Operation of airports and airfields
Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Bernd Wild since 12/20/2024 | Managing Director |
Jan-Christian Dierich since 7/8/2021 | Managing Director |
Till Holger Elborg since 12/19/2012 | Managing Director |
Jörg Haus since 12/19/2012 | Managing Director |
Martin Christian Rollinger since 12/19/2012 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (6)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 32.26% | |
T*** H***** E***** | 16.13% |
J*** H*** | 16.13% |
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
SINC GmbHSelf-held cycle | 12.90% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
7 shareholders
GmbH structure
5 of 7 shown
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
SINC GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen Hinweis: Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Unternehmensregister verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SINC GmbH, Wiesbaden Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SINC GmbH, Wiesbaden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SINC GmbH, Wiesbaden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wiesbaden, 31. März 2025 Muth
& Reich GmbH
Muth, Wirtschaftsprüfer Reich, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter von mehr als EUR 250 bis EUR 1.000 werden auf einem Sammelkonto erfasst und gleichmäßig auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren individuellen Stundensätzen auch Gemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB aktiviert. Eine verlustfreie Bewertung der unfertigen Leistungen wird durch entsprechende Abschreibungen beziehungsweise Bildung von Drohverlustrückstellungen sichergestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck" ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzins bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 31. Dezember 2023 verwendet. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen: Zinssatz *) : 1,82 %
* ) durchschnittlicher Marktzins der letzten 10
Jahre
Es wurde ohne Gehalts- und Rententrends sowie Fluktuation gerechnet. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände aus Wertpapieren und Rückdeckungsversicherungen (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB) wurden mit ihrem beilzulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Gliederungen in der Bilanz sind unverändert zum Vorjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel auf Seite 8 dargestellt. Angaben zu Ausleihungen an Gesellschafter Der Wert der Ausleihungen an Gesellschafter beläuft sich auf TEUR 363 (Vorjahr: TEUR 60). Das Darlehen hat eine unbestimmte Laufzeit und wird mit 1 % über dem Basiszinssatz lt. BGB verzinst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 26). Eigenkapital Gemäß Satzung wurden im Geschäftsjahr EUR 11.789,73 in die satzungsmäßigen Rücklagen eingestellt. Pensionsrückstellungen und Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Ausschüttungssperre Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 52. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 253 HGB. Zudem besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe der aufgedeckten (nicht realisierten) stillen Reserven im Rahmen der Bewertung des Deckungsvermögens mit dem Zeitwert in Höhe von TEUR 216. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen (TEUR 407, Vorjahr TEUR 397) enthalten. Im Vorjahr waren zudem Beträge für Vertragsstrafen in Höhe von TEUR 1.940 enthalten. Angabe zu Verbindlichkeiten mit Restlaufzeitvermerken
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus der Verlustübernahme des von dem Tochterunternehmen BBZ Beihilfe- und Beratungszentrum GmbH, Bad Dürkheim, ausgeglichenen Jahresfehlbetrags. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber einem Gesellschafter in Höhe von TEUR 520 (Vorjahr: TEUR 585). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus laufenden Miet- und Leasingverträgen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, beträgt TEUR 2.690. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Bei den Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um: Auflösung von Rückstellungen: TEUR 1.940 Erläuterung der periodenfremden Erträge In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 400 aus erhaltenen Schadensersatzleistungen neben den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer 212 Angestellte Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vergütungen der Geschäftsführer Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wurden TEUR 1.208 gewährt. