Master Data

Registry
Register court München HRB 184418
Registered
3/2/2010
Industry
Computer consultancy activitiesBusiness and other management consultancy activitiesEngineering activities for structural design
Purpose
Unternehmensberatung (Strategie-, Organisations-, Prozess-, Technologie- und Betriebswirtschaftliche Beratung), Ingenieurdienstleistungen (Design & Konzeption, Konstruktion, Versuch, Simulation, Berechnung, Prototypenbau, Inbetriebnahme, Projektmanagement und Projektumsetzung) und Training (Coaching, Fach- & Führungskräftetraining).

History

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Management

NameRole
Goran Ratkovic
since 3/2/2010
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

86972 Altenstadt, Dornauer Str. 6
€25,000
100.00%

Financial Report

G2 Technology GmbH

Altenstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

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Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 19.579,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.292,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.287,40
B. Rechnungsabgrenzungsposten 200,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 19.779,88
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Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 7.882,74
I. gezeichnetes Kapital 12.500,00
II. Jahresfehlbetrag 4.617,26
B. Rückstellungen 600,00
C. Verbindlichkeiten 11.297,14
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.297,14
Bilanzsumme, Summe Passiva 19.779,88

Anhang

Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma G2 Technology GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.


Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HBG und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur um Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsmäßigen Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR410,00 wurden im Zugangsjahr 2010 sofort und in voller Höhe abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die teilfertigen Arbeiten wurden mit den Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten bewertet. Sofern Verluste erkennbar waren, wurden sie unter strenger Beachtung des Imparitätsprinzips berücksichtigt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragsteuern des laufenden Jahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


Verbindlichkeitenspiegel


In der Bilanz beziehen sich die Restlaufzeitvermerke bei den Verbindlichkeiten auf die jeweilige Restschuld, so dass dort nur ein Ausweis erfolgt, wenn die Restschuld innerhalb eines Jahres bzw. nach 5 Jahren fällig ist.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0,00 Euro.



Sonstige Pflichtangaben


Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285 Nr. 9c HGB

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen per 31.12.2010 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von  EUR 0,00.


Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Goran Ratkovic vertreten.


Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit  des Jahresabschlusses vom 01.03.2010 bis 31.12.2010 der G2 Technology GmbH wird hiermit versichert.

Landsberg, den 23.03.2011


Goran Ratkovic
Geschäftsführer

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