ABC Software GmbHLiquidated

64546 Mörfelden-Walldorf, DEU

Master Data

Registry
Register court Darmstadt HRB 54738
Registered
5/23/2006
Industry
Development and programming of application softwareComputer consultancy activitiesComputer programming activities n.e.c.
Purpose
Die Entwicklung und Weiterentwicklung von Anwendungsprogrammierungen und Softwaredesign.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Ian Bennett
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Ian Bennett
Eifelweg 2, 64546 Mörfelden-Walldorf
€25,000
100.00%

Financial Report

ABC Software GmbH

Mörfelden-Walldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.04.2015 bis zum 06.04.2016

Bilanz zum 06. April 2016

Aktivseite

06.04.2016 06.04.2016 06.04.2015
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Finanzanlagen      
1. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht   25.000,00 25.000,00
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. sonstige Vermögensgegenstände   20.982,34 21.162,34
SUMME AKTIVA   45.982,34 46.162,34

Passivseite

     
  06.04.2016 06.04.2016 06.04.2015
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag   21.162,34 21.162,34
III. Jahresfehlbetrag   -180,00 0,00
SUMME PASSIVA   45.982,34 46.162,34

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bewertet.

Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei lan Bennett, Kaufmann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB wurde der Jahresabschluss 2016 mit Datum vom 28.02.2018 festgestellt.

 

Mörfelden-Walldorf, den 14.05.2018

gez. lan Bennett, Geschäftsführer

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