Master Data

Registry
Register court Arnsberg HRB 5918
Registered
4/29/2003
Purpose
Be- und Verarbeitung sowie der Vertrieb mit Ein- und Verkauf von industriell vorgefertigten und genormten Kombielementen aus Metall, Kunststoff, Textil- und Holzwerkstoffen und die damit im Zusammenhang stehende Beratung und Planung.

History

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Management

NameRole
Bettina Raffenberg
since 5/3/2021
Procura
Managing Director

Financial Report

WABO-TEC-System GmbH

Warstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 163.780,34 208.096,12
I. Vorräte 22.783,78 12.722,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 112.456,17 179.038,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.540,39 16.334,80
B. Rechnungsabgrenzungsposten 174,20 277,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 163.954,54 208.373,82

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 121.902,71 166.734,05
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 96.902,71 141.734,05
davon Gewinnvortrag 141.734,05 142.709,31
B. Rückstellungen 8.917,00 15.652,00
C. Verbindlichkeiten 33.134,83 25.987,77
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 33.134,83 25.987,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 163.954,54 208.373,82

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss der Firma Wabo-Tec-System GmbH wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des EGHGB aufgestellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB sind § 252 Abs. Nr. 6 HGB (Bewertungsstetigkeit), § 256 Abs. 1 HGB (Form der Darstellung) und § 284 HGB Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabepflichten im Anhang bei Abweichungen von der Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit) im Jahr der erstmaligen Anwendung des HGB i. d. F. des BilMoG nicht anzuwenden. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht. Durch die erstmalige Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des BilMoG ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen somit eingeschränkt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften gem. §§ 274a und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbHG und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.

Die Vorräte wurden durch die Geschäftsführung bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt.

Für Ausfälle und den späteren Eingang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Wertberichtigung vorgenommen.

Kassen- und Bankbestände sind zum Nennwert ausgewiesen.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen für Versicherungen ausgewiesen, die vor dem Bilanzstichtag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag geleistet wurden.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Für Verbindlichkeiten, die in Ihrer Höhe nach nicht genau bestimmbar sind, waren Rückstellungen zu bilden. Die Höhe der Rückstellung orientiert sich an den zu erwartenden Kosten und ist in Höhe des Betrages angesetzt, wie er nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt, der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsführer: Heinz Schowert

 

Warstein, den 15. Dezember 2011

gez. Heinz Schowert

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt.

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