GFW Wohnbau GmbHLiquidated

56235 Ransbach-Baumbach, DEU

Master Data

Registry
Register court Montabaur HRB 7154
Previous
GFIP Gesellschaft für Immobilienmanagement und Projektentwicklung mbH
Registered
3/27/2002
Industry
Development of building projects for residential buildingsBuying and selling of own non-residential real estateActivities of holding companies
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist Projektentwicklung von Immobilien, d.h. die Konzept ionierung, Beratung und Betreuung für bestehende und zu errichtende Immobilien sowie alle hierzu gehörenden Tätigkeiten. Dazu gehören auch Tätigkeiten nach § 34 c GewO. Nicht zum Unternehmensgegenstand gehören genehmigungspflichtige Rechts- und Steuerberatung. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.

History

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Management

NameRole
Heiko Birx
since 7/12/2017
Liquidator

Financial Report

GFW Wohnbau GmbH

Ransbach-Baumbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

Aktivseite

31.12.2014
EUR
31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen      
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung   2,00 2,00
II. Finanzanlagen      
1. Beteiligungen   2.367,50 2.367,50
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte      
1. fertige Erzeugnisse und Waren   157.091,63 157.091,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 435.493,47   436.073,23
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 10.829,00   10.829,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 49.309,57 495.632,04 49.310,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   154,90 298,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten   2.641,00 2.641,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   285.687,80 281.887,99
SUMME AKTIVA   943.576,87 940.501,42

Passivseite

     
  31.12.2014
EUR
31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -307.487,99 -326.933,07
III. Jahresfehlbetrag/-überschuss   -3.799,81 19.445,08
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   285.687,80 281.887,99
B. Rückstellungen      
1. Steuerrückstellungen 85,49   85,49
2. sonstige Rückstellungen 263.078,34 263.163,83 263.078,34
C. Verbindlichkeiten      
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.573,72   10.572,73
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 11.573,72 (10.572,73)      
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 362.432,72   363.045,41
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 362.432,72 (363.045,41)      
3. sonstige Verbindlichkeiten 306.406,60 680.413,04 303.719,45
- davon aus Steuern in EUR: 41.006,26 (41.006,26)      
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit in EUR: 45,56 (45,56)      
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 240.580,08 (237.420,08)      
SUMME PASSIVA   943.576,87 940.501,42

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266,275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der GFW Wohnbau GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Heiko Birx

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Ransbach-Baumbach, den 16.03.2017

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