595, Aufsichtsratsvergütungen von EUR 4.500, Verwaltungskosten von EUR 5.000 sowie laufende Kosten für den Geschäftsbetrieb.
6. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Hierbei handelt es sich um Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für das laufende Geschäftsjahr.
D SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB und keine sonstige finanzielle Verpflichtung i.S.d. § 285 Nr. 3 HGB.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.
Schlusserklärung des Vorstandes nach § 312 Abs. 3 AktG
Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit den verbundenen Unternehmen vorgenommen und Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist auch durch getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt worden.
Vorstand
Dem Vorstand gehören im Berichtsjahr 2023/2024 an:
Jürgen Niedernhuber, Bilanzbuchhalter
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehören im Berichtsjahr 2023/2024 an:
Herr Dr. Stefan Strobl, Rechtsanwalt, Aufsichtsratsvorsitzender
Frau Nicole Friedrich, Bilanzbuchhalterin, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
Herr David Zach, Kaufmann
München, 9. August 2024
Der Vorstand
Unterschrift
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die AQUAMONDI AG, München:
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der AQUAMONDI AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 30. April 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. April 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 9. August 2024
Rödl
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Mainka-Klein
Wirtschaftsprüfer
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