Manufacture of additive manufacturing machinery
Auto Haller GmbHLiquidated
77971 Kippenheim, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Auto Haller GmbHKippenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Grundlagen der RechnungslegungDie Firma Haller Autotechnik GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Kraftfahrzeugen, sowie deren Reparatur und Pflege Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Auto Haller GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten größer als 150 EUR und kleiner oder gleich 410 EUR werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet worden. Die Verbindlichkeiten sind mit dem künftige Erfüllungsbetrag passiviert. Die Pensionsrückstellungen basieren auf versicherungsmathematischen Berechnungen, die Bewertung beruht auf der Projected-Unit-Credit-Methode. Der der Berechnung zugrunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt 5,15% für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Es wurde ein Rententrend von 1,75% berücksichtigt. In der Steuerbilanz wurden die Pensionsrückstellungen entsprechend dem versicherungsmathematischen Gutachten und gem. § 6a EStG mit EUR 84.581 bewertet. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussHaftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Dorothea Haller Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Kippenheim, den 01. Februar 2012 ........................................... Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.12.2012. |
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