Autohaus Friebel GmbH
Heidenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
329.825,00 |
270.144,00 |
| I. Sachanlagen |
329.825,00 |
270.144,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.044.850,86 |
782.238,59 |
| I. Vorräte |
259.080,02 |
305.648,26 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
561.345,15 |
23.127,45 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
224.425,69 |
453.462,88 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.769,70 |
| D. Aktive latente Steuern |
54.266,00 |
89.047,00 |
| Aktiva |
1.428.941,86
|
1.144.199,29 |
Passiva
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
276.376,03 |
200.952,94 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II. Gewinnvortrag |
149.823,75 |
73.172,81 |
| III. Jahresüberschuss |
75.423,09 |
76.650,94 |
| B. Rückstellungen |
926.521,42 |
785.086,02 |
| C. Verbindlichkeiten |
226.044,41 |
158.160,33 |
| Summe Passiva |
1.428.941,86 |
1.144.199,29 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zum Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)
Die Firma des Unternehmens lautet:
Autohaus Friebel GmbH
Der Sitz befindet sich in Heidenau.
Das Unternehmen ist eingetragen beim Amtsgericht Dresden unter der Handelsregisternummer
HRB 10445.
Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss und der Anhang wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften
erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Rechnungslegungszweck
Für steuerliche Zwecke wurde eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Steuerbilanz
nach § 60 Abs. 2 Satz 2 EStDV erstellt.
Nicht gebuchte Posten (§ 265 Abs. 8 HGB)
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden nicht ausgegeben.
Vorjahresangaben – Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert
beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich
im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Wirtschaftsjahr
Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.
Größenklasse (§§ 267, 267a HGB)
Nach den in den § 267 Abs. 1 HGB, 267a HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB angegebenen Größenklassen
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen (§§ 274a, 276, 288 HGB)
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen.
Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können,
sind im Anhang zu finden.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger
Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet.
Zusammengefasste Posten der Bilanz (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)
Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten
des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Unternehmensfortführung
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.
Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses
Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Sachanlagen (§§ 246, 253 HGB)
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstands.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (§§ 246, 253 HGB)
Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz
angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250,00 EUR (Anwendung Sammelposten)
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 250,00 EUR nicht übersteigen,
wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung
zugleich ein Abgang unterstellt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 EUR (Anwendung § 6 Abs. 2 EStG)
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 800,00 EUR nicht übersteigen,
wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung
zugleich ein Abgang unterstellt.
Art der Abschreibung (§ 253 Abs. 3 HGB)
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Vorräte (§§ 246, 253 HGB)
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu
niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die
notwendigen Gemeinkosten.
Ansatz der Forderungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Wertberichtigungen zu Forderungen (§ 253 Abs. 4 HGB)
Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB, Angabe
entsprechend IDW im Anhang)
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Berichtsjahres und des Vorjahres
sind innerhalb eines Jahres fällig.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Forderungen gegen Gesellschafter liegen nicht vor.
Gezeichnetes Kapital (Art. 42 Abs. 3 Satz 3 EGHGB)
Das Stammkapital beträgt 100.000,00 DM. Eine Umstellung in Euro ist noch nicht erfolgt.
Rückstellungen für Pensionen (§ 284 Nr. 24 HGB)
Über die Pensionsrückstellungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten vor.
Folgende Rechnungsgrundlagen wurden verwendet:
Rechnungsgrundlagen
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Heubeck RT2018G
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Finanzierungsform
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Arbeitgeberleistung
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Ausscheideverordnung
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Gesamtbestand
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Rentenzahlweise
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vorschüssig
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Rententrend
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2,00%
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Invalidenleistung
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---
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Hinterbliebenenleistung
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---
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Bewertungsverfahren
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Inkongruente Bewertung
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Bewertungsmethode
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PUC-Verfahren
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Rechnungszins
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Pauschale Annahme Restlaufzeit 15 Jahre
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Unterschiedsbetrag § 67 EGHGB
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2.746,00 EUR
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Sonstige Rückstellungen (§§ 249, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Ansatz der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend
IDW im Anhang) und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(§ 285 Nr. 1a i.V.m. Nr. 2 HGB)
Bilanzposten
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gesamt
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davon
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bis 1 Jahr
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1 bis 5 Jahre
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größer 5 Jahre
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
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19.901,43 €
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19.901,43 €
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
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167.473,76 €
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167.473,76 €
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sonstige Verbindlichkeiten
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36.169,22 €
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36.169,22 €
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Besicherung von Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1b i.V.m. Nr. 2 HGB)
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter liegen nicht vor.
Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251,
268 Abs. 7 HGB)
Es bestehen branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen.
Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen
und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268, Abs. 8, 285 Nr. 27 HGB)
Es bestehen lediglich branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen. Aus den Erfahrungswerten
der Vergangenheit ist das Risiko der Inanspruchnahme im Bereich eines üblichen Geschäftsbetriebes.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB)
Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.
Gesonderter Ausweis der zusammengefassten Posten (§§ 265 Absatz 8 Nr. 2, § 275 Abs.
2 HGB)
Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung
teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten.
Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden.
Sonstige Angaben
Angabe zu den Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB)
Als Geschäftsführer(in) im Geschäftsjahr war(en) bestellt:
Herr Jürgen Friebel (Kfz-Meister), er ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung (§ 245 HGB):
Autohaus Friebel GmbH Jürgen Friebel
- Geschäftsführung -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2024 festgestellt.
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