Gambyte Online GmbHLiquidated

33397 Rietberg, DEU

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Register court Gütersloh HRB 9182
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Gambyte Computer Lippstadt GmbHGambyte Computer GmbH
Registered
10/15/1993
Industry
Wholesale of computers, computer peripheral equipment and softwarePublishing of video gamesRetail sale of computers, peripheral units and software
Purpose
der Handel mit EDV Hard- und Software sowie alle Dienstleistungen, die hiermit im Zusammenhang stehen

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Liquidator

Financial Report

Gambyte Computer GmbH

Salzkotten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 824,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 2,00 823,00
B. Umlaufvermögen 22.339,31 17.351,21
I. Vorräte 18.051,00 15.943,84
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.972,09 26,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 316,22 1.381,37
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 169.768,36 160.825,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 192.110,67 179.001,01

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 91.903,01 91.903,01
III. Verlustvortrag 278.293,40 271.170,88
IV. Jahresfehlbetrag 8.942,56 7.122,52
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 169.768,36 160.825,80
B. Rückstellungen 3.000,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 189.110,67 176.001,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 192.110,67 179.001,01

Anhang

Anhang zum Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgte durch die Auftraggeberin und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Abschreibungsverzeichnis ersichtlich.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen € 2.338,80

davon entfallen auf:

a) Steuern € 2.246,40

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit € 92,40

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Ergänzende Angaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmes durch den Geschäftsführer Ralf Reinkemeier geführt.

Angaben über Forderungen und Verbindlichkeiten

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Von den Verbindlichkeiten haben 189.110,67 € eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht bestehen in Höhe von 186.637,55 € .

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Rietberg, den 29.12. 2011

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