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Mit der SINC E-Government & Business Consulting GmbH wurde am 20.12.2023 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Dieser wurde am 22.12.2023 im Handelsregister eingetragen. Der Jahresgewinn vor Ergebnisabführung belief sich auf EUR 2.300.853,87. Mit der BBZ Beihilfe- und Beratungszentrum GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Jahresverlust vor Ergebnisabführung belief sich auf EUR 11.027,86. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für die Jahresabschlussprüfung beträgt TEUR 19. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ergeben. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt EUR 6.963.033,19. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von EUR 13.267.972,21, der zu verwenden ist. In die satzungsmäßigen Rücklagen werden EUR 348.151,66 eingestellt (5% des Jahresüberschusses). Auf neue Rechnung werden EUR 13.670.153,66 vorgetragen. Die satzungsmäßige Rücklage ist in Höhe von EUR 750.333,11 darin enthalten. Unterschrift der Geschäftsführung
Wiesbaden, 19. März 2025 Jan-Christian Dierich Till Elborg Jörg Haus Martin Rollinger Bernd Wild Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Lagebericht 20231. Grundlagen des Unternehmens a. Unternehmensgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist die Realisierung von Projekten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Schwerpunkt bilden eGovernment- Lösungen für öffentliche Auftraggeber. Die SINC GmbH ("SINC") zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz in Bezug auf die Leistungserbringung aus, der es dem Unternehmen ermöglicht, die Wertschöpfungskette von Konzeption, Gestaltung, Entwicklung und Betrieb der Anwendungen vollständig abzubilden. Durch diese Spezialisierung, sowohl in der inhaltlichen Tiefe wie auch der Fokussierung auf öffentliche Auftraggeber, kann sich SINC von seinen Wettbewerbern abgrenzen. Neben dem Sitz der Gesellschaft wird ein Büro in Offenbach, Berlin Leipzig und Aachen betrieben. Zweigniederlassungen bestehen nicht. b. Forschung & Entwicklung Die SINC GmbH unterhält an ihrem Standort in Wiesbaden eine eigene Abteilung, die sich der rechtsinformatischen Forschung widmet. Ein interdisziplinäres Team aus Computer-Linguisten, Programmierern, Juristen und Kognitionswissenschaftlern evaluiert neuartige Ansätze der Künstlichen Intelligenz und entwickelt Algorithmen für z.B. semantische Textanalyse oder phonetische Suche. Dabei fließen stets die Erkenntnisse aus der neueren Rechtsinformatik ein, so dass unsere Analysefunktionen besonders für komplexe Texte mit juristischem Bezug optimiert sind. Das Standardprodukt der SINC GmbH zur Textanalyse ("RIAD") integriert die Forschungsergebnisse zu einer service-basierten Analyse-Suite, welche wiederum von anderen Standardprodukten (z.B. "Juristische Textanalyse", DATEV eG) genutzt wird. Es existieren diverse Formen der Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Hochschulen im Bereich der Rechtsinformatik. 2. Wirtschaftsbericht Nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM ist die Branche der Informationstechnologie in 2023 um 2,6 % angestiegen. Geschäftsverlauf Mit einem Anstieg der Umsatzerlöse um 34,7 % liegt SINC deutlich oberhalb der Branchenentwicklung. Damit lag der Umsatz für das Geschäftsjahr 2023 mit EUR 64,8 Mio. weit über Plan. Das erwartete EBIT konnte mit EUR 4,7 Mio. ebenso wesentlich übertroffen werden. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmensführung unterschiedliche Kennzahlen heran. Monatlich erfolgt ein Soll-/Ist-Abgleich zwischen Budget und Kostenrechnung. Weiterhin verfügt das Unternehmen über eine monatliche Liquiditätsplanung. Die finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse sowie das EBIT, die im Rahmen einer Deckungsbeitragsrechnung für die einzelnen Teilbereiche analysiert werden. Ertragslage Aufgrund der sehr guten Auftragslage haben sich die Umsatzerlöse um TEUR 16.695 auf TEUR 64.815 erhöht. Ebenso erhöhten sich die Aufwendungen für bezogene Leistungen um TEUR 8.582 bzw. 26,3 %. Die Personalaufwendungen haben sich bei einem Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen (+40) um TEUR 3.962 auf TEUR 18.172 erhöht. