Mattes
Computersysteme GmbH
Albstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
102.204,88 |
69.305,88 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.045,00 |
1.825,00 |
| II.
Sachanlagen |
77.626,00 |
43.947,00 |
| III.
Finanzanlagen |
23.533,88 |
23.533,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
153.932,33 |
144.716,88 |
| I.
Vorräte |
43.247,00 |
62.758,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.999,59 |
73.541,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.685,74 |
8.416,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.304,14 |
6.158,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
261.441,35 |
220.181,59 |
Passiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
61.211,71 |
62.270,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
700,00 |
700,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
36.006,39 |
19.117,76 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.059,27 |
-16.888,63 |
| B.
Rückstellungen |
24.823,67 |
18.021,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
175.405,97 |
139.889,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
261.441,35 |
220.181,59 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Mattes Computersysteme GmbH -
im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt - zum 30. Juni
2012 wurde unter Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und §
264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem
Umfang erstmals für das Geschäftsjahr 2010/2011
angewendet. Auf Grund der Erleichterungsvorschrift in
Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 EGHGB müssen die aus den
Gesetzesänderungen folgenden Abweichungen der Ansatz-,
Bewertungs- und Ausweismethoden gegenüber dem Vorjahr
nicht als solche im Anhang genannt und begründet
werden.
Die Vorjahreszahlen sind auf Grund des Wahlrechts in
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst worden und
daher mit den Zahlen des Geschäftsjahres nur
eingeschränkt vergleichbar.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
zwischen 150,01 EUR und 1.000,00 EUR wurden in einem
Sammelposten erfasst und jahrgangsweise einheitlich und
pauschal über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit sowie aus anderen Gründen ergeben,
wurden durch angemessene Abschläge
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Das
Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen
27.738,20 EUR.
Davon entfallen auf:
- Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
780,00 EUR
|
- Sachanlagen
|
26.958,20 EUR
|
- Finanzanlagen
|
0,00 EUR
|
2. Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten
|
175.405,97 EUR
|
(139.889,00 EUR)
|
- davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
131.661,97 EUR
|
(68.025,00 EUR)
|
- davon mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahren
|
0,00 EUR
|
(62.544,00 EUR)
|
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestehen nicht.
IV. Weitere sonstige Pflichtangaben
1. Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn
Bernd Mattes geführt.
2. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Ausleihungen
|
0,00 EUR
|
Forderungen
|
1.601,28 EUR
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 EUR
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V. Bestätigung/Unterzeichnung des Jahresabschlusses
gemäß § 245 HGB
Albstadt, den 22. August 2013
Geschäftsführer
gez. Bernd Mattes
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss der Mattes Computersysteme GmbH
zum 30.06.2012 wurde am 23.08.2013 festgestellt.
Erleichterungen bei der Offenlegung
Die Gesellschaft macht von den ihr als kleiner
Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei
der Offenlegung gem. § 326 HGB Gebrauch.
Soweit sie nicht schon bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses von den ihr gem. § 266 Abs. 1,
§ 276 und § 288 HGB eingeräumten
Erleichterungen Gebrauch gemacht hat, nimmt sie diese nun
bei der Offenlegung in Anspruch.
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