Mattes Computersysteme GmbH

Stadionstraße 107, 72461 Albstadt, DEU

Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 400676
Registered
6/30/1988
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesActivities of holding companies
Purpose
Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist - Vertrieb und Entwicklung von Hard- und Software - Durchführungen von Schulungen und Seminaren im EDV-Bereich - Serviceleistungen im IT Umfeld - EDV-Beratungen

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Ralf Mattes
since 7/24/2025
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
Ralf MattesMARA 48 GmbH
51.00%
49.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

72461 Albstadt
€25,565
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Mattes Computersysteme GmbH

Albstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012

Bilanz

Aktiva

30.6.2012
EUR
30.6.2011
EUR
A. Anlagevermögen 102.204,88 69.305,88
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.045,00 1.825,00
II. Sachanlagen 77.626,00 43.947,00
III. Finanzanlagen 23.533,88 23.533,88
B. Umlaufvermögen 153.932,33 144.716,88
I. Vorräte 43.247,00 62.758,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 73.999,59 73.541,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.685,74 8.416,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.304,14 6.158,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 261.441,35 220.181,59

Passiva

30.6.2012
EUR
30.6.2011
EUR
A. Eigenkapital 61.211,71 62.270,98
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 700,00 700,00
III. Gewinnvortrag 36.006,39 19.117,76
IV. Jahresfehlbetrag 1.059,27 -16.888,63
B. Rückstellungen 24.823,67 18.021,61
C. Verbindlichkeiten 175.405,97 139.889,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 261.441,35 220.181,59

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Mattes Computersysteme GmbH - im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt - zum 30. Juni 2012 wurde unter Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und § 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem Umfang erstmals für das Geschäftsjahr 2010/2011 angewendet. Auf Grund der Erleichterungsvorschrift in Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 EGHGB müssen die aus den Gesetzesänderungen folgenden Abweichungen der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden gegenüber dem Vorjahr nicht als solche im Anhang genannt und begründet werden.

Die Vorjahreszahlen sind auf Grund des Wahlrechts in Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst worden und daher mit den Zahlen des Geschäftsjahres nur eingeschränkt vergleichbar.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150,01 EUR und 1.000,00 EUR wurden in einem Sammelposten erfasst und jahrgangsweise einheitlich und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie aus anderen Gründen ergeben, wurden durch angemessene Abschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Das Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen 27.738,20 EUR.

Davon entfallen auf:
  

- Immaterielle Vermögensgegenstände
780,00 EUR
- Sachanlagen
26.958,20 EUR
- Finanzanlagen
0,00 EUR


2. Verbindlichkeiten

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
175.405,97 EUR
(139.889,00 EUR)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
131.661,97 EUR
(68.025,00 EUR)
- davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren
0,00 EUR
(62.544,00 EUR)


Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht.

IV. Weitere sonstige Pflichtangaben

1. Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Bernd Mattes geführt.


2. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Ausleihungen
0,00 EUR
Forderungen
1.601,28 EUR
Verbindlichkeiten
0,00 EUR


V. Bestätigung/Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB

Albstadt, den 22. August 2013

Geschäftsführer


gez. Bernd Mattes

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss der Mattes Computersysteme GmbH zum 30.06.2012 wurde am 23.08.2013 festgestellt.


Erleichterungen bei der Offenlegung
Die Gesellschaft macht von den ihr als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gem. § 326 HGB Gebrauch.
Soweit sie nicht schon bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den ihr gem. § 266 Abs. 1, § 276 und § 288 HGB eingeräumten Erleichterungen Gebrauch gemacht hat, nimmt sie diese nun bei der Offenlegung in Anspruch.

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