IQ-Mobil GmbH
In der Enz 1, 82438 Eschenlohe, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Arnold Mangold since 10/30/2003 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
IQ-Mobil GmbHGarmisch-PartenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2014Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzUmlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 59.324,94 (Vorjahr: € 57.043,21) ausgewiesen. Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 59.324,94 (Vorjahr: € 57.043,21). Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Hinsichtlich der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten wird auf die nachstehende Aufstellung verwiesen (vgl. unten). Bei allen Verbindlichkeiten wurde von den Gläubigern auf eine Besicherung durch die Gesellschaft verzichtet. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf:
Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Über sonstige finanzielle Verpflichtungen ist nicht zu berichten. Sonstige AngabenPersonalstand Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Auf die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lässt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Anton Mangold . Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Garmisch-Partenkirchen, den 26.05.2015 Anton Mangold ........................................... Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.5.2015. |
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