Acton
Capital Partners GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.846,00 |
51.148,00 |
| I.
Sachanlagen |
31.446,00 |
25.748,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.400,00 |
25.400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.934.582,75 |
2.978.144,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.201.002,77 |
2.445.106,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.900,00 |
2.900,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
733.579,98 |
533.038,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
57.944,40 |
56.010,05 |
| Aktiva |
3.049.373,15 |
3.085.302,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.411.944,05 |
992.924,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
406.837,50 |
406.837,50 |
| III.
Bilanzgewinn |
975.106,55 |
556.086,73 |
| B.
Rückstellungen |
1.451.546,73 |
673.596,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
185.882,37 |
1.418.782,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
185.882,37 |
1.418.782,15 |
| Passiva |
3.049.373,15 |
3.085.302,73 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist unter der Firma Acton Capital
Partners GmbH mit Sitz in München im Handelsregister
des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 171321
eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz
ist nach den Bestimmungen des § 266 HGB
gegliedert. Der Anhang wurde gem. § 285 i.V.m.
§ 288 HGB erstellt.
Die Bezeichnung einzelner Posten der Bilanz wurde
gemäß § 265 Abs. 6 HGB geändert,
sofern dies einer klareren Darstellung der Posten dient.
Posten der Bilanz, die im Geschäftsjahr sowie im
Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu den steuerlich
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen erfolgten linear nach den üblichen
Nutzungsdauern der Anlagegüter. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bis EUR 800,00 wurden im Jahr ihres Zuganges
gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nominalwert bewertet.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist mit dem
Nennbetrag angesetzt und enthält Ausgaben, die
Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Der Ausweis des
Eigenkapitals erfolgt gemäß den
gesetzlichen Vorschriften.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie
wurden nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung in angemessenem Umfang gebildet.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Sonstige Angaben
1.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr waren 16 Mitarbeiter (VJ 15
Mitarbeiter) beschäftigt. Von den Mitarbeitern sind
sieben als Geschäftsführer benannt.
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Zum 31. Dezember 2023 betragen die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern EUR 4.594,64 (VJ EUR
2.631,75).
3.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat über die Büroräume
in der Widenmayerstraße 29, 80538 München einen
Mietvertrag mit einer festen Mietzeit bis 31.12.2030
abgeschlossen. Aus dem Vertrag ergeben sich zum 31.
Dezember 2023 finanzielle Verpflichtungen bis zum Ende der
Festmietzeit in Höhe von
EUR 2.268.201,04.
sonstige Berichtsbestandteile
München, den 27.
September 2024
Gez.
Acton Capital Partners GmbH, vertreten durch die
Geschäftsführer
Dr. Paul-Bernhard Kallen
Dr. Jan-Gisbert Schultze
Dr. Christoph Braun
Frank Seehaus
Sebastian Woßagk
Fritz Oidtmann
Dominik Alvermann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
In dem zur Offenlegung verkürzten
Jahresabschluss [Bilanz und Anhang] wurden nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse die größenabhängigen
Erleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB zutreffend in
Anspruch genommen. Zu dem vollständigen
Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die Acton Capital Partners GmbH, München
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Acton Capital
Partners GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Acton Capital Partners GmbH, München, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss
in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m.
§ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a
Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt
des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts
mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
München, den 27.
September 2024
Gez.
PSP Peters Schönberger GmbH,
Wirtschaftsprüfunsgegesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Andreas Vogel, Wirtschaftsprüfer
Justus Weyer, Wirtschaftsprüfer
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