Focko Ockenga GmbHLiquidated

Master Data

Registry
Register court Aurich HRB 1257
Registered
3/13/2001
Industry
Plumbing, heat and air-conditioning installationConstruction of utility projects for fluidsGlazing
Purpose
Klempner-, Gas- Wasser-, Heizungs- und Lüftungsarbeiten.

History

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Management

NameRole
Focko Ockenga
since 3/1/2007
Liquidator

Financial Report

Focko Ockenga GmbH

Großefehn

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 307,50 535,00
I. Sachanlagen 307,50 535,00
B. Umlaufvermögen 112.068,28 114.118,67
I. Vorräte 28.403,83 33.635,68
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 82.344,18 80.073,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.320,27 409,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.199,61 1.458,60
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.679,94 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 115.255,33 116.112,27

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 0,00 25.685,24
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 24.314,76 -912,56
III. Jahresfehlbetrag 27.365,18 25.227,32
B. Rückstellungen 2.075,40 2.328,00
C. Verbindlichkeiten 113.179,93 88.099,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 115.255,33 116.112,27

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2006



Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz der Focko Ockenga GmbH zum 31.12.2005 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.


Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:


Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.


Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.





Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.



Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.



Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.





Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei



Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



, den 12. 03. 2007


gez. Johann Adden, Geschäftsführer


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