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 6.963 erzielt (Vorjahr: TEUR 236). Vermögens- und Finanzlage Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 81 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 79 %), wobei die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den wesentlichen Anteil ausmachen (39 %, Vorjahr: 34 %). Des Weiteren wird das Umlaufvermögen durch liquide Mittel in Höhe von TEUR 4.159 (Vorjahr: TEUR 4.207) sowie die unfertigen Leistungen in Höhe von TEUR 4.978 (Vorjahr: TEUR 5.570) bestimmt. Die Erhöhung des Umlaufvermögens resultiert vor allem aus dem erhöhten Geschäftsvolumen. Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 6.963 erhöht. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 40 % (Vorjahr: 21 %). Es wurden keine Fremdmittel von Banken in Anspruch genommen. Alle getätigten Investitionen wurden aus dem operativen Cash-Flow gedeckt. Sämtliche fällige Verpflichtungen wurden im Geschäftsjahr fristgerecht bezahlt. Gesamtaussage In der Gesamtschau der dargestellten Informationen lässt sich die aktuelle Lage des Unternehmens als gut beschreiben. Das Unternehmen ist finanziell gut aufgestellt und die identifizierten Risiken haben keine bestandsgefährdenden Auswirkungen. Die positive Unternehmensentwicklung der letzten Jahre wird sich auf Grundlage der aktuell vorhandenen Informationen weiter fortsetzen. Durch die zukunftsorientierte Ausrichtung des Unternehmens werden Trends frühzeitig erkannt, sodass mögliche Potenziale ausgeschöpft und potenzielle Risiken möglichst vermieden werden können. 3. Chancen- und Risikobericht Auf Basis der stabilen nationalen Geschäftsbeziehungen und einem weiterhin vorsichtig positiv bewerteten Marktumfeld konnten Umsatz- und Ergebnisziele im Geschäftsjahr 2023 erreicht werden. Bestandteil der Geschäftsstrategie der SINC ist weiterhin, neue innovative Geschäftsfelder zu entwickeln und die entsprechenden Märkte zu erschließen. Das Geschäft beinhaltet keine unerwarteten bestandsgefährdenden Risiken. Preisänderungsrisiken wird in Form von entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen ausreichend begegnet. Unser Projektcontrolling gewährleistet, dass mögliche Projektrisiken schnellstmöglich erkannt werden. Forderungsausfallrisiken werden durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen berücksichtigt. Eine monatliche Liquiditätsplanung stellt sicher, dass dem Unternehmen zu jedem Zeitpunkt ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen und das Risiko von Engpässen minimiert wird. Es bestehen keine Währungsrisiken, da Zahlungsströme in Euro abgewickelt werden. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. 4. Prognosebericht Aussichten für 2024 Der Trend der Informationstechnologie wird sich in 2024 und 2025 gegenüber den Vorjahren fortsetzen. Es wird ein Wachstum von 5,4 % bzw. 6,2 % erwartet. Die SINC profitiert von dem Kundenstamm des öffentlichen Sektors, der die Digitalisierung verstärkt vorantreiben muss. In diesem Bereich prognostizieren wir ein Wachstum von zweistelligen Zuwachsraten. Strategisches Ziel ist die weitere Erhöhung der Marktanteile durch Fokussierung auf den Auf- und Ausbau des Geschäftsbereiches "Systemintegration" und der Marktausbau und die Weiterentwicklung des Produkt- und Softwaregeschäfts rund um das Thema "Digitalisierung der Verwaltung und elektronische Verwaltungsdienstleistungen". Im Geschäftsjahr wurden vorläufige Umsatzerlöse in Höhe von ca. EUR 81 Mio. und ein vorläufiges EBIT von EUR 8,3 Mio. erwirtschaftet. Für das Geschäftsjahr 2025 werden mit 2024 vergleichbare Umsatzerlöse sowie ein vergleichbares EBIT erwartet. Unterschrift der Geschäftsführung
Wiesbaden, 19. März 2025 Jan-Christian Dierich Till Elborg Jörg Haus Martin Rollinger Bernd Wild Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Wir, die Muth & Reich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2024 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammen-gefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. Auszug aus der Niederschrift der Gesellschafterversammlung vom Mittwoch, den 31. März 2025 der SINC GmbH
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