Ahring GmbHLiquidated

59505 Bad Sassendorf, DEU

Master Data

Registry
Register court Arnsberg HRB 2964
Registered
2/9/1999
Industry
Manufacture of solar water heatersGlazingPlumbing, heat and air-conditioning installation
Purpose
Heizungsbau-, Sanitär-, Bauklempnereiund Solartechnikbetrieb.

History

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Management

NameRole
Alexander Schelenberg
since 7/17/2018
Liquidator
Alexander Junemann
since 7/17/2018
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
Alexander JuncmannReGeTech GmbH
50.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€26,000
100.00%

Financial Report

Ahring GmbH

Warstein-Allagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 56.531,00 73.648,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 20.851,00 27.668,00
II. Sachanlagen 35.680,00 45.980,00
B. Umlaufvermögen 148.929,04 180.558,69
I. Vorräte 37.604,40 28.575,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.108,86 51.848,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 73.215,78 100.134,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.129,02
Bilanzsumme, Summe Aktiva 205.460,04 255.335,71

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 30.404,72 30.389,19
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 4.389,19 0,00
III. Jahresüberschuss 15,53 0,00
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 4.389,19
B. Rückstellungen 9.700,00 18.431,00
C. Verbindlichkeiten 165.355,32 206.515,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 205.460,04 255.335,71

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 125.130,11 Euro enthalten.

Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt 165.355,32 Euro, davon 125.130,11 Euro mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Die Geschäftsführung in Wirtschaftsjahr 2010 erfolgte durch:

Herrn Franz Ahring

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt.

Warstein-Allagen, 14.02.2012

gez. Franz Ahring

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